Unfall am Zebrastreifen

Hallo zusammen.

Auf einer Geschichte die eben noch einmal gut gegangen ist , eine Vollbremsung gerade noch das schlimmste verhinderte , würde es mich einmal interessieren wie das ausgegangen wäre , wenn das schief gegangen wäre .

Ein PKW - Fahrer kommt Nachts um ca 2,30 uhr von einem Beruflichen Einsatz zurück und fährt auf diesem Heimweg durch eine Kleinstadt wo sich ungefähr 500 Meter nach Ortseingang ein Zebrastreifen befindet.

dieser Zebrastreifen ist durch 2 zusätzliche Strassenlaternen beleuchtet , allerdings ist der eine Mast auf der rechten Fahrbahnseite durch einen vorherigen Verkehrsunfall verbogen und die Lampe hängt mit ungefähr 30° Neigung und blendet so den herannahenden Verkehr , der dadurch nicht erkennen kann was sich auf der Seite des Überweges am Strassenrand so bewegt .

Plötzlich sieht der PKW Fahrer 2 Jugendliche direkt vor sich über den Zebrastreifen torkeln und bekommt den Wagen eben noch mit einer absoluten Notbremsung ohne „Feindberührung“ zum stehen.

einmal angenommen , der Bremsweg hätte nicht mehr gereicht :

Die verbogene Strassenlaterne blendet den Fahrer so das er das Hinderniss nicht , bzw nur sehr spät sehen konnte .

die beiden Jugendlichen waren Betrunken , deutlich an der art und weise der Fortbewegung erkennbar , denn normalerweise sollten sich auch Fussgänger am Überweg vergewissern das der herannahende Verkehr sie auch gesehen hat und anhält .

Die dunkle Winterbekleidung ohne Reflektoren trug auch noch ein Teil dazu bei , das man die Personen nicht sehen konnte .

wie gesagt , es ist ausser einem Schreck nichts passiert , doch würde mich einmal die Rechtslage interessieren wenn wie hier mehrere Faktoren zusammentreffen die auf den ersten Blick zumindest einen Teil der Schuld von dem PKW Fahrer wegnehmen

gruss

Toni

doch würde mich einmal die Rechtslage interessieren wenn wie
hier mehrere Faktoren zusammentreffen die auf den ersten Blick
zumindest einen Teil der Schuld von dem PKW Fahrer wegnehmen

Hallo,

ein Richter würde wohl sagen.
Die Strecke und damit der Überweg ist bekannt, und wenn es Faktoren gibt wie eine blendende Lampe, muss der Fahrer seine Geschwindigkeit anpassen.

Gruß

Nostra

So isses
Hi!

ein Richter würde wohl sagen.
Die Strecke und damit der Überweg ist bekannt, und wenn es
Faktoren gibt wie eine blendende Lampe, muss der Fahrer seine
Geschwindigkeit anpassen.

Genau, könnte ja auch die tief stehende Sonne sein oder sonstwas, was die Sicht versperrt…

Wobei die Fussgänger aufgrund ihrer Trunkenheit evtl. eine Mitschuld bekämen. Hier ein Extremfall, der natürlich nur sehr bedingt auf einen Zebrastreifen übertragbar ist.

Grüße
kernig

wobei ich stark daran zweifele, das die fussgänger hier eine mitschuld bekommen würden.

auch betrunken haben sie auf dem zetrastreifen „vorfahrt“ und durch einfaches „überschwanken“ wird keine Gefährung sichbar.

Würden sie Betrunken vom Bürgersteig auf die Strasse laufen, könnte man streiten, aber das rechtmässige überqueren eines Zetrastreifens nachts ergibt zu 100% keine Mitschuld. ( wie wollen die Leute den sonst heimkommen, wenn sie noch nicht mal den Zebrastreifen benutzen dürfen? :wink: )

hth

4 Like

Auch richtig

wobei ich stark daran zweifele, das die fussgänger hier eine
mitschuld bekommen würden.

Ist sicher zu bedenken. Wollte nur darauf hinweisen, dass Alkohol und zu Fuss gehen auch Folgen haben kann.
Aber Du hast sicher recht.
Ein kleines Kind ist ja ähnlich „unzurechnungsfähig“ wie ein Betrunkener (aber kaum um diese Zeit unterwegs)

Würden sie Betrunken vom Bürgersteig auf die Strasse laufen,
könnte man streiten, aber das rechtmässige überqueren eines
Zetrastreifens nachts ergibt zu 100% keine Mitschuld. ( wie
wollen die Leute den sonst heimkommen, wenn sie noch nicht mal
den Zebrastreifen benutzen dürfen? :wink: )

und keine öffentlichen Verkehrsmittel, dort wird ja wohl auch bald eine Promillekontrolle vor Benutzung eingeführt :wink:

Grüße
kernig

Hallo,

Ist sicher zu bedenken. Wollte nur darauf hinweisen, dass
Alkohol und zu Fuss gehen auch Folgen haben kann.

Ja, man kann auf die Fresse fallen oder irgendwo vom Gehweg vor ein Auto torkeln.

Aber Du hast sicher recht.
Ein kleines Kind ist ja ähnlich „unzurechnungsfähig“ wie ein Betrunkener (aber kaum um diese Zeit unterwegs)

Das hat nichts mit Unzurechnungsfähigkeit zu tun. Die Frage hier wäre, inwiefern für den Fahrzeugführer als „Idealfahrer“ der Unfall hätte vermieden werden können. Als PkW-Fahrer hat der bei Unfällen mit Fussgängern schonmal grundsätzlich wegen der erhöhten Betriebsgefahr ein bißchen die A…karte. Wenn sich das Ganze dann noch auf einem Zebrastreifen abspielt, dann ist er schon fast automatisch schuld, wenn man mal davon ausgeht, dass die Torkelnden kaum in einer Geschwindigkeit angerast kommen konnten, dass sie selbst für einen Idealfahrer überraschend auf dem Zebrastreifen auftauchen konnten. Die haben ja nicht erst Vorfahrt, wenn sie drauf sind. Die StVo spricht dort von Personen, die den Überweg erkennbar benutzen wollen. Der Idealfahrer hat also bei Annäherung an einen solchen immer auch dessen unmittelbare Umgebung im Auge und ist bremsbereit. Wenn er sich dann noch darauf einlässt, dort nichts gesehen aber seine Geschwindigkeit nicht angepasst zu haben, dann wird auch ein guter Anwalt die Sache kaum noch in die Richtung biegen können, dass der Fahrer den Unfall hätte vermeiden können, wenn die beiden nicht Betrunken gewesen wären. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass er auch „normale“ Personen zu spät gesehen hätte.

Ein beleuchteter Zebrastreifen ist zudem nicht der Standard, womit man darüberhinaus argumentieren könnte, dass eben auch bei Nacht mit einer gewissen Frequentierung gerechnet werden müsste.

Also alles in allem sehr schlechte Voraussetzungen für den Fahrer im Falle eines solchen Falles.

Grüße