Unfall Anhörung

Hallo!
Ein Freund von uns (Pole mit ausl. Führerschein) hatte einen unfall mit einem Stadtbus.
Es gab keine Zeugen, da der Busfahrer die Fahrgäste schnell aus dem Bus geschickt hat.
Er hat an einer Strasse mit parkenden Autos neben diesen gewartet, dass der Bus vorbeikann.
Im Vorbeifahren streifte der Bus sein Kfz und verursachte Schaden.
Nun kam die Aufforderung zur schriftl. Äusserung mit Schuldanerkenntnis. „Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden“). Er ist sich sicher, nicht schuld zu sein, hat aber keinen Rechtsschutz o.ä. Er kann nicht allzugut deutsch, ich habe den Eindruck , man will ihn etwas überrumpeln. Was kann er tun?

Anhörung ist ein normaler Vorgang, den man durch Schuldanerkenntnis abkürzen kann. Diese Möglichkeit wird dann in der Aufforderung auch schon angeboten. Nicht immer gleich böse Absicht vermuten!
Wenn er schlecht deutsch spricht, wäre es auf jeden Fall vernünftig in Begleitung eines deutschen Muttersprachlers die Anhörung wahrzunehmen. Nicht nur wegen der Übersetzung, sondern vor allen Dingen auch als Zeuge für den Ablauf. Dieser Zeuge könnte bei der Anhörung eventuell Notizen machen, damit er hinterher ein vernünftiges Gedächtnisprotokoll erstellen kann, falls nötig.

Je nachdem für wie gefährlich man den Vorwurf der anderen Seite hält, wäre natürlich auch der Beistand eines Rechtsanwalts zu überlegen, aber das ist sicher eine Frage der Kosten.
Das ist eine Laienmeinung, wartet mal noch andere Meldungen ab.

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Hallo,
Das was er bekommen hat, ist eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Ist diese mit einem Verwarnungsgeld verbunden? Wenn ja, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Zahlen und gut ist (im OWi Verfahren).
  2. Nicht zahlen und sich äußern und Bußgeld riskieren
    2a. Nicht zahlen und nicht äußern - dann komm mit 99,9% der BG.

Dein Freund sollte auf alle Fälle den Unfall und seine Sachverhaltsschilderung dazu der Haftpflichtversicherung melden - es kommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine zivilrechtliche Forderung der Busunternehmens. Die Versicherung ist dazu da, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Vielleicht kannst du mit einem Anruf vorab nach einem Anwalt fragen (dürfen die nicht, aber…).
Den würde ich auf alle Fälle, also auch im OWi-Verfahren einschalten.
Ein Zahlen des Verwarnungsgeldes ist zwar offiziell keine Schuldanerkenntnis (Eine Verwarnung wirft ein Fehlverhalten vor, ohne darüber zu entscheiden), aber manche Gericht sehen das doch als solche.

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Die schriftliche Äußerung hatte ich so nicht registriert. Dann hat sich mein vorheriges Post weitgehend erledigt.
SORRY!

Hallo,
habe ich das richtig verstanden?
Der Pole stand mit seinem Pkw und der vorbei fahrende Bus hat ihn gestreift?
Wenn das so war, sollte ein Sachverständiger das feststellen können.

Im Anhörungsbogen also dem Vorwurf widersprechen.

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So wie ich es verstehe, hat er in zweiter Reihe neben parkenden Autos gestanden und der Bus ist vorbei gefahren. Wenn der Busfahrer das so bestätigt, muss die Versicherung des busunternehmens zahlen. Die Frage ist halt bestätigt der Busfahrer die Version?

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Eher nicht, sonst wäre der Pole nicht aufgefordert worden, sich schriftlich zu äußern mit Schuldanerkenntnis, da steht auch „Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden“ und nicht „Sie wurden stehend von einem vorbeifahrenden Bus gestreift.“

So habe ich das auch verstanden.

Darauf müsste es hinauslaufen, aber die Versicherung (des Polen?) müsste den beauftragen.

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Mir hat mal ein Anwalt gesagt: „Wer stand, hat die besseren Karten.“

Ob er jetzt un- oder rechtmäßig zum Stehen kam, spielt keine Rolle; es gibt einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht das Recht, andere zu behindern, zu gefährden oder zu beschädigen.

Die ganze Geschichte erinnert mich an die Kantate „Ich glaub’, mich streift ein Bus“ (BWV 2456).

Das stimmt, aber wenn der Pole sagt, er stand, und der Busfahrer sagt auch, er stand, und der Pole hat ihn gestreift, und alle möglichen Augenzeugen leider vorsorglich vom Busfahrer weggeschickt wurden, steht erstmal Aussage gegen Aussage, deswegen müsste das eben ein Gutachter klären, wer Recht hat.

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Wir gehen hier davon aus, dass die Schilderungen der Anfragensteller wahr sind und es sich genauso zugetragen hat.

Alles andere ist wüste Spekulation.

Auch wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, kann und sollte man in so einem Fall - gerade wenn man selbst der Sprache nicht hinreichend mächtig ist - einen Anwalt beauftragen. Der nimmt dann zunächst einmal Akteneinsicht (was dem Betroffenen selbst nicht möglich ist) und wird dann hierauf aufbauend angemessen Stellung nehmen. Nur so kann man sicherstellen, dass man hinreichend falsche Darstellungen von Unfallgegner und/oder Polizei erkennt und hierzu passend argumentiert. Alles andere ist, gerade vor dem Hintergrund der zu erwartenden zivilrechtlichen Schadenersatzforderung/Klage äußerst riskant.

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Ja, natürlich, es hat auch niemand etwas anderes behauptet, aber der Freund soll eben wissen, was auf ihn zukommen kann.

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Deswegen meine Bemerkung mit dem Sachverständigen. Der kann genau erkennen, in welcher Richtung der Kratzer erzeugt wurde.
Voraussetzung: der Pole hat am Kratzer noch nichts manipuliert (gewaschen, poliert…) und er ist nicht rückwärts gefahren als es passierte.

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Deswegen meine Bestätigung deiner Meinung. :wink:

Ich wollte die Bedeutung der Unversehrtheit des Kratzers nochmal zum Ausdruck bringen. :grin:

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Äh, ja, sorry. Ich hab da wohl was falsch gelesen. Wohl noch zu wenig Kaffee für die Tageszeit.

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