Hallo…
Folgende Frage :
Ich werde in nächster Zeit das Trennungsjahr beginnen und aus dem vorher gemeinschaftlich Haus ausziehen.
Ein guter Freund den ich schon sehr lange kenne hat ein eigenes Einfamilienhaus und wohnt dort alleine. Seine Eltern sind vor kurzem gestorben. Nun bot er mir an , mit bei ihm einzuziehen. Platz ist genug vorhanden und man wäre räumlich getrennt. Er erwähnte mich dann unentgeltlich dort wohnen zu lassen, bzw. Anteilnahme an den Betriebskosten zu leisten. Dann würde ja kein Mietvertrag zustande kommen sondern ein sogenannter Leihvertrag, richtig ( gelesen via Google…)
Ummelden (Einwohnermeldeamt) is ja klar, wird demnächst gemacht bzw er muss ja eine Wohnungsgeber Bestätigung ausfüllen.
Gibt’s denn sonst in diesem Fall Schwierigkeiten bzw Sachen auf die man achten muss. Habe noch irgendwo gelesen das es seine Sache ist wen er mit ins Haus nimmt, solange kein Mietzins bzw Geld eingenommen wird kann auch nichts versteuert werden.
Nur kann er glaube ich keine Werbungskosten mehr geltend machen fürs Haus etc.
Könnte zb das FA von einer Schenkungssteuer Gebrauch machen? Man liest ja einiges im Netz. …
Vielleicht gibt es ja einige passenden antworten…
Vielen Dank im voraus
Gruß Honk1
Hallo,
Schenkungssteuer würde anfallen wenn der Schenkungswert über 20000 Euro wäre.
Nicht-Verwandte und alle anderen Personen fallen in Steuerklasse III, mit einem Steuerfreibetrag von ebenfalls 20.000 Euro, aber dem ungünstigsten Steuersatz von 30 bis 50 Prozent.
Aber irgendeine Steuer wird dem FA schon einfallen … Vielleicht geldwerter Vorteil?
Z.b. muss ich beim Betrieb der PV-Anlage für den Strom, den ich selbst verbrauche Steuern bezahlen. Für die Einspeisung sowieso. Obwohl die Anlage über 50000€ gekostet hat und sich während meiner Lebensjahre nicht mehr amortisieren wird.
Wenn @Honk Arbeitnehmer beim guten Freund ist und jener ein Einzelunternehmen betreibt, könnte man darüber reden.
Im übrigen nichts, was den Fiskus irgendwas anginge.
Schöne Grüße
MM
Servus,
bitte schildere den gesamten Sachverhalt.
In welchem Zusammenhang werden denn jetzt grade Werbungskosten „fürs Haus“ geltend gemacht?
Schöne Grüße
MM
Servus,
nochmal:
In welchem Zusammenhang werden laufende Kosten des Hauses und die Abschreibung denn jetzt als Werbungskosten geltend gemacht?
Schöne Grüße
MM
Hallo…
Wie gesagt liest man eigentlich viel zu viel wenn man das Thema googelt😅
Habe nur irgendwas gelesen von wenn der Kumpel keine Mieteinnahmen nimmt (was er ja nicht braucht,weil es sein Eigentum ist…) dann kann er auch keine Kosten bzw Unkosten oder Reparatur kosten o.ä. absetzen. Wie das alles jetzt zusammen hängt oder ob da was anderes gemeint ist weiß ich leider auch nicht.
Ebent.
Also alles genau wie jetzt auch.
Ist doch prima, oder nicht?
Übrigens: Auch wenn Du ihm einen Anteil seiner Betriebskosten erstattest, hat das überhaupt keine Auswirkung auf seine oder Deine Einkommensteuer.
Schöne Grüße
MM
Besten Dank für die Info
Hallo Honk,
ich würde dir da eine gewise Vorsicht empfehlen. Auch ich habe ein Haus, dass nicht komplett gebraucht wird und habe einem Freund nach der Trennung von seiner Ex angeboten, mietfrei bei mir zu wohnen. Er ist aus „seinem“ Haus zu mir gezogen und seine Ex wohnt noch in seinem Haus. Er sagte er bleibe nur so lange bis er seine Hütte verkauft hat und das Geld hat für was anderes zu kaufen, bei uns in der Gegend. Alles klar hab ich gemeint, fühl dich bei mir wie zu Hause.
Das war letzten Juni.
Seither habe ich ihn hier und eine eingeschränkte Privatsphäre. Der Hausverkauf zieht sich wie Kaugummi, da müsste man sich ja dranhängen. Ich bin eben ein Legasteniker. In meinem Wortschatz existiert kein „Nein“ und kein „jetzt ist mal gut“.
Bedenke das bitte vorher.
Gruß