Unfall im Kreisverkehr

Hi

Wer in den letzten Tagen hier im Forum mitgelesen hat , hat gelesen das ich letzten Donnerstag einen Unfall mit meinem PKW gegen einen Rollerfahrer hatte , der wohl im Kreisverkehr der Meinung war das rechts vor Links gelte .

Gut der Schaden Roller gegen Volvo hällt sich beim Volvo in Grenzen ( vermutlich Smart repair der Lackbeschädigungen der Stossstange ) unter 100,- Euro oder ällerhöchstens knapp drüber

was aber nicht das grosse Problem bei der Sache ist .

Die Polizei hat mir heute mitgeteilt , das der Fahrer nicht der Besitzer des Fahrzeuges ist , das Fahrzeug im Januar als gestohlen gemeldet wurde , die Versicherung des Fahrzeuges seit 01 März abgelaufen war und der 15 jährige Fahrer weder im besitz einer gültigen Fahrerlaubniss war und der Wohnsitz in einem Viertel einer Statt angegeben wurde wo ein sehr hoher Anteil Migranten mit Brennpunkt Faktor wohnt . Der Name des Fahrers deutet auf russichen Hintergrund hin    
und bei dem Aufräumen der Unfallstelle 3 Handy’s gefunden wurden , die kurz zuvor in einem in der nähe der Unfallstelle befindlichen Elektronikmarkt gestohlen wurden .

In Klartext , ich wurde durch diesen Verkehrsunfall in gleich 3 Straftaten verwickelt und bleibe vermutlich noch auf meinem Schaden sitzen.

Wer kennt sich da aus , ich will jetzt noch keinen Rechtsanwalt einschalten , denn ich vermute mal das dann diese Kosten auch an mir hängen bleiben 

gruss 

 

Hallo,

rein rechtlich gesehen muss der Typ den Schaden tragen, auch wenn er nicht versichert ist. Zunächst sollte man sich aber in solchen Fällen an den Garantiefonds wenden.

Gruß
Ultra

Hallo!

ich wurde durch diesen Verkehrsunfall in gleich
3 Straftaten verwickelt…

Es gab einen Unfall mit Bagatellschaden. Von Verwicklung in Straftaten kann keine Rede sein.

und bleibe vermutlich noch auf meinem
Schaden sitzen.
Wer kennt sich da aus , ich will jetzt noch keinen
Rechtsanwalt einschalten , denn ich vermute mal das dann diese
Kosten auch an mir hängen bleiben 

Was soll ein Advokat in solchem Fall bewirken? Soll er dem Bengel einen Hunderter in die Tasche zaubern, um für den Lackkratzer aufzukommen? Den „Schaden“ wird man vermutlich nur bei Sonnenschein entdecken und dann auch nur, wenn man weiß, wo man suchen muss. Fass aufmachen, Rechtsanwalt - alles albern und sinnbefreit kostentreibend. Lass’ das Schrämmchen übertünchen oder betrachte es als Patina und alles ist gut.

Gruß
Wolfgang

ich wurde durch diesen Verkehrsunfall in gleich
3 Straftaten verwickelt…

Es gab einen Unfall mit Bagatellschaden. Von Verwicklung in
Straftaten kann keine Rede sein.

Ich sehe hier mindestens einen Verstoß gegen §6 PflVG welcher einen Straftatbestand erfüllt.
Weiterhin wird man als Zeuge in Frage kommen wenn es um die Diebstahls-Straftaten geht, man ist also auch darin verwickelt.

und bleibe vermutlich noch auf meinem
Schaden sitzen.
Wer kennt sich da aus , ich will jetzt noch keinen
Rechtsanwalt einschalten , denn ich vermute mal das dann diese
Kosten auch an mir hängen bleiben 

Was soll ein Advokat in solchem Fall bewirken? Soll er dem
Bengel einen Hunderter in die Tasche zaubern, um für den
Lackkratzer aufzukommen?

Nein. Ein Anwalt soll das tun was seinem Berufsbild entspricht, die Interessen eines Klienten vertreten. Auch wenn es nur um 100€ geht, weigert sich der Unfallverursacher bzw. kann nicht zahlen dann wird man es schwer haben seine Ansprüche allein durchzusetzen.

Den „Schaden“ wird man vermutlich nur
bei Sonnenschein entdecken und dann auch nur, wenn man weiß,
wo man suchen muss. Fass aufmachen, Rechtsanwalt - alles
albern und sinnbefreit kostentreibend. Lass’ das Schrämmchen
übertünchen oder betrachte es als Patina und alles ist gut.

Man darf es einem Geschädigten durchaus selbst überlassen ob und wie er damit umgeht. Ein Anrecht auf fachmännische Reparatur hat er in jedem Fall - auch bei einem geringen Schaden.

Gruß Crack

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Hallo!

Weiterhin wird man als Zeuge in Frage kommen wenn es um die
Diebstahls-Straftaten geht, man ist also auch darin
verwickelt.

War er denn Zeuge der Diebstähle und kann etwas zur Aufklärung derselben beitragen, obwohl er doch erst durch Polizei oder Staatanwaltschaft von geklauten Sachen erfuhr?

… Ein Anwalt soll das tun was seinem Berufsbild
entspricht, die Interessen eines Klienten vertreten.

Hier würde sich die anwaltliche Tätigkeit am Ende darin erschöpfen, das eigene Interesse in Gestalt einer Liquidation zu vertreten, adressiert an den Geschädigten.

es nur um 100€ geht, weigert sich der Unfallverursacher bzw.
kann nicht zahlen dann wird man es schwer haben seine
Ansprüche allein durchzusetzen.

Kein Anwalt kann etwas daran ändern, wenn Forderungen uneinbringlich sind, der Schädiger schlicht kein Geld hat. Natürlich kann man den minderjährigen Bengel lange Zeit mit stetig steigenden Forderungen verfolgen, muss dafür aber in Vorleistung gehen. Ohne viel Phantasie lässt sich prognostizieren, dass der Mensch mit der Schramme in der Stoßstange auf allen Kosten sitzenbleibt. Das kann man schon deshalb vorhersagen, weil der junge Mann neben strafrechtlicher Malesche diverse zivilrechtliche Forderungen an der Backe hat, mindestens ein geklautes Moped und diverse Mobiltelefone. In solchen Fällen kann man fordern, was immer man möchte, es bleibt aussichtslos. Kluge Gläubiger erkennen so etwas und handeln konkludent, Paragrafenreiter nicht.

Das Leben ist zu kurz und zu schade, Zeit mit solchem Mist zu verbringen, auch wenn Formaljuristen das anders sehen mögen. Vernunft ist keine juristische Kategorie, aber vielleicht Schadensminimierung. Soll heißen: Man kann gerne Briefporto investieren, um den Schaden geltend zu machen. Zuweilen geschehen ja noch Zeichen und Wunder. Wenn das Wunder aber ausbleibt, d. h. der Schädiger begleicht die Forderung nicht, wird man den erlittenen Schaden durch Einschalten eines Advokaten vorhersehbar vergrößern.
Das ist die Sache vom nackten Mann und der Tasche.

Gruß
Wolfgang

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Zunächst sollte man sich aber in
solchen Fällen an den Garantiefonds wenden.

zitat aus deinem link:
„Wenn die Sachschäden erstattet werden können, wird ein Selbstkostenbeitrag in Höhe von 500 Euro abgezogen.“
zitat aus der frage:
„schaden…unter 100,- Euro oder ällerhöchstens knapp drüber“

was also soll das nutzen?

Weiterhin wird man als Zeuge in Frage kommen wenn es um die
Diebstahls-Straftaten geht, man ist also auch darin
verwickelt.

War er denn Zeuge der Diebstähle und kann etwas zur Aufklärung
derselben beitragen, obwohl er doch erst durch Polizei oder
Staatanwaltschaft von geklauten Sachen erfuhr?

Ein Zeuge muss nicht den Ablauf einer Straftat beobachtet haben um Zeuge zu sein. Es reicht aus das er wie hier bezeugen kann das der Täter mit dem Kleinkraftrad unterwegs war. Das beweist natürlich nicht den Diebstahl, ist aber ein Teil der Beweisführung.

Kein Anwalt kann etwas daran ändern, wenn Forderungen
uneinbringlich sind, der Schädiger schlicht kein Geld hat.
Natürlich kann man den minderjährigen Bengel lange Zeit mit
stetig steigenden Forderungen verfolgen, muss dafür aber in
Vorleistung gehen. Ohne viel Phantasie lässt sich
prognostizieren, dass der Mensch mit der Schramme in der
Stoßstange auf allen Kosten sitzenbleibt. Das kann man schon
deshalb vorhersagen, weil der junge Mann neben
strafrechtlicher Malesche diverse zivilrechtliche Forderungen
an der Backe hat, mindestens ein geklautes Moped und diverse
Mobiltelefone. In solchen Fällen kann man fordern, was immer
man möchte, es bleibt aussichtslos. Kluge Gläubiger erkennen
so etwas und handeln konkludent, Paragrafenreiter nicht.

Das Leben ist zu kurz und zu schade, Zeit mit solchem Mist zu
verbringen, auch wenn Formaljuristen das anders sehen mögen.
Vernunft ist keine juristische Kategorie, aber vielleicht
Schadensminimierung. Soll heißen: Man kann gerne Briefporto
investieren, um den Schaden geltend zu machen. Zuweilen
geschehen ja noch Zeichen und Wunder. Wenn das Wunder aber
ausbleibt, d. h. der Schädiger begleicht die Forderung nicht,
wird man den erlittenen Schaden durch Einschalten eines
Advokaten vorhersehbar vergrößern.
Das ist die Sache vom nackten Mann und der Tasche.

Das mag Deine Ansicht sein, die muss aber nicht durch die Allgemeinheit geteilt werden.
Welche Langzeitfolgen daraus erwachsen können wenn in einer Gesellschaft jeder auf die Begleichung von Schäden unter 100€ verzichten würde möchte ich mir nicht ausmalen…

Gruß Crack

Hallo,

musst Du weiterlesen: In den anderen beiden Fallgruppen „nicht versichertes Fahrzeug“ und „Vorsatz“ gelten die Einschränkungen nicht.

Wobei ich es für ziemlich dämlich halte, solche „Bagatellschäden“ (

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Hallo,

nach meiner einmaligen Erfahrung haben Fahrer und Besitzer bei dem geringen Preis ein genuines Interesse, mit Dir im Reinen zu sein. Damit dies in den zu erwartenden Verhandlungen abgehakt ist. Wenn Du also die 100€ möchtest, dann sorge dafür, dass sie mit Dir Kontakt aufnehmen können. Und lass dich nicht runterhandeln und keine Ratenzahlung 7€ jede Woche …

Gruß
achim

Hi

Sicherlich wäre es schön wenn ich eine Schadensbegleichung erhalten würde , denn alleine schon ohne Gesetzlicher Regelung sollte einem das klar sein , wenn ich jemand anderen einen Schaden zufüge muss ich dafür gerade stehen.

Allerdings sind rund 100 ,- Euro jetzt auch kein Betrag wo man sagt , ich muss die jetzt unbedingt haben auf biegen und brechen und mit 5 Jahre Streitigkeit , dann gehe ich lieber den einfachen Weg , frage einen befreundeten Lackierer ob er mir das nach Feierabend nicht mal eben macht und hake das Thema ab.

Mehr interessiert mich der Rattenschwanz der mit dem gestohlenen Roller und den Handy’s auf mich zu kommt , Zeugenaussagen , Gerichtsverhandlungen usw usw

gruss

Hallo!

Welche Langzeitfolgen daraus erwachsen können wenn in einer
Gesellschaft jeder auf die Begleichung von Schäden unter 100€
verzichten würde möchte ich mir nicht ausmalen…

Vermutlich ist dir klar, dass ich nichts in dieser Richtung vorschlug.

Zuweilen kann es sinnvoll sein, auch einstellige Minibeträge einzutreiben, während es auch gar nicht so selten Fälle gibt, in denen auf das Eintreiben vielstelliger Beträge wegen Aussichtslosigkeit verzichtet wird. Das Handeln sollte - Rechtsgrundlage für die Forderung vorausgesetzt - sich daran orientieren, ob überhaupt und auf welche Weise es Aussicht auf Erfolg gibt. Aufwand zu treiben, Zeit zu investieren und zusätzliche Kosten zu produzieren, um ein von vornherein erkennbar unerreichbares Ziel anzusteuern, ist etwas für Lebensuntüchtige, weltfremde Formalisten und Leute mit Freude am Reiten toter Pferde, aber nichts für wirtschaftlich klug handelnde Menschen, die ihr Geld zusammenhalten.

An ungezählten Stellen gehört es zum alltäglichen Geschäft, zu entscheiden, ob man ins Portemonnaie greift, um eine Forderung zu realisieren oder ob es sich um sowieso verlorenes Geld handelt, dem man weiteres Geld hinterher werfen würde. Dies übrigens nicht oder nicht allein abhängig von der Höhe des Betrags, sondern immer im Zusammenhang mit der Situation des Schuldners, die sich natürlich ändern kann.

Gruß
Wolfgang

Danke und * (owt)
nix

Sicherlich wäre es schön wenn ich eine Schadensbegleichung
erhalten würde , denn alleine schon ohne Gesetzlicher Regelung
sollte einem das klar sein , wenn ich jemand anderen einen
Schaden zufüge muss ich dafür gerade stehen.

Du hast was von einem russischklingenden Namen erzählt. Mein Tipp: Wenn du den Betrag weißt, dann gehe doch mal zu den Eltern oder Großeltern des Jungen. Oftmals ist diese Generation extrem korrekt. Denen ist das Fehlverhalten der Jüngeren manchmal ziemlich peinlich.

Allerdings sind rund 100 ,- Euro jetzt auch kein Betrag wo man
sagt , ich muss die jetzt unbedingt haben auf biegen und
brechen und mit 5 Jahre Streitigkeit , dann gehe ich lieber
den einfachen Weg , frage einen befreundeten Lackierer ob er
mir das nach Feierabend nicht mal eben macht und hake das
Thema ab.

Wenn du da mit 100 Ocken hinkommst, okay. Wenn die Stoßstange abgenommen und lackiert werden muss, wirst du unter 400 Ocken kaum herauskommen.

Mehr interessiert mich der Rattenschwanz der mit dem
gestohlenen Roller und den Handy’s auf mich zu kommt ,
Zeugenaussagen , Gerichtsverhandlungen usw usw

Es wird ein unerwarteter Geldsegen auf dich zukommen.

Hallo,

Es wird ein unerwarteter Geldsegen auf dich zukommen.

Das ist eine Frage der Betrachtungsweise. Man verkauft hat seinen Urlaub/Überstunden für den Betrag.

MfG Frank

In Klartext , ich wurde durch diesen Verkehrsunfall in gleich
3 Straftaten verwickelt und bleibe vermutlich noch auf meinem
Schaden sitzen.

„Verwickelt“ ist relativ… Bestenfalls bist du Zeuge. Da der Sachverhalt auch ohne dich geklärt werden kann, kann es sein, dass du nicht zur Hauptverhandlung geladen werden wirst.

Kommt ein Zeugenanhörungsbogen, dann füllt man den natürlich exakt aus und schreibt nur hin, was man sicher gesehen hat.
Insbesondere kann man nichts dazu sagen, wer der Halter ist, ob das Fahrzeug versichert war, ob und wo es gestohlen war, man kannte den Fahrer nicht, man weiß auch nichts über die Handys.
Eigentlich kann man als Zeuge nur aussagen, wie der Unfall zu Stande kam und eine Personenbeschreibung geben. Das ist beides im Strafprozess gegen den Fahrer unerheblich, da die Identität des Fahrers ja polizeilich festgestellt werden konnte.

Und da ich annehme, dass der Unfall nur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird es keinen strafrechtlichen Prozess geben, in welchem der Unfallhergang eine Rolle spielen wird.

Im Strafprozess wäre deine einzige Aussage, dass du den Fahrer identifizieren kannst. Und die wäre m.E. unnötig.

Wer kennt sich da aus , ich will jetzt noch keinen
Rechtsanwalt einschalten , denn ich vermute mal das dann diese
Kosten auch an mir hängen bleiben 

Das wäre unnötig.
Für dich sind wohl nur die 100€ weg, schade.

gru ss

Huch?! Schweizer? Das bitte demnächst vorher sagen!

Hi

Wer in den letzten Tagen hier im Forum mitgelesen hat , hat
gelesen das ich letzten Donnerstag einen Unfall mit meinem PKW
gegen einen Rollerfahrer hatte , der wohl im Kreisverkehr der
Meinung war das rechts vor Links gelte .

Ich bin auch der Meinung, dass in einem Kreisverkehr rechts vor links gilt. Zumindest dann, wenn keine anderlautende Beschilderung vorhanden ist!

Der Kater

dann gehe ich lieber
den einfachen Weg , frage einen befreundeten Lackierer ob er
mir das nach Feierabend nicht mal eben macht und hake das
Thema ab.

Hi,

Du meinst, wenn der Rollerfahrer so viel Dreck am Stecken hat, dann kannst du auch in die Illegalität gehen und den Schaden durch Schwarzarbeit beheben lassen?

Schöne Grüße

vV

Du meinst, wenn der Rollerfahrer so viel Dreck am Stecken hat,
dann kannst du auch in die Illegalität gehen und den Schaden
durch Schwarzarbeit beheben lassen?

Welchem Teil des Textes entnimmst Du das hier Steuern hinterzogen werden sollen?

Gruß Crack

Hallo,

Du magst es anzweifeln, aber es gibt tatsächlich Leute, die im Freundeskreis einschlägig versierte Handwerker haben. Was spräche dagegen, wenn so einer für die letzte Hilfe beim Umzug oder gegen einen Kasten Bier und Zahlung der reinen Materialkosten entsprechend Hand anlegt?

Gruß
vdmaster

Hi

einen Unfall mit meinem PKW
gegen einen Rollerfahrer hatte , der wohl im Kreisverkehr der
Meinung war das rechts vor Links gelte .

Ich bin auch der Meinung, dass in einem Kreisverkehr rechts
vor links gilt. Zumindest dann, wenn keine anderlautende
Beschilderung vorhanden ist!

Der Kater

Hi

Dann lese doch bitte nochmal die Fahrschulbögen durch

Vorfahrt hat der , der im Kreisverkehr ist und nicht der , der von Rechts kommt und in den Kreisverkehr einfahren will

gruss