Das stimmt so nicht, vielleicht fasst Du es nur verkehrt auf.
Wenn die Schuldfrage 50:50 wäre und Dein Schaden 2.000 € beträgt, der des anderen 3000 €, dann übernimmt Deine Versicherung den Fremdschaden zu 50 % , heißt der andere bekäme 1.500 € .
Du selbst bekämest von seiner VS eben 1000 € erstattet.
Und bei den Anwalts oder sogar Gerichtskosten würde das auch so geteilt und nur hälftig erstattet.
Händler/Werkstätten bieten ja im Allgemeinen immer ein Abtretung des Schadens an sie ab, damit die Werkstatt für Dich mit der VS abrechnen kann. Du hast dann damit nichts zu tun. Werkstatt geht also in Vorleistung bis das VS-Geld eintrifft. Dauert es aber zu lange wird man sicher von Dir die Zahlung verlangen.
Auftraggeber der Reparatur bleibst ja Du und muss bezahlen, wenn die VS Zicken macht und nicht alles übernimmt oder ewig braucht um es abzuwickeln.
Die Werkstatt hat schon ein Interesse das die Summe möglichst hoch ausfällt, es ist ja ihr Umsatz. Wer es letztlich zahlt kann ihr egal sein, ob VS oder DU.
MfG
duck313