Hallo,
vor ca. 1Monat habe ich mir ein Auto zu gelegt, da ich mein Führerschein mache. Das Auto stand gegenüber einer Lebenshilfe wo ein VW CADDY und ein FORD TRANSIT stehen. Meine beiden Freunde haben den Schlüssel verlangt da sie behauptet haben, das sie nur aus neugier rein schauen wollen weswegen ich einverstanden war. die beiden hatten also somit keine absicht zu fahren. die beiden stiegen ein und ich wartete ca.8m vom auto entfernt draußen. plötzlich wurde der motor gestartet und der motor fing an zu heulen. daraufhin schoss das auto nach hinten wodurch die beiden fahrzeuge beschädigt wurden.
die beiden hatten keine absicht zu fahren und ich hätte auch niemals den schlüssel in deren händen überlassen, wnen ich wüsste das die beiden fahren wollten. niemand von uns hat einen führerschein. meine frage lautet, wer würde die rechnung bekommen , wenn die person hinterm steuer der beschuldigte ist, ich als fahrzeug besitzer beschuldigter und zugleich zeuge bin und der beifahrer nur zeuge ist ?
Hallo, diese Frage kann ich leider nicht beantworten, weil ich kein Verkehrsrechtsexperte bin.
Da kommen natürlich viele Sachen zusammen.
Ich würde Dir empfehlen, einen Verkehrsrechtsexperten (Rechtsanwalt) zu befragen.
Zu solchen Rechts-Fragen kann ich leider keine Auskunft geben.
Am besten wendest du dich damit an einen Rechtsanwalt.
MfG Lothar
Frage ist: war das Fahrzeug angemeldet und versichert?
Wie alt sind deine Freunde? Wie alt bist Du?
Wie hoch ist der Schaden?
Stand das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum?
Fand der Unfall im öffentlichen Verkehrsraum statt?
Hat dein beschuldigter Freund und/oder der Beifahrer einen Führerschein, der zum Fahren des PKW berechtigt?
Hast Du oder einer deiner Freunde eine Privathaftpflichtversicherung und/oder eine Rechtsschutzversicherung?
Was sagen deine Freunde zum Vorfall?
Fragen über Fragen, die zum weiteren Vorgehen beantwortet werden müssen.
Ich rate dir, bei einem höheren Schaden einen Anwalt zu konsultieren.
Hallo,
Was die „Rechnung“ angeht, wüsste ich gern, was du damit meinst.
Wenn Du die Schadensregulierung meinst, kann es gut möglich sein, dass neben dem eigentlichen Verursacher der Schäden auch Du als Eigentümer des Fahrzeuges für die entstandenen Schäden haften musst. Insbesondere dann, wenn man Dir grob fahrlässiges Handeln unterstellen kann.
Da Dir bewusst war, dass keiner Deiner beiden Freunde im Besitz einer Fahrerlaubnis waren und Du dennoch den Fahrzeugschlüssel zur Verfügung stelltest, des Weiteren keinen unmittelbaren, sichernden Einfluss auf dein Fahrzeug mehr hattest (8 Meter Entfernung), kann man schon vermuten, dass bei umsichtigerer Vorgehensweise ein derartiger Schaden nicht entstanden wäre.
Im Übrigen solltest Du dir wohl besser einen Rechtsanwalt nehmen, denn es könnte für Dich teuer werden.
MfG
Daniel M.
Das kann Dir den Schein kosten, hole Dir Rechtsbeistand.
Gruß Joachim
Da das Fahrzeug ohne Wissen bzw. Zustimmung des Halters in Betrieb gesetzt wurde, liegt meines Erachtens kein Verstoß gegen die Halterpflichten vor.
Versicherungstechnisch kenne ich mich im Detail nicht aus. Üblicherweise zahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs an die Geschädigten, holt sich das Geld jedoch beim Schadensverursacher zurück, wenn der nicht der Versicherte ist. Dieser muss sich nach dem her vorliegenden Fall auf ein Verfahren wegen Fahren ohne Führerschein einstellen. Wichtig für Dich ist, dass er zugibt, das Fahrzeug ohne Dein Einverständnis in Betrieb gesetzt zu haben.
Hallo,
Oh oh, das könnte Ärger geben… Also mal von vorne. Du sagst zwar du wolltest es nicht und deine Freundin wollten auch nicht losfahren, aber ich gehe jetzt mal vom schlimmsten fall aus. Folgende Verstöße kommen in frage:
Deine Freunde:
Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto
-> Verstoß Pflichtversicherungsgesetz(Straftat) und Kraftfahrzeugsteuergesetz (Straftat oder Ordnungswidrigkeit) sowie Verstoß gegen die zulassungspflicht (Owi)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat), das sorgt in der Regel dafür, dass man für 6 Monate - 2 Jahre für den Führerschein gesperrt wird.
Für dich kommt das gleiche auf dich zu
das fahrzeug war abgemeldet und nicht versichert.
ich bin 19, der am steuer saß 19 und der beifaher 16.
der schade sollte nach meiner einschätzugn bei 5000-7000€ liegen.
vor dem straßeneingang steht zwar privatstraße doch die polizei hat behauptet das dies tatsächlich ein öffentlicher verkehrsraum ist.
niemand hat von uns einen führerschein, sind noch dabei.
wir alle drei haben eine haftpflichtversicherung.
meine freunde haben bei der aussage auch gesagt das die beiden nicht aus absicht fahren wollten und das ich niemals den schlüssel gegebn hätte wnen ich wissen würde das die beiden fahren wollten.
So wie ich es sehe, wirst Du als Fahrzeugbesitzer für den Schaden, der mit dem Fahrzeug angerichtet wurde, aufkommen müssen. Du hast dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugschlüssel nicht zu einer unbefugten Benutzung des Fahrzeuges verwendet wird. Vor allen Dingen in einem öffentlichen Verkehrsraum. Hierzu zählt auch eine Privatstraße, so lange sie nicht durch ein Tor oder Schranke abgegrenzt ist. Nur auf einem so abgesicherten Grundstück darf ein nicht angemeldetes und nicht versichertes Fahrzeug abgestellt werden. Allerdings kannst Du versuchen, den Schaden zivilrechtlich von deinem Kumpel erstattet zu bekommen.
Ein Anwalt kann dir sicher bessere Auskunft erteilen.
Da ich kein Anwalt bin kann ich Dir das leider nicht beantworten.Stell die Frage einen Anwalt. Tut mir leid
Mfg Uwe Kurth
Für den Ersatz des Schadens sind Besitzer und Fahrer verantwortlich. Den Fahrzeugschlüssel darf man nur an Personen aushändigen, wenn man ihnen zu 100 % vertrauen kann. Zur Besichtigung des Fahrzeuges reicht es aus die Türen zu öffnen, dann kann kaum etwas passieren. Ich kann nicht sagen, wer wieviel vom Schaden zu ersetzen hat.
mfg
W.
Hallo,
leider kann ich hier keine verbindliche Antwort geben.
Gruß - Michel
Hallo bambara,
Das ist ein Fall für einen Verkehrsanwalt.
Ich bin nur Techniker.
Gruß,Jürgen
Hallo
Meiner Meinung nach der Fahrer weil mit der Ausrede dass man nicht weiß wie man ein Auto startet könnte mir keiner kommen.