Unfall, Auto noch auf Vorbesitzer angemeldet

Hallo, Experten!

Ich hab mir einen kleinen Sportwagen gekauft und leider schon auf der verregneten ersten Fahrt zu mir nach Hause einen Auffahrunfall gehabt. Der Wagen war noch auf den Vorbesitzer zugelassen. Ich hab ihn am nächsten Tag umgemeldet.

Nun beläuft sich der Schaden am anderen Fahrzeug auf 1500,- bis 2000,- €, sodass ich ihn wohl nicht aus eigener Tasche bezahlen werde. Den Vorbesitzer möchte ich mit seiner Haftpflicht nicht involvieren.

Nun meine Frage: Kann ich diesen Schaden über die Haftpflichtversicherung meines Wagens laufen lassen?

Wenn ja: Kann ich die Haftpflicht, die ich zum Unfallzeitpunkt für meinen Erstwagen hab, in Anspruch nehmen oder die, die ich am nächsten Tag für meinen Zweitwagen abgeschlossen habe?

Vielen Dank schonmal!

LG ChrisTine
(Hab 2 Autos, dieser ist mein Zweitwagen).

Nun beläuft sich der Schaden am anderen Fahrzeug auf 1500,-
bis 2000,- €, sodass ich ihn wohl nicht aus eigener Tasche
bezahlen werde. Den Vorbesitzer möchte ich mit seiner
Haftpflicht nicht involvieren.

Da werden Sie aber nicht drumherum kommen befürchte ich!

Nun meine Frage: Kann ich diesen Schaden über die
Haftpflichtversicherung meines Wagens laufen lassen?

Nein, da zum Unfallzeitpunkt das KFZ noch nicht umgemeldet war und noch keine neue VBK der Zulassungsstelle vorlag.

Wenn ja: Kann ich die Haftpflicht, die ich zum Unfallzeitpunkt
für meinen Erstwagen hab, in Anspruch nehmen oder die, die ich
am nächsten Tag für meinen Zweitwagen abgeschlossen habe?

Nein, die KFZ-Haftpflichtversicherung ist Fahrzeug, nicht Personenabhängig.

gruß
CM

hallo

Nun beläuft sich der Schaden am anderen Fahrzeug auf 1500,-
bis 2000,- €, sodass ich ihn wohl nicht aus eigener Tasche
bezahlen werde. Den Vorbesitzer möchte ich mit seiner
Haftpflicht nicht involvieren.

Da werden Sie aber nicht drumherum kommen befürchte ich!

kleiner trost. der haftpflichtvertrag des veräußerers wird nicht zurück gestuft, wenn ein entsprechender kaufvertrag mit datum und uhrzeit des verkaufs dem versicherer vorliegt.

im grunde genommen der beste zeitpunkt einen schaden zu verursachen ^^

snake

Hallo, Experten!

Hallo

Nun beläuft sich der Schaden am anderen Fahrzeug auf 1500,-
bis 2000,- €, sodass ich ihn wohl nicht aus eigener Tasche
bezahlen werde. Den Vorbesitzer möchte ich mit seiner
Haftpflicht nicht involvieren.

Die Versicherung des Vorbesitzers wird einen Vertrag auf deinen Namen dokumentieren. Unter deisem Vertrag wid dan der Schaden abgerechen werden. Du gibst denen deine bisherige Versicherung bekannt, damit die sich den SFR (Schadenfreiheitsrabatt) holen können. Der wird dann zur nächsten Fälligkeit belastet, also zurückgestuft.

Nun meine Frage: Kann ich diesen Schaden über die
Haftpflichtversicherung meines Wagens laufen lassen?

Jein, über deinen SFR ja, aber beim Versicherer des bisherigen Besitzers.

Wenn ja: Kann ich die Haftpflicht, die ich zum Unfallzeitpunkt
für meinen Erstwagen hab, in Anspruch nehmen oder die, die ich
am nächsten Tag für meinen Zweitwagen abgeschlossen habe?

Das bleibt Dir überlassen!

Vielen Dank schonmal!

LG ChrisTine
(Hab 2 Autos, dieser ist mein Zweitwagen).

Grüße
Mike

Danke!
Hab grad aus dem Bekanntenkreis dieselbe Info erhalten.
Morgen klär ich das und geb nochmal Rückmeldung, ob das wirklich so funktioniert!
LG ChrisTine

kleiner trost. der haftpflichtvertrag des veräußerers wird
nicht zurück gestuft, wenn ein entsprechender kaufvertrag mit
datum und uhrzeit des verkaufs dem versicherer vorliegt.

im grunde genommen der beste zeitpunkt einen schaden zu
verursachen ^^

snake

Tatsächlich: Bester Zeitpunkt für einen Crash!
Hallo, liebe Experten!

Nachdem 4 Versicherungs"fuzzies" 5 verschiedene Geschichten erzählt haben, wird dieser Schaden so geregelt, wie Snakeshit das vorhergesagt hat:
Die Versicherung des Vorbesitzers zahlt den Schaden und keiner wird höhergestuft.

Hat aber viel Nerven gekostet am Telefon… :frowning:

-D

Gruß, ChrisTine