Unfall-Geschädigter muss nur UST abführen! Wie buchen?

Hallo,
ein Unfall passiert. Der Kleinunternehmer lässt das Auto reparieren.
Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt nur den Nettobetrag. Der Kleinunternehmer muss ausschließlich die UST abführen.
Wie wird so etwas gebucht?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
celo

Hallo,

was ist da schief gelaufen? Versicherung zahlt netto nur dann, wenn man die Reparatur nicht machen lässt, so viel ich weiß. Das würde ich erst klären, bevor ich mir Gedanken über die Buchung mache.

Gruß
Christa

Nein, die Versicherung bezahlt auch nur netto, wenn der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Soon

Was meinst du mit Kleinunternehmer? Weist du in deinen Rechnungen Umsatzsteuer aus? Oder nimmst du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch?

Soon

Beim Kleinunternehmer bin ich davon ausgegangen, dass nicht …

Hihi, ich glaube, es gibt keinen Begriff, der bei selbständiger Arbeit so oft falsch benutzt wird, wie der unsägliche Kleinunternehmer.

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Servus,

muss er nicht.

Auch wenn er vorsteuerabzugsberechtigt wäre, müsste er nicht die USt abführen, sondern die USt an den Unternehmer bezahlen, der die Reparatur durchführt. Dieser muss dann später die eingenommene USt abzüglich Vorsteuer abführen.

Alldieweil er als Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 S 3 UStG nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, hat er Anspruch auf die Erstattung des gesamten Rechnungsbetrags für die Reparatur.

Falls es eine Weile dauert, bis die Versicherung über den Irrtum (sei es ihren, sei es des Versicherten, sei es des Unfallgegners) informiert ist und ihn korrigiert hat und der Unternehmer, der die Reparatur durchgeführt hat, nicht so lange auf sein Geld warten kann oder will, wird die Zahlung in Aufwand (egal ob Kfz-Reparaturen oder Sonstige betriebliche Aufwendungen) gebucht und bei späterer Erstattung des bezahlten Betrags durch die Versicherung wird dann genau dieses verwendete Aufwands- bzw. vermutlich Ausgabenkonto wieder entlastet (seltener Fall, in dem das grundsätzliche Verrechnungsverbot Ertrag/Aufwand nicht greift).

Die erste und wichtigste Aufgabe des Buchhalters ist hier aber was anderes, nämlich den Unternehmer deutlich darauf hinzuweisen, dass er und die Versicherung auf dem falschen Dampfer sind und dass man da nichts irgendwie „sich wiederholen“ kann.

Schöne Grüße

MM

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Der Gesetzgeber wollte ja nur diese Unternehmer von der unfassbar schwierigen Berechnung der Umsatzsteuer entlasten.
Angesichts so mancher Fragen von Gewerbetreibenden und Existenzgründern hier im Forum denke ich, dass die Motivation zu dieser Regelung eher darin lag, von jemandem nichts fordern zu wollen, was ihn überfordern würde (und damit meine ich nicht finanziell).

Servus,

ja, das ist sicherlich ein bedeutendes Motiv für diese und andere Regelungen für Vereinfachungen und Ausnahmen gewesen: Scherenschleifern, kleinen Schaustellern, Hausfrauen, die „nebenbei“ Wäsche zum Waschen und Mangeln annehmen, Gesellen, die mal am Sonnabend was für den Nachbarn machen usw. sollte damit eine nicht von vornherein ständig von Bußgeldern und Strafen begleitete Existenz ermöglicht werden.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antworten. Leider habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich weise in meinen Rechnungen die UST aus.

OK - Du bist also kein Kleinunternehmer.

Wenn die Versicherung direkt an den Reparaturbetrieb leistet und nur die USt an Dir hängenbleibt, buchst Du den Betrag direkt gegen das Konto „abziehbare Vorsteuer“, das ist im SKR 04 # 1400 und, falls Du so prähistorisches Zeugs noch verwenden solltest, im SKR 03 # 1570.

Schöne Grüße

MM

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