Guten Tag,
A war einkaufen und parkte sein Auto auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt. Als er wiederkam, entdeckte er einen Schaden an seinem Auto und einen Zettel an der Windschutzscheibe mit der Tel.Nr. des Verursachers. A fuhr mir dem Auto zur Polizei. Am Tag darauf trafen sich A und der Verursacher, um bei der Polizei den Schaden zu protokollieren. A möchte zunächst einmal keine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen. Dass er am Unfallort die Polizei hätte rufen müssen, weiß A mittlerweile auch.
A soll nun seine Werkstatt aufsuchen und offenbar den Schaden über die Werkstatt mit der Versicherung des Verursachers regeln lassen, da der Polizist zum weiteren Vorgehen nur meinte, er solle sich an die Werkstatt wenden, die würden wissen, was zu tun ist. A möchte aber nur das Geld für den Schaden und dann entscheiden, wo und wann und ob er den Schaden regulieren lässt.
Kann A nun zur Werkstatt seiner Wahl gehen und einen Gutachter den Schaden beurteilen lassen? Im Internet liest A, dass ein Gutachten nicht zwingend von der Versicherung übernommen wird - A will aber auch nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben. Ein reiner Kostenvoranschlag aber muss ja noch nicht zwingend berücksichtigen, ob nicht bspw. Motor o.ä. im Inneren des Wagens beschädigt wurden, die erst in ein paar Wochen oder so zum Vorschein kommen. Ist das richtig?
Muss A dann selbst das Gutachten, ggf. den Kostenvoranschlag der Versicherung des Verursachers schicken und muss dann wieder warten, bis diese sich bei ihm meldet? A ärgert sich, weil er als Geschädigter nun alles selbst regeln muss, der Geschädigte aber offenbar aus allem herausgehalten wird.
Wie sollte sich A nun verhalten?