Hallo, hatte heute Morgen gegen kurz nach sieben einen Unfall wegen der Glätte. Bin relativ langsam gefahren aber in einer Kurve von der Straße abgekommen, habe mich einmal gedreht und bin gegen einen Stromkasten gefahren. Habe dann zu Hause erst angerufen und dann die Polizei verständigt, die kamen aber erst so ne halbe Stunde später und dann wars da noch glätter und die Polizisten haben gleich den Streudienst verständigt. Die Polizisten haben mir vorgeworfen zu schnell gewesen zu sein und ich soll jetzt 250 € bezahlen, drei Punkte bekommen und dann muss ich noch zum Aufbauseminar weil ich noch in der Probezeit bin. Die Strafanzeige geht jetzt erstmal an den Landkreis. Kann mir jemand ein paar Tipps geben, wie ich vllt aus der Sache wieder rauskomme?! Danke im voraus!
Hallo,
dass es zu einem Unfall gekommen ist sehr schlimm. Hauptsache es ist niemend verletzt.
Ich würde jetzt erst mal abwarten, was der Landkreis schriftlich entscheidet. Dann erst kann man das weitere Vorgehen entscheiden. Vielleicht muß man Widerspruch mit Hilfe eines Anwaltes einlegen. Die Polizei hat erst mal den ersten Anschein gehabt,dass vermutet wird , dass derjenige, der auf glatter Fahrbahn ins Schleudern kommt und einen Unfall verursacht daran auch Schuld ist. Er muss dann gegebenenfalls beweisen, dass dieses nicht so war.
Es ergibt sich noch folgende Frage, War der Wagen mit sogenannter Winterbereifung unterwegs ?.
Mehr kann ich im Moment nicht sagen.
Viel Erfolg.
Gruß
Jonas
Hallo,
nicht angepasste Geschwindigkeit trifft immer dann zu, wenn man für die momentanen örtlichen Gegebenheiten zu schnell war. Wenn Du Dich auf der Straße -ich nehme an dass es kein Gefälle war- gedreht hast, von der Fahrbahn abkommst und dann neben der Fahrbhn noch Schaden anrichtest, warst Du schon erheblich zügiger unterwegs, als es die Bodenhaftung hergibt. Ohne weiteres zu wissen, schätze ich für die Drehung 12 - 15m Strecke + 1-2 m neben der Fahrbahn. Macht 13-17 m, sollte noch es noch einen Bordstein hinaufgehen und über Betonpflastersteine gehen, warst Du bei der Glätte/Haftung geschätzt 15 - 20 zu schnell. Du hast den Haftreibungspunkt (lenken, bremsen, beschleunigen) überschritten und gingst in die Gleitreung (Rutschen) über. Wärst Du jetzt 5 - 10 km/h langsamer gewesen, wäre dein Auto evtl. schon auf der Straße geblieben. Alle anderen haben es ja auch geschafft und somit kann es nicht an der örtlichen Gegebenheit liegen, sondern nur am einzelnen Fahrer. Bei Glätte sind im Kurvenbreich manchmal schon 5 km/h zu viel. Immer die Energieformel im Hinterkopf behalten: eine Verdopplung der Geschwindigkeit ergibt die vierfache(!) Energie.
So, nun genug zur Glätte jetzt zu Deinem Problem. Es gibt eigentlich nur eine Möglichkeit aus der Nummer rauszukommen: Du müsste beweisen, bzw. hieb- und stichfest darlegen, dass der Unfall auch bei noch niedrigerer Geschw. passiert wäre (z. B. Möglichkeiten: falsche Straßenneigung; Wasser, das nur an dieser Stelle über die Fahrbahn lief und gefror, alles andere trocken, usw.) Verrenne Dich aber nicht in eine Lüge, es gibt immer einen Zeugen oder einen Beweis, der oft dann erst auftaucht, sobalt nach einer Ursache gezielt gesucht wird. Sollte es Dir (oder besser einem Anwalt, der wird fürs Reden bezahlt) gelingen, den Sachverhalt auf diese Schiene zu bringen, könnte in seltenen Fällen noch der Tatvorwurf „Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden“ mit 35,- Euronen zum Tragen kommen. Selten deshalb, weil zunächst gar nicht angezeigt und die Zeit auch eine Rolle spielt.
Trotzdem wären die 75,- für ein Sicherheitstraining gut angelegt, da solche Situationen geübt werden und die meisten Unfälle deshalb geschehen, weil die Kraftfahrer von der Glätte überrascht werden und dann von falsch bis überhaupt nicht reagieren. Außerdem bei Richtern gerne gesehen, wenn Kraftfahrer aktiv etwas für die eigene Weiterbildung tun. Mildert das oft das Strafmaß.
Nein es wurde niemand verletzt und mein Auto hat auch nur eine Delle im Stoßfang vorne der aus Plastik ist. Abgesehen von dem Schock und den Dellen am Auto und am Stromkasten, wo lediglich die Klappe vorne kaputt war und eine Phase ist nichts passiert. Ja ich war mit Winterreifen unterwegs.
Grüße
Danke für deine sehr ausführliche Antwort. Ich stell mich am Besten gleich drauf ein, dass ich zur Nachschulung muss und meine Geldbuse bezahlen werden muss. Aber erstmal kommt ja die Mitteilung vom Landkreis und dann versuch ich es erstmal mit einem Widerspruch.
Nochmal zu der Stelle, wo der Unfall passierte: Die Straße steigt an der Stelle an, es war Nebelig und der Nebel kam grade runter, der zeimlich nass war. In der Kurve davor war es noch nicht glatt, sonst wäre da ja schon was passiert. Könnte man darauf pochen, dass die Polizisten die Situation nicht mehr so gut einschätzen konnten weil sie erst so spät an der Unfallstelle eintrafen und der Nebel bis dahin noch schlimmer geworden ist? Des weiteren kam gleich der Nachbar raus als er den Knall hörte und wurde als Zeuge vernommen, er gab an einen Knall gehört zu haben. Er meinte aber auch, dass wenn ich zu schnell gewesen wäre, dass er das gehört hätte, da er grad nach Hause kam von der Nachtschicht. Der Nachbar erzählte mir auch, dass an dem Jahr zuvor schonmal jemand an fast der gleichen Stelle von der Straße ab kam. Könnte man nicht auch Bilder von meinem Stoßfänger machen, der kaum was abbekommen hat? Was ja eigentlich schon dafür spricht das kaum was passiert ist?
Das mit dem fahrsicherheitstraining hört sich gut an und wahrscheinlich ist dies auch ziemlich nützlich. Ich wohne am Harzrand und muss auf meinem Weg zur Arbeit erst durch den Harz fahren, da können sich die Straßenverhältnisse schnell ändern.
Grüße
Hallo, Du bringst ja mit dem zunehmenden Nebel und dem folgenden geringen Schaden ein relativ gutes Argument, aber kannst Du das auch rechtssicher darstellen? Hast Du die Angaben des Zeugen (sog. Knallzeuge) selbst gelesen oder nur erzählt bekommen? Ich sag mal: Nein. Erkundige Dich mal unverbindlich, was ein Dich Rechtsanwalt für Fachbereich Verkehrsrecht kosten würde. Es gibt feste Abrechnungssätze. Es sollte aber ein Fachanwalt sein, bei Hexenschuss gehst Du auch nicht zum Augenarzt. Der Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid kostet hier in Hessen ca. 35,-€, ohne Prüfung irgendwelcher Argumente. Dieser Betrag wird auf das Bußgeld als Verwaltungsgebühr summiert. Dann erst erfolgt die Einzelprüfung und Bewertung des Falles. Hier sollten es stichhaltige und rechtssichere Argumente sein, Die Prüfung erfolgt durch Juristen. Wird abgelehnt, also der Bußgeldbescheid aufrechterhalten, geht das bisher schriftliche Verfahren als mündliches Verfahren zu dem örtlich zuständigen Amtsgericht. Hier erfolgt vor der Terminierung i. d. R. eine Prüfung durch den Richter, ob er das Verfahren nach Einsicht der Unterlagen überhaupt stattfinden lassen muss. Drei Möglichkeiten: Verfahren abgelehnt und eingestellt; Vorschlag eines geänderten Bußgeldes/Punkte/Nebenstrafen usw.; Terminsetzung für das Verfahrens mit offenem Ausgang, für Gericht, Zeugen, Gutachter, Anwälte usw. kommen noch alle weiteren Kosten des Verfahrens bei für Dich negativem Urteil dazu. Ich nehme an, Du bist noch Azubi, dann sind schon mal ein bis zwei Monatsgehälter weg. Sollte hier der Fall für Dich positv abgeschlossen werden, hast Du in der Regel nur die eigenen Kosten (Anwalt, Fahrtkosten usw.) zu zahlen. Recht zu bekommen ist fast schon eine Sache des Kontostandes. Billig ist anders, aber wenn Du nach einer Beratung durch einen RA sehr gute Chancen siehst, könnte man dass Verfahren durchziehen. Denk dabei aber daran, der Anwalt ist immer zu bezahlen, egal wie es ausgeht. Ihm/Ihr kann das Ergebnis in Punkto Honorar egal sein. Allein, wenn der Termin angesetzt wird und der RA bei Gericht erscheint, ist schon wieder eine Gebühr fällig. Und was ich noch gerne hinzufüge: Anwälte sind die einzigen, die vor Gericht ungestraft lügen dürfen! Und: Bei Gericht gibt es ein Urteil, aber kein Recht.
Viel Glück,
Uwe
Hallo Clio Fahrerin,
geh rasch zum Anwalt, eh die Fristen verfallen. Das du zu schnell gefahren bist ist sicher, sonnst wäre dieser Unfall nicht passiert. Du hast deine Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen. Der Gesetzgeber kennt da keine Gnade. 250 € Strafe sind zu hoch, denn die Polizisten können ja die Straßen glätte bezeugen.Ich hoffe für Dich, dass Du gegenüber der Polizei schön die Klappe gehalten hast (Aussageverweigerung) zumindest was deine gefahrene Geschwindigkeit angeht, dann können sie dir die Geschwindigkeit die du tatsächlich gefahren bist nicht nachweisen.
Willkommen im deutschen Straßenverkehr und liebe Grüße aus Hamburg, dem Tor zur Welt
Da kommt ja viel auf mich zu was ich so deiner Aussage entnehmen kann. Erstmal warte ich ab, was der Landkreis mir mitteilt und dann sehe ich weiter. Ich hoffe, dass es nicht zu schlimm wird. Alleine das Bußgeld plus die NAchschulung würde mich schon eine Menge kosten und da bin ich mir nichtmal mehr so sicher, ob ich dagegen überhaupt noch einen Widerspruch einlege. Die Sache ist so oder so schon zu teuer für meinen kleinen Geldbeutel.
Danke!
Ja ich habe die Aussage verweigert und auch nichts unterschrieben. Ich stand eh unter Schock. 250 € sind echt viel Geld. Das mit der Nachschulung ist eine Sache, die kann man bei uns in der Gegend ziemlich günstig machen, aber was weh tut sind die 250 € Strafe. Kann man da hoffen, dass die Geldstrafe verringert wird? Das würde mir schon eine Menge helfen!