Unfall/Koma: Wer wird benachrichtigt, wenn

Moin,

frage mich gerade, wie die gesetzliche Regelung (Recht) und die Praxis aussehen, wenn mir etwas zustößt … wer wird benachrichtigt?

Fall: Ich bin verunfallt, nicht tot, aber nicht ansprechbar.

Wenn ich verheiratet bin, wird dann meine Frau benachrichtigt?
Wenn ich nicht verheiratet bin, dann meine Eltern oder meine Lebensgefährtin?
Was passiert mit meinen Haustieren, Fischen, Hund, Katze?

Gibt es Dienste/Services, die so eine Benachrichtigung organiseren? Und habe ich einen Anspruch darauf, dass die Rettungskräft (Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus) meine Angehörigen/Services kontaktieren/informieren?

Dazke
#Erik

Hallo,
im Falle Deiner Einlieferung im KH wird in dem Fall, dass Du verheiratet bist, Deine Ehefrau informiert. Wenn Du nicht verheiratet bist, werden Deine nächsten Angehörigen informiert - sprich in Deinem Fall Deine Eltern. Und Deine nächsten Angehörigen (Ehefrau/Eltern) müssten sich dann auch um Deine Tiere kümmern - was ja wohl nur zu hoffen bleibt! Von irgendeinem Benachrichtigungsdienst ist mir nichts bekannt. Ich persönlich habe allerdings immer ein Organspendeausweis im Geldbeutel und darauf ist auch vermerkt, wer im Notfall zu benachrichtigen ist. Wenn Du kein Organspendeausweis möchtest, wäre sicherlich eine Karte o.ä. im Geldbeutel hilfreich, auf dem vermerkt ist, wer im Notfall zu benachrichtigen ist.
Ich hoffe, ich habe weiterhelfen können :smile:

Hilfe für das Tier gibts bei HAUSTIER112
Aus unseren Recherchen und zahlreichen Gesprächen mit der Polizei und Rettungskräften, konnten wir folgende Informationen zum Thema sammeln:
Nur die Polizei, nicht mal die Rettungskräfte vor Ort, darf nach einem Personalausweis suchen, um den Betroffenen identifizieren zu können. Zettel in Geldbörsen interessieren dabei niemanden. Im Falle des Todes werden die gesetzlich vorgeschriebenen Personen informiert. Das sind Ehepartner, Eltern oder Kinder. Also weder Lebensgefährte, geschweige denn eine Nachbarin, die sich um das hinterbliebene Tier kümmern soll.

Bei einer plötzlichen Erkrankung wie beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall, Unfälle usw., bei denen man vorrübergehend nicht mehr ansprechbar ist, wird NIEMAND informiert!!! Deshalb sind die HAUSTIER112-Schlüsselanhänger so wichtig. Denn die Schlüssel werden zwecks Eigentumssicherung von der Polizei in Verwahrung genommen. Der Schlüsselanhänger hilft der Polizei auch dabei den Verletzten schnellstmöglich zu identifizieren. HAUSTIER112 benachrichtigt dann die vom HAUSTIER112 - Mitglied gewünschten Personen unverzüglich – und nicht erst nach ihrem Ableben die gesetzlich Vorgeschriebenen.

So hilft HAUSTIER112 Menschen und ihren Tieren unmittelbar in den Stunden, in denen es darauf ankommt. Schnell und unkompliziert. Zum Testament sei noch kurz gesagt: Dieses wird frühestens sechs Wochen nach Eintritt des Todes eröffnet! Definitiv zu spät für ein jedes Haustier.

Hallo Erik,

tja, über sowas denkt man schonmal nach. Wenn man verheiratet ist, wird die Ehefrau benachrichtig. Wenn nicht, dann ihre Eltern.

Um Haustiere etc. muss sich dann die Verwandtschaft kümmern. Es wird immer jemand benachrichtigt. Meistens bekommt man das über die Krankenkasse raus, ansonsten Einwohnermeldeamt.

Alles Gute

Hallo Erik
auf diesem Gebiet bin ich nicht Fachmann. Das hat mit Immobilien nichts zu tun. Da sollte ein Jurist befragt werden.
MfG H.Eger

Hallo Erik,
also, wenn es tatsaechlich zu einem solchen fall kommen sollte (was ja nun niemadem geschehen soll), dann wird bei Verheiratet: die Ehefrau, wenn diese nicht erreichbar - warum auch immer, die Kinder (wenn entsprechendes Alter) oder die Mutter/Vater benachrichtigt. Allerdings nur soweit mindestens eine dieser aufgezaehlten Personen amtl. bekannt sind.
Auch Geschwister, wenn bekannt.
Wenn Du alleinstehend bist und keine Vertrauensperson (Verwandtschaft) gefunden wird, dann wirst Du einer Betreuungsperson unterstellt, von Amtgericht. Diese Person ist nicht unbedingt juristisch oder andersartig geschult (kann Jede/Jeder werden, wer Volljaehrig und im vollem Besitz seiner geistigen Kraefte ist. Dies e Person entscheidet dann ueber ALLES was dich betrifft! Also auch deinem Besitz/Vermögen/Haushaltsaufloesung…etc. Ferner auch ueber die Art der med. Behandlungen, deinem Wohnort (z.B. Heim).
Du bist dann also einer dir voellig fremden Person ausgeliefert!
Eine Angehoerigen-Suchpflicht ergibt sich aus der Rechtslage/von Amtswegen.
Auch ein/e nichteheliche Lebenspartner/in oder Freundin kann informiert werden.
Nach Aufnahme eines Ungluecksfalles, wird die Wohnung/Haus v. d. Polizei routinemaessig aufgesucht fuer die Benachrichtigung. Sollte sich niemand finden und es besteht Verdacht auf Gefahr im Verzug (z.B. Lebewesen i.d. Wohnung/Haus, welche nicht selbstaendig sich versorgen koennen, dann wird die Wohnung zwangsgeoeffnet. Die Lebewesen kommen in entsprechender Obhut. Zweangsoeffnung auch bei entsprechender Sinneswahrnehmungen (Gas-/Leihen-/etc.-Geruch oder Rauch).
Abhilfe: Stets einen Zettel mit mindesten eine Familien-Angehoerigen oder entsprechender Vertrauensperson bei sich tragen.
Um zu vermeiden, dass eine fremde Person ueber dich bestimmt, moeglichst bald eine „Vorsorge-Vollmacht“ ausfertigen, sowie eine „Patienten-Verfuegung“!
Beides sollte in rechtskraeftiger Form gesstaltet sein, also mit Datum, eigenhaendiger (!) Unterschrift, etc. Sie kann aber mit PC-gefertig und ausgedruckt sein.
Verbraucherzentralen, Caritas, etc. helfen!
Diese Verfuegungen sind jederzeit aenderbar und rueckgaengig zu machen! Man sollte aber trotzdem sich die „Vertrauensperson“ sehr genau auswaehlen!!!
Beide Verfuegungen gelten immer erst, wenn der Fall eingetreten ist, dass Du nicht mehr selbst in rationeller Weise Denken und/oder handeln kannst!

sorry nicht mein Fachgebiet!

MfG
murmeltier

Hallo Erik Hauth, leider kann ich dir bei deiner Frage nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo,

wenn du verheiratet bist, dann wird i.d.R. deine Frau kontakiert. Lebst du aber „nur“ in einer Partnerschaft, kann das ziemlich schwierig werden. Liegst du z.B. auf der Intensivstation, dürfen meist nur Angehörige dazustoßen. Dazu gehört nach allgemeiner Auffassung nicht die Freundin oder die Nachbarin, sondern eben nur die Eltern, Ehepartner oder ggf. Kinder.

Du müsstest deiner Lebensgefährtin dann eine Vollmacht geben.

Die Sanitäter kümmern sich in erster Linie um dich und nicht um deine Tiere. Auch in das Aufgabengebiet der Polizei fällt das nicht. Du müsstest deine Angehörigen dann eben entsprechend instruieren oder eine Tierrettung.

MfG,
B.

P.S.: Du kannst deine Frage ja auch mal bei www.recht-finanzen.de stellen, vielleicht hast du da mehr Resonanz!

P.S.: Wenn dir meine o.g. Antwort nicht weitergeholfen hat, kannst du deine Frage ja auch mal bei http://www.recht-finanzen.de/ stellen, vielleicht hast du da mehr Resonanz!

Danke Brandungsfelsen,

Was ist recht Finanzen de denn?