unfähiger 2. Geschäftsführer

Hallo zusammen,
welche Möglichkeiten gibt es einen unfähigen stellvertretenden Geschäftsführer, der für die Firma nicht mehr tragbar ist los zu werden?
Der eigentliche GF billigt das Verhalten des stv. GF, obwohl 80 % der Belegschaft der gleichen Meinung sind wie ich.
Kann man einen Mißtrauensantrag beim Betriebsrat stellen?
Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch ?
Unser Unternehmen bestegt aus 130 AN ohne tarifliche und gewerkschaftliche Bindungen.

Danke im Voraus für eine Antwort.

Hallo zusammen,

Hallo,

welche Möglichkeiten gibt es einen unfähigen stellvertretenden
Geschäftsführer, der für die Firma nicht mehr tragbar ist los
zu werden?

Durch Abberufung durch die Gesellschafter

Der eigentliche GF billigt das Verhalten des stv. GF, obwohl
80 % der Belegschaft der gleichen Meinung sind wie ich.
Kann man einen Mißtrauensantrag beim Betriebsrat stellen?

Was soll das denn sein ???
So leid es mir tut, aber zur unternehmerischen Freiheit gehört auch das Recht der Eigentümer auf Irrtum, Ignoranz und/oder Dummheit. Solange es kein mitbestimmter Betrieb iSd Mitbestimmungsgesetz ist, haben Arbeitnehmer zu unternehmerischen Fragen nix zu melden.
Aufgrund der Beschäftigtenzahl liegt der Betrieb auch unter der Grenze für einen Wirtschaftsausschuß, so daß der BR auch keinen Einblick in die wirtschaftliche Lage nehmen kann.
Wenn die Eigentümer den Betrieb „gegen die Wand fahren“ lassen, ist das ihr gutes Recht.

Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch ?

Gespräch mit den Gesellschaftern mit Hinweis auf finanzielle Auswirkungen, Stellungnahme auf Betriebsversammlungen

Unser Unternehmen bestegt aus 130 AN ohne tarifliche und
gewerkschaftliche Bindungen.

Was für die Frage keine Rolle spielt.

Danke im Voraus für eine Antwort.

Bitte sehr

och göööö, lasst doch den Mann in Ruhe. Leben und leben lassen sag ich immer.

Hallo,

Der eigentliche GF billigt das Verhalten des stv. GF, obwohl
80 % der Belegschaft der gleichen Meinung sind wie ich.

eine Firma ist eben keine Basis-Demokratie, wie mein Chef mal gesagt hat.

Ein Geschäftsführer kann von der Instanz, die ihn berufen hat, auch wieder
abberufen werden. An die müsste man sich also wenden. Erfolg: sehr ungewiss.

Gruß,
Steve