Hallo liebe Experten,
Angenommen, man verleiht sein Auto und derjenige verursacht einen Unfall. Der Geschädigte und der Fahrzeuglenker einigen sich darauf, den Schaden ohne Versicherung zu begleichen. Der Geschädigte lässt seinen Schaden privat reparieren und verlangt nun von dem Verursacher die hypothetische Summe von 750€. Dieser kann für den Schaden nicht aufkommen und ist seit Wochen weder telefonisch, noch sonstwie zu erreichen.
Kann nun der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden, oder gilt die mündliche Vereinbarung der beiden? Welche weiteren Schritte sind jetzt nötig? Kann der Geschädigte den Unfallverursacher klagen? Inwieweit kann der Fahrzeughalter geklagt werden, der beim Unfall nicht anwesend war?
(Der Schaden am unfallverursachenden Auto ist hier nicht relevant bzw. schon geklärt)
Ich hoffe auf Antworten, die ein bisschen Licht ins Dunkel bringen
Liebe Grüße
Daniela