Hi.
Mal angenommen, ein Kfz muss zur Reparatur in eine andere Stadt von der ausführenden Werkstatt gefahren werden, um dort die notwendigen Arbeiten zu verrichten.
Anlässlich dessen stellt sich die Frage, was eigentlich passiert, wenn der Werkstattfahrer dieses Kfz (Teilkasko-versichert, aber auf den Halter beschränkt) auf dem Weg in einen Unfall verwickelt wird.
Als Beispiel: Parkrempler auf einem Raststättenparkplatz, leichter Blechschaden, Verursacher flüchtet/kann nicht ermittelt werden.
Bleibt man dann auf dem Schaden sitzen im Sinne von "das hätte ja auch Ihnen passieren können? Sind Werkstätten für solche Fälle standardmäßig versichert oder muss das im Vorhinein vereinbart werden?
Grüße,
Grünblatt