Unfall Auszahlung der gegnerischen Versicherung?

Hallo,

ein Fahrzeug hat laut Gutachten einen Unfallschaden von 8.000 Euro für die Reparatur.
Wiederbeschaffungswert liegt bei 8.300 Euro.

Wenn ich das Auto nicht reparieren lassen möchte, was steht mir dann von der gegnerischen Versicherung zu?
Der Unfallgegner ist zu 100 Prozent schuld.

Danke für Rat!

8000 Euro abzüglich des Steueranteils der potentiellen Reparatur.
Bei Problemen: gegnerische Versicherung muss deinen Anwalt, den du dann konsultieren solltest, bezahlen.

zuzüglich Nutzungsausfall.

Alternativ-Rechnung bei wirtschaftlichem Totalschaden: 8300 EUR minus Restwert plus Nutzungsausfall.

Danke euch!

Wann tritt denn der wirtschaftliche Totalschaden ein in diesem Fall?

Ergänzung.
Wirtschaftlicher Totalschaden, wird da auch die Mehrwertsteuer abgezogen?

Wirtschaftlicher Totalschaden, wenn Reparatur + Wertminderung > Wiederbeschaffungswert - Restwert

Was hast Du denn mit der Mehrwertsteuer? Wird der Wagen geschäftlich genutzt? Insgesamt (geschäftlich oder privat) bleibst Du nicht auf der Mehrwertsteuer sitzen, von daher kann man alle Rechnungen „brutto“ oder „netto“ machen.

Wird die Mehrwertsteuer vom Restwert abgezogen. Ich bin Privatmann, das macht Einiges aus…
Danke!

Also Restwert wird von der Versicherung abgezogen, weil Du den selbst am Markt erwirtschaften mußt. Sprich Du gehst zu einem Verkäufer und verkaufst Dein Fahrzeug, so verunfallt wie es gerade ist.

Dieses Veräußerungsgeschäft ist zwischen Privat (Dir) und wemauchimmer, und Du wirst doch wohl keine Rechnung schreiben und eine Mehrwertsteuer ausweisen, oder? Von daher wird da schon mal nichts abgezogen/draufaddiert.

Bei der Wiederbeschaffung ist wieder ganz normal eine Mehrwertsteuer dabei, die wird die Versicherung auch so überweisen. Also 8300 + MwSt - Restwert (der ja vermutlich bereits ohne MwSt angegeben ist).

Danke!

Nur bekomme ich den Wiederveschaffungswert ja wohl doch nicht, weil die Reparatur Kosten 300 Euro unter dem Wiederveschaffungswert ist?

Dann sage doch mal die Werte, es gilt: Reparatur + Wertminderung muss größer sein, als WBW minus Restwert, damit der wirtsch. Totalschadenfall greift.

Reparatur 8.000. Wiederbeschaffung 8.300. Werminderung 0.

Viele Grüße

Wie? Kein Restwert angegeben? Falls der 0 ist, dann gibt es eben 8000 EUR für die Reparatur, wenn Du es machen läßt zzgl. MwSt.

Restwert 2000. Du fragtest nach der Wertminderung…

Das glaube ich nicht. Das, was ein Gutachter angibt, sind normalerweise Werkstatt- (bzw. in anderen Fällen Handwerker-)Preise, also inkl. MwSt. Wenn man sich gegen die Reparatur entscheidet, zieht die Versicherung eben die inkludierte MwSt. ab.

Hallo,
nochmal als Antwort: Es gilt 8000 (Reparatur) + 0 (Wertminderung) > 8300 (Wiederbeschaffung) - 2000 (Restwert).

Es wird also ein wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet, weil der gegnerischen Versicherung unwirtschaftliches Handeln (in diesem Fall die Reparatur) nicht in Rechnung gestellt werden darf.

Du bekommst:

  • von der Versicherung 6300 EUR plus Nutzungsausfall
  • vom Restwertbieter: 2000 EUR

Gruß

Danke, wäre so OK.
Viele Grüße