Hallo,
ich bin gestern Abend in einem Parkhaus mit einem Firmenwagen an einer Abgrenzung hängen geblieben. Das Auto ist vorne rechts stark verkratzt. Schaden laut Kollegen rund 3500 Euro. Problem ich habe ein Nachtfahrverbot im Führerschein und der Unfall ist um 18:00 Uhr passiert, da sich ein Geschäftstermin verzögert hat und ich auch noch in einen 30 minütigen Stau geraten bin. Es war schon dunkel. Jetzt habe ich Angst, dass die Versicherung es der Polizei meldet und es Konsequensen für meinen Führerschein haben wird. Ich bin Praktikant Und kann den Schaden wohl nicht aus eigener Tasche zahlen. Ich besitze normal kein Auto, will meinen Führerschein aber auch nicht verlieren. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Hallo!
Der Fall läuft auf Fahren ohne Fahrerlaubnis mit allen Folgen hinaus.
Gruß
Wolfgang
Kollegen können viel erzählen. Erstmal abwarten, was der Gutachter dazu sagt.
Ohne Stau wäre es demnach 17:30 Uhr gewesen. Sonnenuntergang war gestern spätestens um ca. 16:50.
Wie hätte der Fahrer es denn überhaupt schaffen wollen, rechtzeitig anzukommen?
Er hätte entweder vor Sonnenuntergang irgendwo parken müssen, oder gar nicht erst losfahren dürfen.
Trotzdem wäre es mal interessant zu wissen, womit der „Inhaber“ einer solchen Beschränkung rechnen muss? Es kann ja niemand verlangen, dass er z.B. bei einem längeren Stau nach einem - de facto unvorhersehbaren - Unfall das Fahrzeug mitten auf der Autobahn stehen lässt… auf die Standspur und Abschleppwagen rufen?
Gruß,
Kannitverstan
Naja, Sonnenuntergang heißt nicht Nacht.
Laut
Kann man vorne und hinten etwa 1 Stunde dran hängen. (man müßte noch ne Stelle finden, an der das etwas aussagekräftiger festgenagelt ist.)
Wenn man bedenkt, daß der Unfall 1h10min nach Sonnenuntergang beim Abstellen des Autos passiert ist, wird die Polizei da kaum was zu sagen. Zumal der Unfall im Parkhaus war.
Man wird aber davon ausgehen können, daß eine Versicherung das ganze anders sieht, wenn sie das mit dem Nachtfahrverbot spitz bekommt. Darüber würde ich mir ggf. eher Sorgen machen.
Servus,
Du sprichst ein großes Wort gelassen aus.
Der von Dir verlinkte Text bezieht sich auf Nachtfahrverbote auf bestimmten Straßen und für bestimmte Fahrzeuge; ein Nachtfahrverbot im Führerschein bezieht sich darauf, dass der Fahrer nachts und bei Dämmerlicht nicht recht sehen kann, wo er hinfährt, weil die Stäbchen in seiner Netzhaut nicht funktionieren, wie sie sollen.
Vier Räder sind keine Körperteile, so dass es nicht gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verstößt, wenn man von jemandem verlangt, sich mit anderen Verkehrsmitteln als einem Auto zu bewegen.
Schöne Grüße
MM
@sweber: wieso werd ich das Gefühl nicht los, dass wir uns von irgenwoher kennen? Ich nehme an, Dein Nick hat nix (sic!) mit Deinem echten Namen zu tun?
Ich will nur die „etwa“ eine Stunde etwas relativieren Leider wissen wir nicht, wo der Unfall passiert ist, aber ECET (also das Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und ich könnte mir vorstellen, dass die für Nachtfahrten mit dem Auto gilt) in Frankfurt war gestern 17:17 Uhr Ortszeit. http://sunrisesunset.de/ Das kann aber je nach Ort durchaus variieren. Sonnenuntergang war übrigens 16:35 Uhr loc.
Ich hab aber mal losgegoogelt, wegen „Nachtfahrverbot“ im Führerschein. Da kommt in meinen Augen bloss die Schlüsselzahl 05.01 „Nur bei Tageslicht“ (der Fragesteller möge mich korrigieren, wenn ich mich irre) in Frage. Leider gibt die große Suchmaschine nicht allzuviel her, einzig hat ein Taxifahrer gegen diesen Eintrag geklagt (ist natürlich inhaltlich ne ganz andere Situation, er sah das als Berufsverbot https://openjur.de/u/554676.html). Aber dort steht: „Das damit einhergehende Verbot, ein Kraftfahrzeug nach Eintritt der Dämmerung und in der Nacht zu führen, […]“
Das heisst: schon in der Dämmerung durfte unser Fragesteller nicht unterwegs sein, also wurscht wann jetzt ECET ist, in Frankfurt wäre 16:35 Uhr Schicht im Schacht gewesen. 18:00 Uhr ist also durchaus auch mit einer halben Stunde Stau zu spät.
Ganz davon abgesehen: nennt mich spießig, aber wäre ich böser Anwalt der Gegenseite: ich würde argumentieren, dass nicht in jedem Parkhaus „Tageslicht“ herrscht. Und nach Ende der bürgerlichen Abenddämmerung wird auch im tagsüber taghellsten Parkhaus kein „Tageslicht“ mehr herrschen.
Darum der Tip an den Fragesteller: die 3500 Euro Schätzung des Schadens vom Kollegen können zu hoch / genau richtig / zu tief sein, da mach Dir mal keinen Kopf und warte wie Dir ja auch schon empfohlen wurde das Gutachten ab.
Ich vermute, bisher weiß Dein Chef von dieser Einschränkung im Führerschein nix? Weiß er vom Unfall? Wie auch immer: begib Dich direkt dort hin, gehe nicht über los. Will sagen: geh auf der Stelle beichten.
Nach meiner Einschätzung musst Du den Schaden (wie hoch er auch immer sein möge, vergiss die Schätzung vom Kollegen, es gilt der Gutachter!) so oder so selber bezahlen. Entweder Dein Chef ist freundlich und rettet Dir Deinen Führerschein und lässt Dich den Schaden selber bezahlen oder er eskaliert die Sache, dann gibt’s die amtlichen Konsequenzen. Keine Ahnung, was das in dem Fall ist, eventuell wäre der Gang zum Verkehrsanwalt schlau (und teuer, ich weiss, aber ich fürchte, die ganze Aktion wird noch teurer für Dich werden…)
Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt nicht vor.
Du hast einen Auflagenverstoß begangen, das ist eine Ordnungswidrigkeit - keine Straftat.
Eine Gefahr für Deine FE besteht also nicht.
Was die Versicherung dazu sagt, wenn sie denn überhaupt von der Nachtfahrverbot-Auflage erfährt, ist abzuwarten.
Dir geht es ja wohl hauptsächlich um den Schaden am Fahrzeug selbst, dafür tritt nur eine Vollkasko ein.
Mit der Versicherung selbst wirst Du aber kaum etwas zu tun haben, die setzt sich mit dem Versicherungsnehmer auseinander und dieser dann mit Dir.
Gruß Crack
Doch, denn…
… Eintrag 5.01 ist eine Beschränkung, und eben KEINE Auflage!
http://www.fahrschulinfo-münster.de/seite36.html
Gruß,
Kannitverstan
hmmm… bin mir zwar sicher, anderswo was anderes gelesen zu haben, aber hier:
http://www.bernd-huppertz.de/Fachartikel%20Download/PVT%202008_25.pdf
wird es als Auflage gesehen… ?
Gruß,
Kannitverstan
PS: Kann mal jemand diesen bescheuerten Timeout zum Bearbeiten/Löschen eines Artikels abschaffen!?
Lies doch bitte Deinen Link nochmal, da steht:
Beschränkungen sind immer auf das Fahrzeug bezogen
Aufklärung, die Du schon gefunden hast, bei Huppertz.
Gruß Crack
Das würde mich auch interessieren, wie denn die Versicherung davon erfahren soll.
Die Polizei wurde ja nicht involviert (?).
Würde in der Realität und nicht im Sinne von „könnte aber“ es die Versicherung der Polizei melden, sollte sie doch davon erfahren?
Wie könnte sie davon erfahren?
(Mich hat noch keine Versicherung nach so etwas gefragt postaccidental.
Schweigen ist Gold.
Aber Sorgen macht man sich dann halt schon.
Hallo,
war dieses Parkhaus öffentlich (ggfs. gegen Bezahlung) zugänglich oder handelte es sich um ein mehr oder weniger auf wenige Nutzer beschränktes Haus - zB Dauermieter ?
&Tschüß
Wolfgang
Sind Parkhäuser überhaupt öffentlicher Verkehrsraum? Unfälle auf Supermarktparkplätzen interessieren die Polizei doch auch eher selten.
Fragt sich Oberberger…