Unfall mit Straßenbahn

Hallo,
kennt jemand den Begriff Kurzwegeregistergerät, kurz KWR?
Zum Hintergrund: Nach einem Unfall verweigert das Verkehrsunternehmen die Schuldanerkennung da angeblich der Fahrer des PKWs zu knapp eingeschert ist und dann an der Ampel, die gelb war stehen blieb. Die Straßenbahn fuhr mit 30-40 km/h laut Aussage des Fahrers auf. Laut Polizei war die Unfallursache klar und es wurde Anzeige gegen den Fahrer der Straßenbahn gestellt.

Ich finde aber nirgendwo eine Information was das für ein Gerät ist und was es wirklich aufzeichnet.
Hat vielleicht jemand eine Ahnung?

Der Begriff sagt mir auch nichts, aber hier wird das Gerät erklärt: Unfallanalyse Berlin - Gutachten - Straßenbahnunfall

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Hallo!

Wie schon angesprochen, das KWR ist ein Kurzwegedatenschreiber, extra für die Unfallaufarbeitung. Es speichert auf 1200 m Strecke alle Fahrdaten, wie Tempo, Bremseinleitung, ob Warnsignale gegeben wurden usw. Alle 1200 m werden die Daten überschreiben und der Aufzeichnungsvorgang beginnt neu.

Deshalb ist man sich auch nicht auf die Aussage des Trambahnfahrers angewiesen wie schnell er im Aufprallmoment noch war.

Da Tram um den Faktor 3 mehr Bremsweg brauchen als ein PKW (bei trockener Fahrbahn), spricht viel dafür dass der PKW sich falsch verhalten hat. Bahn geschnitten und dann gebremst. Als es Gelb wurde hatte die Bahn keine Möglichkeit mehr rechtzeitig zu stoppen.
Den Bremsweg hat ihr ja der PKW genommen.

Aber das werten und entscheiden letztlich Gerichte, die über einen Sachverständigen das KWR auswerten und die Rekonstruktion des Unfalls nachstellen lassen.
Es gibt KWR die über GPS auch die Daten festhalten zu welchem Zeitpunkt sich die Tram wo befand.

Übrigens, die Aussage der Polizei kommt mir vorschnell vor. Ist aber auch egal, ich muss das ja nicht beurteilen und werten.

MfG
duck313

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Das ist ein grundsätzliches Problem. Da spielen sich die Damen und Herren in Uniform gerne mal als Sachverständige und Richter gleichermaßen auf, und meinen schon mit der Verteilung der Nummern der Teilnehmer und der Verhängung von Verwarnungen und Bußgeldern einen Unfall inkl. zivilrechtlicher Klärung gleich mal vor Ort abgeschlossen zu haben. Die Tatsache, dass Verkehrsunfälle dann doch gerne mal über mehr als nur eine Instanz gehen und teilweise sogar massiver Gutachterstreit entsteht zeigt, dass die Sache oft eben doch nicht so einfach ist. Daher würde ich mir deutlich mehr Zurückhaltung am Unfallort wünschen.

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BTW: Niemand sollte vorschnell ein Schuldanerkenntnis abgeben! Das hat nichts damit zu tun, wer man ist, und welchen Verschuldensanteil man bei sich sieht.

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Freut mich, dass ich nicht die einzige bin, die das so sieht! Ich hatte das schon mal hier erwähnt, glaube ich: mir war einer hinten reingefahren, Polizei „schätzt“ den Schaden auf 10 Euro (das Nummernschild des Verursachers war leicht verbogen). Nach Einschalten der Verkehrsrechtsschutzversicherung und eines Gutachters, waren die Kosten bei etwa 2500 Euro, wenn ich mich recht entsinne.

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Wobei ich das Problem bei der Feststellung der Höhe eines Sachschadens noch eher als „Kleinigkeit“ betrachten würde, die sich üblicherweise recht schnell, einfach und eindeutig klären lässt. Viel schwerer wiegt m.E. die vorschnelle rechtliche Einschätzung eines ggf. recht komplexen juristischen Sachverhalts.

Da werden dann oft aufgrund eines ersten oberflächlichen Blicks und beiseite gewischter „Schutzbehauptungen“ Pflöcke eingeschlagen, von denen ein angeblich Schuldiger nicht ganz so leicht wieder runter kommt. Da zahlt dann die Versicherung mit der Konsequenz von Hochstufung, um sich das Leben leicht zu machen (kostet sie ja nichts, wenn sie den Schaden durch die Höherstufung bald wieder drin hat), und dann viel Spaß, das im Nachhinein wieder gerade zu biegen, und den eigenen Schaden ohne Nachteil bei der eigenen Kasko vom eigentlich Schuldigen ersetzt zu bekommen.

Normalerweise gibt es im Nachgang dann erstmal Post von der Versicherung, in dem man die Sache aus eigener Sicht nochmal darstellen soll. Dabei wird auch abgefragt, ob irgendwer von der Polizei ein Verwarngeld aufgedrückt bekam. Ob die Versicherung das als Klärung der Schuldfrage wertet?

Nebenbei:

Ich würde behaupten, da spricht rein gar nichts für.
Entweder ist der PKW-Fahrer plötzlich vor der Straßenbahn aufgetaucht, der Straßenbahnfahrer hat zwar stark gebremst, konnte den Crash aber nicht verhindern.
Oder der PKW stand schon da, der Straßenbahnfahrer hat geträumt, und dann stark gebremst, konnte den Crash also nicht verhindern.

Beides ist möglich, und beides erzeugt die gleiche Aufzeichnung in so einem Fahrtenschreiber.

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