Hi,
einen Unfall mit meinem PKW
gegen einen Rollerfahrer hatte , der wohl im Kreisverkehr der
Meinung war das rechts vor Links gelte .Ich bin auch der Meinung, dass in einem Kreisverkehr rechts
vor links gilt. Zumindest dann, wenn keine anderlautende
Beschilderung vorhanden ist!Dann lese doch bitte nochmal die Fahrschulbögen durch
Vorfahrt hat der , der im Kreisverkehr ist und nicht der , der
von Rechts kommt und in den Kreisverkehr einfahren will
Ich habe keine Fahrschulbögen. Aber ich habe in der StVO (§8) nachgesehen:
Und es gibt keine „automatische Vorfahrt im Kreisverkehr!“ Prinzipiell gilt rechts vor links, Wenn aber entsprechende „Vorfahrt gewähren“ Schilder (Zeichen 205) aufgebaut sind, ist das natürlich etwas anderes. Aber ganz grundsätzlich… rechts vor links!
Schau Du bitte nochmal nach, in Deinen Fahrschulbögen ist sicher Zeichen 205 zu sehen, und das ist hier entscheidend. Nicht der Kreisverkehr!
VG
Der Kater