Unerwünschte Telefonwerbung

Hallo zusammen,

seit kurzem ist unerwünschte Telefonwerbung in Deutschland nicht mehr erlaubt. Der Angerufene muss bereits vor dem Anruf sein Einverständnis abgegeben haben. Soweit ich das verstanden habe gilt das auch bei bereits existierenden Geschäftsbeziehungen von Unternehmen.

Ich frage mich nun:

Was kann ein Vertriebsunternehmen, dessen Vertreter regelmäßig Kundenanrufe tätigen, tun, um auch in der jetzigen Situation legal weiter existieren zu können?

Mal abgesehen von Anrufen, bei denen Endverbrauchern Lottoscheine etc. angedreht werden sollen, frage ich mich: Was sind Werbeanrufe überhaupt? Ist ein Anruf, bei dem man um das Einverständnis (und um nichts anderes) bittet, bereits ein Werbeanruf?

Sollte ein Unternehmen nun alle seine Kunden anschreiben, um das Einverständnis schriftlich einzuholen?

Wie haben andere Unternehmen, die mit ihren Kunden sehr oft telefonisch kommunizieren, dieses Problem gelöst?

Hat ein Unternehmen das Einverständnis erklärt, gilt das dann für alle Mitarbeiter des Unternehmens, oder muss man sich von jedem einzelnen Ansprechpartner das Einverständnis holen?

Was werden sich die unseriösen (aber leider cleveren bzw. unverschämten) Unternehmen ausdenken, um das Gesetz zu umgehen?

Wieviele Callcenter-Jobs werden in Deutschland durch das neue Gesetz voraussichtlich wegfallen? Outbound kann man doch jetzt vergessen, oder?

Ich weiss, das sind jetzt viele Fragen, deshalb bedanke ich mich schonmal im Voraus für zahlreiche Antworten.

MfG
Stephan

Hallo zusammen,

seit kurzem ist unerwünschte Telefonwerbung in Deutschland
nicht mehr erlaubt.

Diese ist schon immer verboten gewesen – sonst wäre sie ja nicht unerwünscht. Aber egal!

Soweit ich das verstanden
habe gilt das auch bei bereits existierenden
Geschäftsbeziehungen von Unternehmen.

Für Bestandskunden gibt es eine Übergangsfrist von 3 Jahren.

Was kann ein Vertriebsunternehmen, dessen Vertreter regelmäßig
Kundenanrufe tätigen, tun, um auch in der jetzigen Situation
legal weiter existieren zu können?

Du musst die Einwilligungserkärung (EW) für Bestandkunden in der Übergangszeit nach dem neuen BDSG holen. Für Neukunden musst du die EW ab dem 1.9. sauber haben.

Was sind Werbeanrufe überhaupt? Ist ein Anruf, bei dem man um das
Einverständnis (und um nichts anderes) bittet, bereits ein Werbeanruf?

Ja, denn schließlich wirbst du ja hier für dich.

Sollte ein Unternehmen nun alle seine Kunden anschreiben, um
das Einverständnis schriftlich einzuholen?

Das wäre das Optimum nach dem BDSG und würde dir die größtmögliche Rechtssicherheit bieten. Du kannst auch persönlich vorbei gehen beim Beratungsgespräch, sie anschreiben etc.

Wie haben andere Unternehmen, die mit ihren Kunden sehr oft
telefonisch kommunizieren, dieses Problem gelöst?

Bisher noch gar nicht, weil die BDSG-Novelle noch nicht so aktuell ist.

Hat ein Unternehmen das Einverständnis erklärt, gilt das dann
für alle Mitarbeiter des Unternehmens, oder muss man sich von
jedem einzelnen Ansprechpartner das Einverständnis holen?

Wenn derjenige, der die EW gegeben hat, für alle Mitarbeiter des Unternehmens entsprechende Einwilligungen erteilen kann (Vorstand in Abstimmung mit Betriebsrat), dann sicherlich ja. Man kann sich aber nicht die EW der Putzfrau geben lassen und dann den Vorstand anrufen.

Was werden sich die unseriösen (aber leider cleveren bzw.
unverschämten) Unternehmen ausdenken, um das Gesetz zu umgehen?

EW fälschen, mit Anwälten drohen, gar nicht auf Beschwerden reagieren etc.

Wieviele Callcenter-Jobs werden in Deutschland durch das neue
Gesetz voraussichtlich wegfallen?

Bei seriösen Unternehmen mit Produkten, die der Markt braucht und wüscht: 0

Outbound kann man doch jetzt vergessen, oder?

Nein! Die seriösen Unternehmen werden gestärkt daraus hervorgehen.

Gruß
Falke

Hallo,

könntest Du Deine Thesen anhand von Quellen etwas belegen? Danke.

gruß
h.

Hallo!

Welche These? Ansonsten verweis auf das neue BDSG.

Gruß
Falke

Hallo Stephan,

ja das neue UWG…

Betrachten wir einmal nur den geschäftlichen Bereich. Hir kann angerufen werden, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Sagt alles und nichts…

„Sollte ein Unternehmen nun alle seine Kunden anschreiben, um das Einverständnis schriftlich einzuholen?“

Ja, macht Sinn, da man es dann Schwarz auf Weiß hat."

„Hat ein Unternehmen das Einverständnis erklärt, gilt das dann für alle Mitarbeiter des Unternehmens, oder muss man sich von jedem einzelnen Ansprechpartner das Einverständnis holen?“

Es reicht, wenn der Kunde einmal sein Einverständnis erteilt. Hier sollte neben dem Telefon auch der E-Mail-Kontakt mit aufgenommen werden.

„Wie haben andere Unternehmen, die mit ihren Kunden sehr oft telefonisch kommunizieren, dieses Problem gelöst?“

Schon seit Jahren sich Schwarz auf Weiß geben lassen, das Kontaktiert werden darf. Zudem führen je viele Wege nach Rom, wie z.B.

  • erst ein persönlicher Kontakt, dann telefonisch
  • erst ein schriftlicher Kontkat, dann telefonisch
  • sofort Telefonkontakt, wenn die Nähe „Produkt - Anrufender“ besteht
    [z.B. Unternehmen hat eine Buchhaltung und ich rufe an, um Ihnen
    ein Seminar zum Thema Telefoninkasso anzubieten]
  • KEINE unterdrückten Telefonnummern mehr

„Was werden sich die unseriösen (aber leider cleveren bzw. unverschämten) Unternehmen ausdenken, um das Gesetz zu umgehen?“

Sie gehen ins Ausland und telefoneiern von dort.

„Wieviele Callcenter-Jobs werden in Deutschland durch das neue Gesetz voraussichtlich wegfallen? Outbound kann man doch jetzt vergessen, oder?“

Jobs werden sicherlich einige wegfallen bzw. verlegt. Jedoch wird es auch weiterhin seriöse Outboundtelefonate geben, wenn man sich an die neuen Gegebenheiten anpasst bzw. seine Kundenaqkuise dementsprechend ausrichtet.

Berliner Grüße
und allzeit gute Telefongespräche, wünscht,
Udo Peilicke aus Berlin
www.peilicke-telefontraining.de