Unentgeldliche ehrenamtliche Tätigkeit

Sehr geehrter Experte,
wenn an einer Grund- und Mittelschule einmal die Woche für ca. zwei Stunden eine externe Person diversen Schülergruppen betreut, dies lehrerartig in den Fächern Technik und Physik bzw. Sport ausübt oder Klassen mit ihrer Lehrkraft aktiv zum Schwimmunterricht begleitet,
das Ganze ohne Gegenleistung in Geld oder Sachleistungen bzw. ohne vertragliche Anstellung in der Schule oder über andere soziale Einrichtungen vorliegt. Kann dieser Aufwand bei einer Steuererklärung geltend gemacht werden? Wenn ja, auf welcher Vorlage

Das endgültige Endgeld kann erst am Ende festgesetzt werden, bis dahin rufe ich dir ein frohes „Vergelds Gott!“ zu!

https://www.duden.de/suchen/dudenonline/Entgelt

Servus,

damit Du auch noch eine Antwort auf Deine Frage kriegst und nicht nur Sabbel lesen musst:

Unentgeltliche ehrenamtliche Arbeit kann unter ziemlich eng begrenzten Bedingungen wie eine Sachspende einkommensteuermindernd berücksichtigt werden:

  1. Sie wird für einen körperschaftsteuerbefreiten (gemeinnützigen, mildtätigen usw.) e.V. geleistet.
  2. Vor Beginn der Tätigkeit wird im Sinn eines Vertrags vereinbart, welche Tätigkeit zu leisten ist, wie sie bewertet wird und es wird vereinbart, dass derjenige, der sie leistet, auf sein Entgelt zugunsten des Vereins verzichtet.
  3. Die vereinbarte Bewertung der Tätigkeit ist üblich und angemessen.

Es müsste im gegebenen Fall also ein Förderverein gegründet werden, dieser mit einer Satzung versehen werden, die die Körperschaftsteuerbefreiung ermöglicht, und dann die Körperschaftsteuerbefreiung beantragt und gewährt werden. Das klingt ziemlich kompliziert, ist aber nicht sehr schwer und nicht sehr aufwändig.

Schöne Grüße

MM