Unfall in Autobahnbaustelle

Hallo zusammen.
Als ich heute mit meinem Womo so quer durch Deutschland fuhr, und mich wieder einmal über die Autofahrer ärgerte die meinen unbedingt in Autobahnbaustellen überholen zu müssen, fragte ich mich: Was ist wenn da mal was passiert?

Mein Womo ist wie jeder LKW locker seine 2,50m breit.
Gerade im Autobahnbaustellen ist es ja immer sehr schwer, exakt die Spur zu halten .
Spurrillen, Seitenwind, verschobene Markierungen und Fahrbahnunebenheiten sorgen einfach dafür, das man zwar mit der rechten Spur gerade mal so auskommt aber doch locker mal 10-20cm seitlich hin und herpendelt.
Wie es auf der linken Spur zugeht, weiß jeder.
Freigegeben bis zu 2,0m Fahrzeugbreite, aber trotzdem fahren dort Oberklassefahrzeuge, Bullis, SUV und sonstige herum.
Manchmal mit weit aufgerissenen Augen und verkrampften Händen am Lenkrad aber überholen müssen sie.
Teils auch noch mit Fahrrädern quer am Heck, aber auf jeden fall dort illegal unterwegs weil zu breit.
Nun nehmen wir mal an, das linke Fahrzeug würde zwar supergut in seiner Spur liegen aber sie auch satt mit 2,20m ausfüllen.
Nun macht mein Mobil gerade in dem moment wo das andere Fahrzeug neben ihm ist einen kleinen schlenker nach links.
Dessen Fahrer erschrickt, verreißt sein Lenkrad, prallt gegen die Mittelleitplanke und dann spielen die Leitplanke und mein Womo mit dem Fahrzeug eine weile PingPong bis alles kaputt ist und wir zum stehen kommen.
Wie würde das rechtlich aussehen, hätte ich tatsächlich Teilschuld?

Nehmen wir einmal an, ein Hinterman würde später aussagen, ich hätte das unglückliche Fahrzeug auf der linken Spur berührt und gegen die Mittelleitplanke gedrückt.

Nachweisen könnte das später in dem Trümmerhaufen wohl eh keiner mehr, genauso wenn das Fahrzeug zuert gegen die Leitplanke und dann gegen mich geprallt wäre.

Auch Teilschuld für mich? Oder mehr?

Würden die gepeicherten Aufnahmen meiner Rundumkameras (Birdview) zur aufklärung verwertet?

Hoffen wir mal das es nie dazu kommt.
Gruß
Jürgen

Sobald dein Fahrzeug die Spur verlässt, haftest du. Auch wenn du daran keine Schuld hattest.

Bei einer Überreaktion durch Erschrecken wird es zu einer Aufteilung der Haftung kommen, ebenso wenn das Auto zu breit für die Fahrspur war.

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Hallo!

ich habe keine Antwort zur ursprünglichen Frage, aber:

Da sehe ich zwei Dinge:

Technisch gesehen sind ab Werk montierte Kameras nur dann an, wenn sie auch verwendet werden. Und aufgezeichnet wird da eigentlich nichts. Das mag bei Wohnmobilen ggf. anders sein, wenn die Kameras auch als Überwachungskameras genutzt werden können. Im Gegensatz zum PKW dürften die da ja hoch genug für den Zweck hängen. Oder hast du da selbst was installiert?

Rechtlich geht das jetzt wieder mit dem Datenschutz los. Das wäre so ja wieder sowas wie ne Dashcam, und eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt. Ob die Aufnahme dann doch benutzt wird, oder nicht, steht in den Sternen. Andererseits ist es OK, wenn nur die letzte Minute oder so aufgezeichnet, und immer wieder überschrieben wird.

Die Krux an so einer Aufnahme ist auf jeden Fall: Sie kann dich entlasten, aber auch belasten…

Hallo sweber.
Ich habe noch kein Birdview system. https://www.youtube.com/watch?v=Egn3zcnrz2E
Plane aber mir eventl so etwas einzubauen um meinen spieltrieb zu befriedigen und meine jetzt schon vorhandenen Kameras eh gegen höherwertige tauschen möchte.
Ist ja auch ganz nützlich beim Abwasser entsorgen, Anhänger kuppeln usw.
Aufzeichnen können die schon, auch wenn bei vollem Speicher die ältesten aufnahmen wieder überspielt werden wie bei einer normalen Dashcam.
Momentan könnte ich mir die letzten 3std ansehen

Datenschutz ist ja immer so eine Sache.
Erst einmal würde ja keiner davon etwas wissen.
Würde ich mich selber belasten, könnte ich die Videos einfach verschweigen und löschen.
Veröffentlichen würde man sie ja auch nicht.

Kommt es aber wirklich einmal zu einem schweren Unfall mit Personenschaden usw., ist wohl jeder Richter froh wenn die aufnahmen etwas zur klärung beitragen können.

Das fürchte ich auch.
Das sinnvollste wird wohl sein, wenns knapp wird soweit mittig zu fahren das gar keiner mehr überholen kann.
Ist zwar auch verboten, aber immer noch besser als ein Unfall mit Toten und Verletzten.
Das wiederstrebt mir zwar grundsätzlich, aber um andere vor sich selbst zu schützen ist das in machen fällen wohl das beste.

Hallo,
Du musst in Deiner Spur bleiben.
Wenn das schwierig ist beim Rasen, Du musst nicht die ausgehaengte Geschwindigkeit einhalten. An schwierigen Stellen bei Gefaehrdung darf man langsamer fahren als das angezeigte Limit.

Also mit Raserei hat das ganze herzlich wenig zu tun.
Ich weiß nicht wie deine Fahrpraxis mit Lkw usw aussieht aber so ein Fahrzeug füllt die rechte Spur normalerweise schon recht satt aus.
Dann noch querfugen und spurrillen dazu und die Fuhre versetzt sich auch schon bei 30kmh schon um mehrere cm.
Das Problem sind die Fahrzeuge auf der linken Spur die da aus gutem grund gar nicht fahren dürften und dann auch noch überholen wollen.

Moin,

Du musst aber auch nicht Überholen. Wer das dennoch macht, muss mit einer Mitschuld rechnen: https://rp-online.de/leben/auto/urteile/autobahnbaustelle-wer-ueberholt-muss-bei-unfall-mit-teilschuld-rechnen_aid-18357527

Die Straßenverkehrsordnung sehe vor, dass Autos beim Überholen einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter einhalten müssen, erläuterte Lucà. Dies sei auf den in Autobahnstellen oft nur 2,5 Meter breiten linken Fahrspuren bei den Abmessungen vieler moderner Autos gar nicht mehr möglich - selbst wenn Autos in ihrer Spur bleiben. „Der Überholende hat eine Sorgfaltspflicht“, betonte der TÜV-Sprecher. Für Autofahrer bedeutet das im Zweifel, auf das Überholen besser zu verzichten. Denn schon ein leichtes Schlingern eines Lkw auf der benachbarten Spur kann zum Unfall führen.

Letztlich aber kommt es wahrscheinlich wie immer auf den konkreten Einzelfall an.

-Luno