Bei allem Respekt X-Strom,
in solchen Dingen haftet immer der Fahrzeughalter, ob er dabei
war oder nicht, zumal die Haftpflichtversicherung des Halters
nicht eine Person versichert, sondern das Fahrzeug…
Unterscheide bitte „hat Schuld“ und „haftet“.
Ganz richtig ist: Die Haftpflichtversicherung zahlt - und zwar immer, egal wer die Schuld hatte.
Damit das auch für Dich verständlich wird, ein alltägliches
Beispiel: Du verleihst Dein Auto und derjenige parkt im
Halteverbot, den Strafzettel bezahlst Du.
Nein. Das ist nicht richtig.
Der Halter kann das Verwarnungsgeld bezahlen - muss er aber nicht. Er kann auch gerne angeben, dass der Herr X Fahrer war. Dann wird dem X der Verwarnungsgeldbescheid geschickt.
Auch dürfte es in diesem Fall vielleicht nicht von Belang
sein, wie alt das Kind ist, denn der Schaden ging von einem
Auto aus.
Echt? Ich hatte es nicht so verstanden, dass das Auto die Tür selbsttätig geöffnet hat, sondern dass es ein Kind war.
Beim selbsttätigen Öffnen der Tür durch eine Fehlfunktion des Autos greift natürlich die Gefährdungshaftung.
Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass man das über einen
Anwalt abwickeln sollte…
Wenn du damit sagen willst „Eigentlich kenne ich mich nicht aus“, war das richtig.