Hallo,
Angelina Jolie. Kameras, klick, klick, klick, klick, winke, winke, bussi hier, bussi da.
Kommt sie aber auch mit einem Aufnahmeangebot der USA für X „Flüchtlinge“ ?
Zweitens müssten jetzt Experten untersuchen, ob es sich „beim mazedonischen Vorgehen um eine nach internationalem Recht verbotene Rückschiebung handelt“.
Kennt der Mann die GFK nicht? Art 33 (1)
Kein vertragsschliessender Staat darf einen Flüchtling in irgendeiner Form in das Gebiet eines Landes ausweisen oder zurückstellen, wo sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre.
Trifft ein Punkt für GR zu?
Gruß
vdmaster