Unfall in Shishabar

Hallo erstmal,

Person A hat folgendes Problem…
Vor ein paar Tagen war Person A in der Stadt in einer Shisha-bar.
Die Tische sind dort recht klein und die Kellner räumen echt selten dort ab und da wir Karten spielen wollten, wollte Person A eine Shisha bei am Tisch zurück an die Bar bringen um etwas mehr Platz zu schaffen. Leider hat Person A da garnicht daran gedacht und hat die Shisha an diesem Metallteil genommen und das Glas von der Shisha ist runtergefallen! (Preis 70 Euro).
Da Person A dort ein Stammkunde ist, hat der Chef gesagt Person A soll ihm 20 Euro für die Shisha bringen!!!
Sooo jetzt meine Frage^^
normal muss der Chef dort doch eine Versicherung haben?
Kenne keine Bar wo z.B. für kaputte Gläser Geld verlangt wird.
Weiß aber leider auch nicht ob in Recht bin, weils Person A das verschuldet habe ???
Habe nämlich das Gefühl das Person A übers Ohr gehauen wird und das Geld schon von der Versicherung bekommt plus die 20 Euro.
Es geht hier nicht ums Geld (20 Euro^^) sondern einfach ums Prinzip !!!

Danke für eure Hilfe
Pascha

Hallo,

wer was zerstört, hat den Schaden zu ersetzen.

hth

Hi

dafür ist die Privathaftpflicht versicherung da .
es war ja keine Vorsatz , sondern ein Missgeschick .
das bezahlt die Privathaftpflicht des Verursachers

gruss

Toni

Hallo,

dafür ist die Privathaftpflicht versicherung da .
es war ja keine Vorsatz , sondern ein Missgeschick .
das bezahlt die Privathaftpflicht des Verursachers

tja, nur hat das nichts mit der rechtlichen Frage zu tun, wer bzw. ob jemand für den Schaden haftet.

Gruß
Christian

Hallo,

dafür ist die Privathaftpflicht versicherung da .
es war ja keine Vorsatz , sondern ein Missgeschick .
das bezahlt die Privathaftpflicht des Verursachers

tja, nur hat das nichts mit der rechtlichen Frage zu tun, wer
bzw. ob jemand für den Schaden haftet.

Gruß

im Prinzip richtig ,
aber man kann aus einem Pfurz auch einen Donnerschlag machen.

Wir könnten hier alle Rechtwissenden um Rat fragen , dazu noch die Polizei holen um den Sachverhalt kriminaltechnich aufzuarbeiten , Fingerabdrücke nehmen , einen Psychater hin zu ziehen ob der Täter nicht ein Hass auf diese Dinger hatte usw usw … und das für einen Betrag , den diese Versicherungen aus der Portoksasse zahlen.

m.E . Unsinn , bezahlen lassen … Friede …

Toni

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im Prinzip richtig ,

aber man kann aus einem Pfurz auch einen Donnerschlag machen.

Es geht nicht darum, aus irgendetwas einen Donnerschlag zu machen, sondern darum, eine rechtliche Frage zu beantworten. Die Frage ist, ob Anspruch auf Schadenersatz besteht und wenn ja, ggü. wem.

Daß der Schuldner ggfs. auf eine Versicherung zurückgreifen kann, ist dafür völlig ohne Belang. Aber ich glaube, die Diskussion führen wir nicht zum ersten mal.

C.

Die Frage ist berechtigt,…
Hallo,

…zumal Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen, die PHV ja auch nicht abdeckt (im allgemeinen)!

VG René

normal muss der Chef dort doch eine Versicherung haben?

Warum muß er ?

Kenne keine Bar wo z.B. für kaputte Gläser Geld verlangt wird.

Hier geht es ofenabr auch nicht um ein Glas.

Weiß aber leider auch nicht ob in Recht bin, weils Person A das verschuldet habe ???

A ist erst einmal haftbar.

Habe nämlich das Gefühl das Person A übers Ohr gehauen wird und das Geld schon von der Versicherung bekommt plus die 20 Euro.

Wie kommst Du denn auf die Versicherung ? Du weißt doch gar nicht welche dafür in Frage kommt und ob der wirt überhaupt eine hat.

Es geht hier nicht ums Geld (20 Euro^^) sondern einfach ums Prinzip !!!

Und das Prinzip heißt Veruracherprinzip. Wer einen Schaden verursacht, muß dafür gerade stehen.

Hallo,

es handelt sich offensichtlich nicht um ein einfaches Trinkglas, sondern um eine Wasserpfeife, die von einem Tisch - wo sie ordnungsgemäß stand - zweckwidrig weggeräumt wurde und dabei zu Schaden kam. Der Verursacher des Schaden muss dann auch dafür haften (§ 823 BGB). Ich sehe keinen Grund, warum man die Einrichtung eines Cafes kaputtmachen darf, ohne für den Schaden eintreten zu müssen.

Ob nun irgendeine Versicherung für den Schaden eintritt, ist für die rechtliche Beurteilung zur Haftungsfrage zunächst belanglos.
Aber selbst wenn der Cafebetreiber eine Versicherung für derartige Schäden hat, warum sollte er den Schaden bei dieser Versicherung geltend machen, wenn der unmittelbare Schädiger ihn bezahlen kann? Letztlich wird ein Schadensfall dem Versicherten immer von der Versicherung zur Last gelegt und ggf. mit höheren Prämien „belohnt“.

Gruss

Iru