Unfall - Katze operiert - wer zahlt

Hallo,

Hätte folgenden Fall:
Meine Katze ist von einem Zug angefahren worden, sie wurde von jemandem gefunden und direkt in eine Tierklinik (unbekannt ob direkt oder über Tierheim) gebracht. Durch den Chip konnte Tasso bzw. die Tierklinik mich als Besitzer ausfindig machen und kontaktieren.
Bei Kontaktaufnahme wurde mir gesagt, dass das Tier schwer verletzt war und schon operiert wurde, aber mit viel Mühe wär sie zukünftig ein Pflegefall (Augen verloren, Schwanz verloren, Haut abgezogen, Rückgrat vermutlich gebrochen oder stark beschädigt).
Nach Absprache wurde die Katze dann doch eingeschläfert.
Meine Frage wäre nun folgende:
Die Tierarztkosten werden vermutlich vierstellig, die lebenserhaltende OP hätte ich in diesem Zustand nicht veranlasst. Allerdings hat das ja ein (unbekannter) Finder übernommen und in die Wege geleitet. - Werden die kompletten Kosten (Notfall-OP, Transport, etc) nun alle auf mich übertragen obwohl ich nicht „Auftraggeber“ war??
Vielleicht kennt jemand so einen Fall.
Danke vorab!

Ja, werden sie. Und das ist auch richtig so.
Es war ein Notfall, bei Tiereinlieferung hat man entschieden wie man aus medizinischer Sicht handeln musste. Man hat (und darf das auch) vorausgesetzt es ist (auch) im Tierhalterinteresse dass so behandelt wird.
Als man dich später kontaktiert hatte könnte ja mit dir den weiteren Ablauf besprechen. Leider war da nur noch wenig zu entscheiden.

MfG
duck313

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Das ist ein klassischer Fall der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ nach §§ 677, 683 (Aufwendungsersatz) BGB. Da hier ein Abwarten auf ordentliche Beauftragung des Besitzers aufgrund der Schwere der Verletzungen der Katze nicht opportun war, musste der behandelnde Arzt dem „mutmaßlichen Willen des Besitzers“ der Katze folgend entscheiden, wie er mit dem Tier in dieser Situation umgehen sollte. Es liegt dabei grundsätzlich nahe, dass ein gechipptes Tier seinem Eigentümer viel bedeutet und dieser insoweit bei Verletzungen eine angemessene Behandlung wünschen würde. D.h. die „Geschäftsführung“ durch Behandlung dem mutmaßlichen Willen des Halters entspricht. Insoweit hätte der Arzt dann auch Anspruch auf Aufwendungsersatz für diese Behandlung.

Allerdings haben wir es hier angesichts der Schwere der Verletzungen andererseits natürlich auch mit einem Grenzfall zu tun, bei dem ein Arzt sich die Frage stellen muss, ob ein Tierhalter wirklich jede auch noch so teure Behandlung wünschen würde, wenn das Tier ein hohes Risiko eines baldigen Versterbens trotz Behandlung aufgrund der Schwere der Verletzungen trägt und/oder das Tier trotz Behandlung auf Dauer unter massiven Folgen leiden muss und ggf. kein artgerechtes Leben mehr führen kann.

An solche Überlegungen und das Gewicht der entsprechenden Argumente sollte man jedoch angesichts der Unumkehrbarkeit einer Entscheidung gegen eine Behandlung und für eine Euthanasie keine zu großen Anforderungen stellen. D.h. man wird dem Arzt zubilligen müssen - auch zum eigenen Schutz - im Zweifelsfall eher für eine Behandlung zu optieren als sich später den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, ein Tier ohne Einwilligung des Halters getötet zu haben,

Insoweit sehe ich - bei allen berechtigten Argumenten für eine abweichende Entscheidungsvariante - hier schon einen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

BTW: Denjenigen, der das Tier beim Tierarzt abgeliefert hat, habe ich hier mal ganz raus gelassen, da hier keinerlei Hinweis auf eine Beauftragung des Arztes durch diese Person gegeben wurde. Insoweit bin ich davon ausgegangen, dass der Tierarzt hier alleine entschieden hat, die Behandlung durchzuführen.

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hilft mir sehrweiter und sehe ich argumentativ umfänglich nachvollziehbar. Danke!

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