Und weg ist das Schild

Bitte lest euch mal den Bericht zu einem Urteil durch:

http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/nach-dem-bl…

Wenn ich das hier lese:

„Für die an der Messung beteiligten Polizeibeamten sowie einen Mitarbeiter der Stadt, der am selben Tag vormittags an der Stelle bereits Tempomessungen durchgeführt hatte, stellte sich diese Frage nicht. Sie hätten sich wie gewohnt vor und nach der Messung vergewissert, das hier die richtigen Schilder stehen.“

frage ich mich aber, wie der Richter zu diesem Urteil kommen konnte.

Freibrief für diebische Raser?

frage ich mich aber, wie der Richter zu diesem Urteil kommen
konnte.

Freibrief für diebische Raser?

Der Richter hat hier wohl versucht einen Mittelweg zwischen „Im Zweifel für den Angeklagten“ und einer angemessenen Ahndung der OWi zu finden. Und das ist ihm offensichtlich gelungen. Denn da das Verwarnungsgeld wegen der Voreintragungen auf 40€ angehoben wurde gibt es hier auch einen Punkt der den Raser seinem „Ziel“, der 18-Punkte Marke, etwas näher bringt…

Gruß Crack

Freibrief für diebische Raser?

nö, es wird nur die arbeitsweise der kontrolleure ändern - man wird die existenz der schilder dokumentieren, evt. mit weiterem zeugen.

Ein teilweise faires Urteil im Namen des Volkes! - Bravo!

Es hat leider nur den faden Beigeschmack, dass der Richter es doch nicht ganz lassen konnte, seine Macht zu mißbrauchen. Hoffentlich kann das zu unrecht geläuterte Justizopfer Einspruch gegen diese willkürliche Anhebung der Strafe einlegen! Es darf nicht sein, dass ein Unschuldiger einen Punkt wegen lächerlicher 9 Km/h zuviel bekommt!

Gruß Herr_Schulz

Es hat leider nur den faden Beigeschmack, dass der Richter es
doch nicht ganz lassen konnte, seine Macht zu mißbrauchen.
Hoffentlich kann das zu unrecht geläuterte Justizopfer
Einspruch gegen diese willkürliche Anhebung der Strafe
einlegen! Es darf nicht sein, dass ein Unschuldiger einen
Punkt wegen lächerlicher 9 Km/h zuviel bekommt!

Das ist ein vollkommen normaler Ablauf wie er auch ohne Verhandlung durch die Bußgeldbehörde vorgenommen werden kann. Siehe dazu:

§3 BKatV Bußgeldregelsätze
(1) Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister sind im Bußgeldkatalog nicht berücksichtigt, soweit nicht in den Nummern 152.1, 241.1, 241.2, 242.1 und 242.2 des Bußgeldkatalogs etwas anderes bestimmt ist.

und:

§1 BKatV Bußgeldkatalog
(2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.

Bußgeldregelsätze sind für den unbescholtenen Bürger gemacht, wer sich allerdings im Vorfeld schon etwas hat zu schulden kommen lassen für den gilt das diese Regelsätze angemessen erhöht werden können da nicht mehr von gewöhnlichen Tatumständen auszugehen ist - nichts Anderes ist hier passiert.

Gruß Crack

Es darf nicht sein, dass ein Unschuldiger einen
Punkt wegen lächerlicher 9 Km/h zuviel bekommt!

Den 21-Jährigen, der schon mehrfach wegen zu schnellen Fahrens, Telefonierens am Steuer und gefährlicher Überholmanöver polizeilich aufgefallen war

Unschuldig klingt für mich aber anders…

MfG

Musst du wirklich unsern aktuell aktivsten Troll noch füttern?

Der Richter hat hier wohl versucht einen Mittelweg zwischen
„Im Zweifel für den Angeklagten“ und einer angemessenen
Ahndung der OWi zu finden. Und das ist ihm offensichtlich
gelungen. Denn da das Verwarnungsgeld wegen der
Voreintragungen auf 40€ angehoben wurde gibt es hier auch
einen Punkt der den Raser seinem „Ziel“, der 18-Punkte Marke,
etwas näher bringt…

Er hat natürlich trotzdem wahnsinniges Glück gehabt, dass das Schild zur rechten Zeit gestohlen worden war und sowohl der städtische Mitarbeiter als auch die Polizisten einer Fata Morgana aufgesessen waren.