Hallo!
Die Fakten: Ein Deutscher Kfz-Halter (A) wird in Italien von einem Italiener (B) rechts hinten am Kotflügel angefahren (Kratzer an Stosstange und Beule an Karosserie). B meldet den Schäden an seine italienische Versicherung, A erhält die Schadensnummer von der deutschen Vertretung (Gothaer) des ital. Versicherers. Ein freier Gutachter schaut sich das Fahrzeug an, er stellt einen Schaden in Höhe von 2000 Euro plus MwSt fest (Lackierung Stossstange, Lackierung des Karosserieteils, Lackanpassung Tür hinten und diverse kleinere Posten sowie Arbeitslohn).
A möchte den Schaden so schnell wir möglich reparieren lassen. Ist das klug oder sollte abgewartet werden, bis die Deckungszusage der gegenerischen Versicherung kommt? Nicht, dass er für 2000 plus MwSt. reparieren lässt und die Versicherung zahlt nur 1000 Euro. Immerhin wird ja nach ital. Recht beurteilt und dort werden einige Posten standardmäßig nicht erstattet (Gutachterkosten und Ausfall des KfZ z.B.) Können einige Posten beim eigentlichen Reparaturauftrag dann auch gestrichen werden, wenn sie nicht übernommen werden und auch eher unverhältnismäßig anmuten? Zum Beispiel soll die Spur vorne rechts vermessen werden, die mit dem Schaden hinten nicht zu tun haben oder die Fehlermeldungen sollen ausgelesen werden.
Grüsse
Marrylee