Unfall mit geliehenen Auto

Hallo,

Ich hatte vor einigen Monaten ein kleines Problemchen. Ich sollte beim Umziehen helfen und Möbel mit einem Pkw und Anhänger wegfahren.Da ich selber kein Auto besitze und das Auto meiner bekannten keine Anhängerkupplung besaß,haben wir von deren Freunden den Privatwagen bekommen.Wie es nunmal kommen musste,bin ich dann später beim rückwärts ausparken mit der Anhängerkupplung an der Front eines BMW hängen geblieben und es entstand ein Sachschaden von bummelig 900€ .Da ich nun die Versicherung des Besitzers meines Leihwagens nicht in die höhe treiben wollte,habe ich das nun bis heute „fast in Raten abgetragen“.

Nun steht ein Restbetrag von knapp 110 € offen und die Zeit ist fast verstrichen.Da ich nun auch im Moment viele Nebenkosten habe,schaffe ich es nicht mehr das pünktlich zu bezahlen und einen Aufschub bekomme ich auch nicht mehr. Deren Versicherung drohte mit mahnkosten an den Halter etc. Diese will ich aber nun nicht Zahlen,Da der Halter so oder so noch Schulden bei mir hat.

Nach mehreren Gesprächen mit allen Partein will nun keiner was dazu zahlen.

Habe vor kurzem was von Gefälligkeitsschäden gehört,würde das auch auf mich zutreffen?
Wie soll ich weiter machen? ich habe echt keine ahnung mehr.

Hi, bitte nicht böse sein, falls Du die Frage nicht mehr hören
kannst, aber hast Du keine private Haftpflichtversicherung?

Wird er wohl haben (wie jeder Vernünftige).
Aber was bringt die hier?
Die zahlt niemals für Schäden, die beim Betrieb eines KFZ entstanden sind.
Selbst wenn er beim Ausladen eines Pakets damit an das Nachbarauto gestoßen wäre, zahlt die nicht (Ladetätigkeit gehört zum Betrieb des KFZ).

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Hi, bitte nicht böse sein, falls Du die Frage nicht mehr hören kannst, aber hast Du keine private Haftpflichtversicherung? Vielleicht auch mal zusammen mit z.B. einer Hausratversicherung abgeschlossen und das danach vergessen? Vielleicht geht darüber nochwas. - Ansonsten: Also, der Besitzer des Wagens, mit dem Du den Schaden verursacht hast, schuldet Dir noch Geld, so habe ich das verstanden. Dann gehört das doch von Anfang miteinander verrechnet, oder? Wenn Du schriftlich hast, daß er Dir noch etwas schuldet, sitzt Du nach meinem Gefühl erst recht am längeren Hebel. Denn den Druck von der Versicherung kriegt ja erstmal er als Halter des Wagens. - Oder Du zahlst die letzte Rate, vielleicht auf 2x 55€ aufgeteilt, aber nur wenn Du vorher schriftlich bekommst, daß der andere Dir noch Geld schuldet.
Davon abgesehen tut mir es mir leid für Dich, daß Du durch einen kurzen unachtsamen Moment da reingeraten bist und für Deine Ehrlichkeit jetzt den Ärger hast.
Toitoitoi

Hallo,

die Haftung bei Schäden, die bei Gefälligkeiten entstehen, ist kein Teil des Verkehrsrechts.

Zudem muss bei diesen Fällen sehr genau der Einzefall untersucht werden (hier muss der Grad der Fahrlässigkeit abgeschätzt werden).

Es ist aber nicht erlaubt, im Forum Rechtsfragen zu konkret bestehenden Fällen zu beantworten, wenn eine Betrachtung des Einzelfalls nötig ist.

Beachte die FAQ:1129 (bitte anklicken lesen)und das Rechtsdienstleistungsgesetz.