Unfall mit Auto von Bekannten

Hallo,

ich hatte gestern einen leichten Unfall ohne Personenschäden mit dem Auto einer Bekannten. Die Schuldfrage war gestern nicht geklärt, obwohl ich die Polizei angerufen hatte.

Soweit ich das verstehe, muss ja sie ihre Versicherung als Halterin des PKW kontaktieren und das Aktenzeichen weiterreichen.

Frage: Muss ich sofort auch auf meine Haftpflicht zugehen und den Unfall melden, sodass ggfs. eine Rückstufung der Bekannten durch meine Haftpflicht getragen wird (Rabattklausel lt. Google)?

Hatte nie einen Unfall, daher bin ich nicht sicher.

Danke!
spontimo

Hallo,

weder deine private noch deine KFZ Haftpflicht sind für die Regulierung des Schadens zuständig.
Der Schaden wird stets durch die Versicherung des verursachenden Autos bezahlt.

Die Kosten durch die Rückstufung der SFK und der Selbsbehalt bei der Kaskoversicherung sind Schäden, die der Entleiher dem Verleiher verursacht hat.

Da ergibt sich eine Schadenersatzpflicht. Sollte man im Interesse des Entleihers gefahren sein, etwa um für ihn Besorgungen zu erledigen, so sieht das ggf. ganz anders aus - man kann dann von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ausgehen.

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Hi und danke!

Die Frage war ja, ob ich meine Haftpflicht einschalten sollte, um den ggfs entstehenden Mehraufwand durch Rückstufung der Bekannten abzudecken. D.h. wenn sie zukünftig höhere Beiträge zahlen muss durch den Unfall.

Da bin ich unschlüssig ob ich das direkt melden sollte oder erst, wenn absehbar ist, dass eine Rückstufung kommt. Noch ist, wie geschrieben erstmal die Schuldfrage zu klären.

Gruß

Hi,

deine Haftpflicht brauchst du nicht informieren. Die zahlt das eh nicht. Deine KFZ-Haftpflicht zahlt nur schäden, die durch dein KFZ verursacht werden. Und eine Privathaftpflicht schließt in aller Regel Schäden die im Zusammenhang mit dem führen eines fremden KFZ entstanden sind aus.
Den Schaden durch die Höherstufung kannst du dann nur aus deinem Privatvermögen bestreiten.

Gruß
Frank K.

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Ich schreib´s jetzt nochmal: Deiner Versicherung brauchste den Schaden nict zu melden denn die hat damit rein garnichts zu tun!
Und abhängig von der Schuldfrage spielt das lediglich eine Rolle wenn der Gegner die alleinige Schuld hat!
Wenn Du allerdings Schuld daran hast, dann wird Dir nichts anderes übrig bleiben als den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen damit der Bekannten kein finanzieller Nachteil, den sie durch das beschödigte KFZ eh schon hat weils ja nun ein Unfallfahrzeug ist, entsteht. ramses90

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