Unfall mit rumänischem LKW

Guten Tag,
bin nicht sicher, ob hier, oder in „Recht“, darum,kann gerne verschoben werden:

Wenn ein Unfallgegner, in diesem Fall ein LKW, keine grüne Versicherungskarte vorlegt, die Polizei den Namen einer Versicherung notiert, die zumindest bei google nicht auffindbar ist und alles, was man in der Hand hat, ein Foto des Schadens und des Kennzeichens ist, wie ist dann vorzugehen?

Wie wird so etwas abgewickelt?

Fragende Grüße,
Zahira

Hallo!

Das wird so abgewickelt :smile:
http://www.gruene-karte.de/de/schadenabwicklung-regulierungspraxis/

MfG
duck313

Du mal wieder :-), was weisst du eigentlich nicht?
Also, die Seite hatte ich schon gefunden.
Dort habe ich den der Polizei genannten Namen der rumänischen Versicherung eingegeben, kennen die aber nicht. ("Electronica)
Der Polizist hatte nicht mal nach der grünen Karte gefragt, ich hatte von ihr nichts gewusst. (Ist das in Ordnung? Der schien sehr unsicher und jung zu sein, der Polizist.MAn nahm das auch nur als Kleinunfall auf und stellte nur die Daten fest.)
Auch das Unternehmen, dessen LKW das war, finde ich online nicht. Haben tue ich aber ein Foto des Kennzeichens.
Lese ich Deinen link richtig, müsste das reichen. (?, denn an anderer Stelle las ich, man müsste mindestens und unbedingt die Daten der grünen Karte haben als Geschädigter.)

Gibt es Erfahrungen für solche Fälle? Aussagen stehen sehr konträr da, ich habe immerhin eine Zeugin, die aber Mitfahrerin bei mir war. Man wird sich wahrscheinlich auf Schuldteilung innerhalb der Versicherungen einigen.
Macht es Sinn und darf ich mir einen Anwalt nehmen auf Kosten der gegnerischen Versicherung, wenn es erstens kein Bagatellschaden ist und zweitens mindestens von einer erheblichen Teilschuld des Gegners ausgegangen werden kann?
Wenn sich das hinzieht, ab wann darf ich nach fotographischer Protokollierung mit der Reperatur beginnen lassen (eilt wegen TÜV)?
Was wäre jetzt schlau?

Grüße, Zahira

Ja, das Kennzeichen reicht.

Rumänien ist EU-Mitglied und braucht nicht mehr die „Grüne Karte“.
Da die Polizei den fall aufgenommen hatte ist doch sicherlich auch mehr bekannt, Name und Daten des Fahrers, Name der Spedition usw.

Rufe bei der Telefonummer der „Grünen Karte“ an, schildere den Fall kurz und knapp. Man wird Dir entweder gleich oder innerhalb kurzer Zeit den deutschen Ansprechpartner = eine deutsche Versicherung nennen, die den Fall für den Rumänen abwickeln wird.
Ab da geht es normal weiter wie bei Unfallschäden mit Inländern auch.

MfG
duck313

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Anwalt kann sicher nützlich sein. Allerdings bei Haftungsteilung (Mitverschulden) musst Du natürlich einen Teil der Anwaltskosten selbst tragen.
Im Grunde soll das Verfahren ja so ablaufen wie bei Inländern. Gutachter, Kostenvoranschlag, Zustimmung, Reparatur.

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Vielen Dank schon einmal, das hat mir sehr weiter geholfen. Ich steh mit sowas bei jedem ersten Mal etwas wie die Kuh vorm Berg.

Dazu erinnere ich inzwischen schon einmal einen Teilschuldfall gehabt zu haben, und da hat mir der Anwalt gesagt, es sei durchaus üblich, wenn der RA sich Erfolgsaussichten ausrechnet, das auch mit einer geringeren Bezahlung, was die Versicherung eben zahlt, z.B. 50 % zu übernehmen. Das werde ich wohl wieder machen.
Etwas verunsichert hat mich die Aussage eines Autohändlers, dass es üblich sei bei z.B. 50% Teilschuld jeweils, dass jeder eben seinen Schaden selber zahlen muss.Das kann doch nur falsch sein??? Ich erinnere es so, dass jede Versicherung 50 % des gegnerischen Schadens übernimmt. Falsch? ( Mich wundert die Aussage deswegen auch, weil der Händler ein Interesse daran hätte, dass ich möglichst viel von der Versicherung bekomme und keines daran, dass ich mit diesem Geld nicht rechne.)
Das weisst Du doch sicher auch? :smile:

Ich bedanke mich jedenfalls herzlich bei Dir!

Grüße, Zahira

Das stimmt so nicht, vielleicht fasst Du es nur verkehrt auf.

Wenn die Schuldfrage 50:50 wäre und Dein Schaden 2.000 € beträgt, der des anderen 3000 €, dann übernimmt Deine Versicherung den Fremdschaden zu 50 % , heißt der andere bekäme 1.500 € .
Du selbst bekämest von seiner VS eben 1000 € erstattet.

Und bei den Anwalts oder sogar Gerichtskosten würde das auch so geteilt und nur hälftig erstattet.

Händler/Werkstätten bieten ja im Allgemeinen immer ein Abtretung des Schadens an sie ab, damit die Werkstatt für Dich mit der VS abrechnen kann. Du hast dann damit nichts zu tun. Werkstatt geht also in Vorleistung bis das VS-Geld eintrifft. Dauert es aber zu lange wird man sicher von Dir die Zahlung verlangen.
Auftraggeber der Reparatur bleibst ja Du und muss bezahlen, wenn die VS Zicken macht und nicht alles übernimmt oder ewig braucht um es abzuwickeln.

Die Werkstatt hat schon ein Interesse das die Summe möglichst hoch ausfällt, es ist ja ihr Umsatz. Wer es letztlich zahlt kann ihr egal sein, ob VS oder DU.

MfG
duck313

Ja, ebenso habe ich es auch immer verstanden. Der Händler hat es anders dargestellt.
Danke auch dafür!

Das kommt auch etwas auf die Werkstatt an. Der Anwalt, der „meine“ Werkstatt vertritt (ich hatte mit ihm gesprochen, weil ich nach dem Scheitern der außergerichtlichen Möglichkeiten überlegt hatte, den Anwalt zu wechseln), meinte, dass natürlich die Versicherung zahlen muss, aber wenn, warum auch immer, die nicht vollständig zahlt, die Werkstatt auch nicht ihre Kunden verprellen wollen und das Geld dann doch nicht vom eigenen Kunden verlangen.

Ob sein „Mandant“ das auch so handhabt, werde ich noch sehen, momentan ruht die noch halboffene Rechnung (ich habe bisher das Geld, was ich von der Versicherung schon bekommen habe, an die Werkstatt weitergeleitet, weil es blöderweise keine Abtretungserklärung gab, sondern mein Anwalt hat das Geld von der gegnerischen Versicherung entgegen genommen, warum auch immer).