Hallo,
ich hatte gestern einen leichten Unfall ohne Personenschäden mit dem Auto einer Bekannten. Die Schuldfrage war gestern nicht geklärt, obwohl ich die Polizei angerufen hatte.
Soweit ich das verstehe, muss ja sie ihre Versicherung als Halterin des PKW kontaktieren und das Aktenzeichen weiterreichen.
Frage: Muss ich sofort auch auf meine Haftpflicht zugehen und den Unfall melden, sodass ggfs. eine Rückstufung der Bekannten durch meine Haftpflicht getragen wird (Rabattklausel lt. Google)?
Hatte nie einen Unfall, daher bin ich nicht sicher.
Danke!
spontimo