Hallo zusammen.
Auf einer Geschichte die eben noch einmal gut gegangen ist , eine Vollbremsung gerade noch das schlimmste verhinderte , würde es mich einmal interessieren wie das ausgegangen wäre , wenn das schief gegangen wäre .
Ein PKW - Fahrer kommt Nachts um ca 2,30 uhr von einem Beruflichen Einsatz zurück und fährt auf diesem Heimweg durch eine Kleinstadt wo sich ungefähr 500 Meter nach Ortseingang ein Zebrastreifen befindet.
dieser Zebrastreifen ist durch 2 zusätzliche Strassenlaternen beleuchtet , allerdings ist der eine Mast auf der rechten Fahrbahnseite durch einen vorherigen Verkehrsunfall verbogen und die Lampe hängt mit ungefähr 30° Neigung und blendet so den herannahenden Verkehr , der dadurch nicht erkennen kann was sich auf der Seite des Überweges am Strassenrand so bewegt .
Plötzlich sieht der PKW Fahrer 2 Jugendliche direkt vor sich über den Zebrastreifen torkeln und bekommt den Wagen eben noch mit einer absoluten Notbremsung ohne „Feindberührung“ zum stehen.
einmal angenommen , der Bremsweg hätte nicht mehr gereicht :
Die verbogene Strassenlaterne blendet den Fahrer so das er das Hinderniss nicht , bzw nur sehr spät sehen konnte .
die beiden Jugendlichen waren Betrunken , deutlich an der art und weise der Fortbewegung erkennbar , denn normalerweise sollten sich auch Fussgänger am Überweg vergewissern das der herannahende Verkehr sie auch gesehen hat und anhält .
Die dunkle Winterbekleidung ohne Reflektoren trug auch noch ein Teil dazu bei , das man die Personen nicht sehen konnte .
wie gesagt , es ist ausser einem Schreck nichts passiert , doch würde mich einmal die Rechtslage interessieren wenn wie hier mehrere Faktoren zusammentreffen die auf den ersten Blick zumindest einen Teil der Schuld von dem PKW Fahrer wegnehmen
gruss
Toni