Unfall mit Fahrerflucht

Guten Tag,
A war einkaufen und parkte sein Auto auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt. Als er wiederkam, entdeckte er einen Schaden an seinem Auto und einen Zettel an der Windschutzscheibe mit der Tel.Nr. des Verursachers. A fuhr mir dem Auto zur Polizei. Am Tag darauf trafen sich A und der Verursacher, um bei der Polizei den Schaden zu protokollieren. A möchte zunächst einmal keine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen. Dass er am Unfallort die Polizei hätte rufen müssen, weiß A mittlerweile auch.

A soll nun seine Werkstatt aufsuchen und offenbar den Schaden über die Werkstatt mit der Versicherung des Verursachers regeln lassen, da der Polizist zum weiteren Vorgehen nur meinte, er solle sich an die Werkstatt wenden, die würden wissen, was zu tun ist. A möchte aber nur das Geld für den Schaden und dann entscheiden, wo und wann und ob er den Schaden regulieren lässt.

Kann A nun zur Werkstatt seiner Wahl gehen und einen Gutachter den Schaden beurteilen lassen? Im Internet liest A, dass ein Gutachten nicht zwingend von der Versicherung übernommen wird - A will aber auch nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben. Ein reiner Kostenvoranschlag aber muss ja noch nicht zwingend berücksichtigen, ob nicht bspw. Motor o.ä. im Inneren des Wagens beschädigt wurden, die erst in ein paar Wochen oder so zum Vorschein kommen. Ist das richtig?
Muss A dann selbst das Gutachten, ggf. den Kostenvoranschlag der Versicherung des Verursachers schicken und muss dann wieder warten, bis diese sich bei ihm meldet? A ärgert sich, weil er als Geschädigter nun alles selbst regeln muss, der Geschädigte aber offenbar aus allem herausgehalten wird.

Wie sollte sich A nun verhalten?

Hallo!

Wenn man mit Abwicklung von Unfallschäden so unvertraut und unbedarft ist,dann anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der wird alles weitere veranlassen.
Kosten trägt die VS,denn Schuldfrage ist ja unstrittig.

Sonst müsste man unbedingt den Schaden der VS erst einmal anzeigen !
Dann veranlassen die etwas,worauf man sich einlassen kann oder eben auch nicht.
Denn man kann auch eigenen Gutachter bestellen und auch dessen Kosten muss die VS tragen. Vorkasse braucht man nicht zu leisten.
In einfacheren Fällen(scheint hier so zu sein)würde der VS wohl auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügen.

Wünscht man Auszahlung statt Reparatur,dann wird die Schadenssumme ohne MWSt ausgezahlt.

MfG
duck313

Hallo,

Guten Tag,
A war einkaufen und parkte sein Auto auf dem Parkplatz vor dem
Supermarkt. Als er wiederkam, entdeckte er einen Schaden an
seinem Auto und einen Zettel an der Windschutzscheibe mit der
Tel.Nr. des Verursachers. A fuhr mir dem Auto zur Polizei. Am
Tag darauf trafen sich A und der Verursacher, um bei der
Polizei den Schaden zu protokollieren. A möchte zunächst
einmal keine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen. Dass er am
Unfallort die Polizei hätte rufen müssen, weiß A mittlerweile
auch.

A soll nun seine Werkstatt aufsuchen und offenbar den Schaden
über die Werkstatt mit der Versicherung des Verursachers
regeln lassen, da der Polizist zum weiteren Vorgehen nur
meinte, er solle sich an die Werkstatt wenden, die würden
wissen, was zu tun ist.

Richtig - dies ist der beste Weg - die Werkstatt aufsuchen,
die schauen sich den Schaden an und setzen sich mit dem Versicherer des Verursachers in Verbindung. Entsprechend der Schadenshöhe wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Geschädigte kann die Schadensregulierung an seine Werkstatt abtreten und kann sich für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen nehmen, bzw. entsprechend der Größe seines Autos einen Ausgleich verlangen.

A möchte aber nur das Geld für den
Schaden und dann entscheiden, wo und wann und ob er den
Schaden regulieren lässt.

Und wie soll die Schadenshöhe ermittelt werden ?

Kann A nun zur Werkstatt seiner Wahl gehen und einen Gutachter
den Schaden beurteilen lassen?

Kommt auf die Höhe der Schadenshöhe an.

Im Internet liest A, dass ein
Gutachten nicht zwingend von der Versicherung übernommen wird

Richtig - Schadenshöhe beachten.

  • A will aber auch nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen
    bleiben. Ein reiner Kostenvoranschlag aber muss ja noch nicht
    zwingend berücksichtigen, ob nicht bspw. Motor o.ä. im Inneren
    des Wagens beschädigt wurden, die erst in ein paar Wochen oder
    so zum Vorschein kommen. Ist das richtig?

Wenn man dieser Meinung ist, sollte man eine Kfz-Werkstatt aufsuchen,
der man die Beurteilung eines Schadens zutraut und von der man auch ausgeht, dass sie den Schaden beheben kann.

Also nicht zu einer Wald-Wiesen-Werkstatt.

Muss A dann selbst das Gutachten, ggf. den Kostenvoranschlag
der Versicherung des Verursachers schicken und muss dann
wieder warten, bis diese sich bei ihm meldet? A ärgert sich,
weil er als Geschädigter nun alles selbst regeln muss, der
Geschädigte aber offenbar aus allem herausgehalten wird.

Wie was jetzt ? die beiden unterstrichenen Texte wiedersprechen sich.

Wie sollte sich A nun verhalten?

Wie ganz oben geschrieben und wie von dem Polizeibeamten vorgeschlagen.

Gruß Merger

Vielen Dank dafür schon einmal.

A traut sich nicht einen Anwalt zu nehmen, da A tatsächlich sehr unwissend ist aber Angst hat, dass er am Ende auf den Kosten sitzen bleiben könnte, zB weil A auch einen Fehler gemacht hat, indem er am Unfallort nicht direkt die Polizei rief, sondern erst zur Polizeistelle fuhr.

A ist eben irritiert, weil er laut Polizei alles über die Werkstatt laufen lassen soll. Das wäre natürlich bequem, da A den Schaden dort beheben lassen könnte und nichts mehr mit der Versicherung des Verursachers zu tun hätte.
A möchte aber erst einmal das Geld und dann alles Weitere entscheiden (A schätzt den Schaden auf ca. 1000 Euro). Nun weiß A jedoch nicht, wie er vorgehen soll, ohne dass er am Ende auf irgendetwas sitzen bleibt, weil sich ggf. bei der Reparatur (zB bei einer anderen Werkstatt) ein weiterer Schaden offenbart, der bei einem Kostenvoranschlag nicht gefunden wurde.

Sie schrieben u.a., dass A den Schaden dem Versicherer anzeigen soll. Meinen Sie damit dem eigenen? Der weiß bereits bescheid, sah sich aber nicht verantwortlich und verwies auf einen Anwalt wegen Fahrerflucht.

A ärgert sich,

weil er als Geschädigter nun alles selbst regeln muss, der
Geschädigte aber offenbar aus allem herausgehalten wird.

Wie was jetzt ? die beiden unterstrichenen Texte
wiedersprechen sich.

Das 2. „Geschädigter“ muss „Verursacher“ lauten.

Nachtrag
Die Höhe des Schadens soll natürlich die Werkstatt bzw. ein Gutachter dort ermitteln. Ganz klar. Aber A möchte nicht gezwungen sein den Schaden sofort und genau dort zu beheben. Er könnte ja auch einen Nachbarn o.ä. mit der Behebung des Schadens beauftragen, der gerne an Autos bastelt - sofern natürlich nicht der Motor o.ä. in Mitleidenschaft gezogen wurde.

na - das ist doch einfach, der Geschädigte möchte doch für sich selbst das beste Ergebnis raus holen und dafür sollte er dies auch in die Wege leiten. Unkosten kann er evt. sogar geltend machen.

Aber keine Angst - der Verursacher darf dafür in Zukunft einen höheren Beitrag bei seiner Versicherung zahlen, evt. sogar seinen eigenen Schaden (wenn er keine Vollkasko hat).

Gruß Merger

1 Like

und die Nachteile nimmt der Geschädigte dann aber auch in Kauf ?
Nur Zahlung was mit Rechnung belegt werden kann.
Und bei einem weiteren Schaden, evt. keine 100 %ige Absicherung mehr.

A stellt sich das so vor:

Möglichkeit 1: A lässt alles über die Werkstatt regeln.

Möglichkeit 2: A lässt die Werkstatt ein Gutachten erstellen. Dieses schickt er an die Versicherung des Verursachers. Diese zahlt netto aus. Wenn A tatsächlich bei der Werkstatt beheben lässt, schickt er die Rechnung an die Versicherung des Verursachers und erhält die Differenz (MWSt). Wenn A selbst oder woanders den Schaden beheben lässt, dann erhält er die MWSt natürlich nicht, behält aber den Netto-Betrag. In beiden Fällen kann A einen Schaden, der beim Gutachten nicht gefunden wurde, ohnehin nicht geltend machen, oder? Aber A ist eben unsicher, ob die Werkstatt einfach so ein Gutachten ausstellt. Wohl eher nicht. Reicht A dann die Kosten dafür bei der Versicherung des Verursachers ein? Es kann ja nicht A derjenige sein, der in den Bedingungen dieses Versicherers suchen muss um herauszufinden, ob das Gutachten übernommen wird. Ansonsten bleibt A ja auf den Kosten sitzen. Ein Kostenvoranschlag wird wohl jede Werkstatt ohne Probleme ausstellen, das ist aber nicht so gründlich, oder?

Je nach Schadenshöhe reicht der gegnerischen Versicherung auch ein Kostenvoranschlag. Auszahlung ist prinzipiell möglich. Bei geringen Schäden, etwa unter 1000€, kann die gegnerische Versicherung die Kosten für ein vom Geschädigten in Auftrag gegebenes Gutachten ablehnen. Das ist insofern problematisch, als das für den Laien schwer zu schätzen ist, ob die 1000€ erreicht sind.

Wie sollte sich A nun verhalten?

Bei einem kleinen Schade unter 800€ reicht der gegnerischen Versicherung in der Regel ein Kostenvoranschlag der Vetragswerkstatt.
Die Kosten dafür muss sie auch übernehmen.

Beispiel:

Kostenvoranschlag kostet: 50€
geschätzte Reparatursumme: 714€

Wenn man dort reparieren lässt, dann kann man seine Ansprüche gegen die Versicherung an die Werkstatt abtreten - diese rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.

Wenn man die „fiktive Abrechnung“ wählt, bekommt man 650€ überwiesen.
Warum? Weil man von den 714€ NICHT die enthaltene MwSt. bekommt, also nur die 600€ netto, zzgl. die 50€ Kosten für den Voranschlag.

Wenn es ein höherer Schaden werden wird (das kann einem der Meister der Werkstatt evtl. schon beim ersten Anblick sagen), dann wählt man einen Sachverständigen und beauftragt ihn mit einem Gutachten, dabei besteht auch schon die Möglichkeit, dass der Sachverständige die Kosten für sein Gutachten direkt von der Versicherung holt.

Auch hier kann man dann die fiktive Abrechnung wählen.

Achtung bei hohen Schäden an Autos mit geringem Wert!

Wenn die Karre vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 5000€ hat, die Reparatur 2380€ kosten würde und der Wagen einen Restwer (unrepariert) von 4000€ hat, dann bekommt man NICHT die 2000€ abzüglich MwSt - denn dann hätte man nach dem Unfall ein 4000€ Auto und 2000€ Bargeld, somit MEHR Wert als vor dem Unfall. Das wäre eine Bereicherung, daher würde die Versicherung nur 1000€ zahlen.