Unfall im Kreisverkehr

Hi,

einen Unfall mit meinem PKW
gegen einen Rollerfahrer hatte , der wohl im Kreisverkehr der
Meinung war das rechts vor Links gelte .

Ich bin auch der Meinung, dass in einem Kreisverkehr rechts
vor links gilt. Zumindest dann, wenn keine anderlautende
Beschilderung vorhanden ist!

Dann lese doch bitte nochmal die Fahrschulbögen durch
Vorfahrt hat der , der im Kreisverkehr ist und nicht der , der
von Rechts kommt und in den Kreisverkehr einfahren will

Ich habe keine Fahrschulbögen. Aber ich habe in der StVO (§8) nachgesehen:
Und es gibt keine „automatische Vorfahrt im Kreisverkehr!“ Prinzipiell gilt rechts vor links, Wenn aber entsprechende „Vorfahrt gewähren“ Schilder (Zeichen 205) aufgebaut sind, ist das natürlich etwas anderes. Aber ganz grundsätzlich… rechts vor links!
Schau Du bitte nochmal nach, in Deinen Fahrschulbögen ist sicher Zeichen 205 zu sehen, und das ist hier entscheidend. Nicht der Kreisverkehr! :wink:

VG
Der Kater

Der fragliche Passus
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Verwaltungsvorschrift
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze215.txt

3 III. Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen
anzuordnen. Ist eine abweichende Vorfahrtregelung durch
Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist
Zeichen 209 (Rechts) anzuordnen.

In D haben damit die Kreisverkehrler (215) eine quasi eingebaute Vorfahrt :wink:.

Gruß
vdmaster

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215
(Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren)
angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.
Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die
Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Hm… habe ich auch gelesen… Aber worauf möchtest Du hinaus??

http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze215.txt

3 III. Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden
Straßen
anzuordnen. Ist eine abweichende Vorfahrtregelung durch
Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist
Zeichen 209 (Rechts) anzuordnen.

In D haben damit die Kreisverkehrler (215) eine quasi
eingebaute Vorfahrt :wink:.

Durch die entsprechende Beschilderung. Und nichts anderes habe ich geschrieben und nichts anderes wird in den Fahrschulbögen (die zu lesen ich aufgefordert wurde) stehen.

Und nichts anderes habe
ich geschrieben und nichts anderes wird in den Fahrschulbögen
(die zu lesen ich aufgefordert wurde) stehen.

Hast Du Dich hier etwa vertan?

Nicht Du wurdest zum Lesen der Fahrschulbögen aufgefordert sondern @ Mikesch.

Dumm wenn man den Überblick über seine Accounts verliert…

Gruß Crack

Hi,

ich hatte nur den Passus aus §8 nachgeliefert, auf den sich Mikesch berief.

vdmaster