Es hat leider nur den faden Beigeschmack, dass der Richter es
doch nicht ganz lassen konnte, seine Macht zu mißbrauchen.
Hoffentlich kann das zu unrecht geläuterte Justizopfer
Einspruch gegen diese willkürliche Anhebung der Strafe
einlegen! Es darf nicht sein, dass ein Unschuldiger einen
Punkt wegen lächerlicher 9 Km/h zuviel bekommt!
Das ist ein vollkommen normaler Ablauf wie er auch ohne Verhandlung durch die Bußgeldbehörde vorgenommen werden kann. Siehe dazu:
§3 BKatV Bußgeldregelsätze
(1) Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister sind im Bußgeldkatalog nicht berücksichtigt, soweit nicht in den Nummern 152.1, 241.1, 241.2, 242.1 und 242.2 des Bußgeldkatalogs etwas anderes bestimmt ist.
und:
§1 BKatV Bußgeldkatalog
(2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.
Bußgeldregelsätze sind für den unbescholtenen Bürger gemacht, wer sich allerdings im Vorfeld schon etwas hat zu schulden kommen lassen für den gilt das diese Regelsätze angemessen erhöht werden können da nicht mehr von gewöhnlichen Tatumständen auszugehen ist - nichts Anderes ist hier passiert.
Gruß Crack