Unfall mit Zweitwagen Fragen dazu

Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu einem Unfal bzw. Rückstufung. Wir haben einen Zweitwagen seit einem Jahr, er ist von Anfang an in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft worden. Jetzt hat mein Sohn damit einen Auffahrunfall verursacht. Wir müssen den Schaden der Versicherung melden. Wird der Unfall jetzt schon bei der Versicherung hochgestuft? Müssen wir also jetzt schon mit Mehrkosten rechnen, oder erst im nächsten Versicherungsjahr? Derzeit bezahlen wir ca 750 Euro für diese Versicherung im Jahr, mit wie viel mehr müssen wir so ungefähr im nächsten Jahr rechnen? Habe da so gar keine Vorstellung, eher so 100 Euro oder sogar doppelt mehr? Also genau kann mir das sicher niemand sagen, aber so in etwa. Wenn ich jetzt nächstes Jahr diese Versicherung kündige und dieses Fahrzeug bei einer anderen wieder als Zweitwagen melde, wie stufen die dann ein? Kann es sein das die den Zweitwagen wieder mit 1/2 einstufen? Der Erstwagen ist von der Erhöhung nicht betroffen, oder? Da es ja zwei verschiedene Verträge sind. Wenn ich mit dem Erstwagen die Versicherung wechsele dann gehen die Schadenfreiheitsklassen mit, aber ist das auch beim Zweitwagen so? 
Danke für die Antworten schon im Voraus

Eig. Kann das keiner so sagen weil wie dein vertrag aussieht misst du mal selber reinschauen… Erfahrungsmässig kann ich sagen das es direckt auf SF 0 gesunken ist also 240% das ist aber kein richtwert… sorry wegen dwer rechtschreibung hab jetzt nicht drauf geachtet liebe grüsse…

Hallo,

Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu einem Unfal bzw. Rückstufung. Wir
haben einen Zweitwagen seit einem Jahr, er ist von Anfang an
in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft worden.

Dies bedeutet wohl, der Versicherungsbeginn war dann im März/April 2013.

Jetzt hat
mein Sohn damit einen Auffahrunfall verursacht. Wir müssen den
Schaden der Versicherung melden. Wird der Unfall jetzt schon
bei der Versicherung hochgestuft?

Nein der Versicherungsschaden wird vorgemerkt und die Hochstufung erfolgt dann zum 01.01.2015, bzw. zum Beginn des neuen Versicherungsjahres.

Derzeit bezahlen wir ca 750 Euro für diese
Versicherung im Jahr, mit wie viel mehr müssen wir so ungefähr
im nächsten Jahr rechnen? Habe da so gar keine Vorstellung,
eher so 100 Euro oder sogar doppelt mehr? Also genau kann mir
das sicher niemand sagen, aber so in etwa.

Dies kann dir mit 100 %iger Richtigkeit nur dein Versicherer sagen.
Hier kommt es auch darauf an, was für ein Versicherungstarif vorliegt.
Bei neuen Tarifen gibt es eine Hochstufung in der Haftpflicht auf SF 0 = 100 %
und in der Vollkasko auf SF M = 140 %.
Dies kann allerdings bei anderen Versicherern auch anders ausfallen.

Wenn ich jetzt
nächstes Jahr diese Versicherung kündige und dieses Fahrzeug
bei einer anderen wieder als Zweitwagen melde, wie stufen die
dann ein? Kann es sein das die den Zweitwagen wieder mit 1/2
einstufen?

Nein - denn es liegt ein Schadensbehafteter Vertrag für Person X vor und somit muss dieser auch bei Versicherer Wechsel genommen werden. Ja - es gibt eine Liste die von allen Versicherern eingesehen werden kann.

Anders wäre es, wenn ein Zweitwagen auf eine andere Person (Ehegatte) zugelassen werden würde.

Der Erstwagen ist von der Erhöhung nicht betroffen,
oder? Da es ja zwei verschiedene Verträge sind. Wenn ich mit
dem Erstwagen die Versicherung wechsele dann gehen die
Schadenfreiheitsklassen mit, aber ist das auch beim Zweitwagen
so? 

Jede Kfz-Versicherung sollte ein eigenständiger Vertrag sein.
Aber Achtung es gab und gibt auch noch exotische Versicherer, die zwei oder mehrere Verträge mit einer Versicherungsnummer absichern. Dies bedeutet dann, dass im Schadensfall alle Verträge hochgestuft werden.

Danke für die Antworten schon im Voraus

Gruß Merger

@ Ugibugi,

manchmal wäre es sinnvoll, wenn man keine Ahnung hat, auch nichts zu schreiben.

So, jetzt hat sich die Versicherung gemeldet. War heute ein Schock, ich wartete auf einen Anruf des Geschädigten, indes ruf mich heute schon meine Versicherung an. Auf die Frage, woher der Geschädigte überhaupt weiß wo ich versichert bin, hieß es, dass hat sein Anwalt!! über die Autonummer rausbekommen. Also von diesem Vorgehen bin ich echt geschockt, ich habe nie daran gezweifelt diesen Fall der Versicherung zu übergeben, aber ich dachte mich ruft der GEschädigte (wie er zunächst sagte) nochmals an und ich gebe ihm meine Versicherungsnummer und melde es dann meiner Versicherung selber. Kommt unterm Strich nichts anderes dabei raus, aber ich finde es halt persönlicher. Egal, jetzt erfolgt eine Hochstufung die sich in 860 Euro mehr ab 01.01.15 auswirkt. Jetzt meine Frage, wenn man Mann das Auto als Zweitauto abmelden würde und wir das dann über mich als Erstwagen anmelden würden, wäre das rechtlich in Ordnung? Bei der gleichen Versicherung? Wir haben uns es durchgerechnet, für mich als Erstwagen wäre es günstiger, als bei meinem Mann als hochgestufter Zweitwagen? Oder könnte das Auto auch Opa als Zweitwagen anmelden? Oder würde der Versicherung auffallen das wir es als Zweitwagen abmelden und als Erstwagen über mich oder als Zweitwagen über Opa (auch bei dieser Versicherung) anmelden und könnten dies verhindern?

So, jetzt hat sich die Versicherung gemeldet. War heute ein
Schock, ich wartete auf einen Anruf des Geschädigten, indes
ruf mich heute schon meine Versicherung an. Auf die Frage,
woher der Geschädigte überhaupt weiß wo ich versichert bin,
hieß es, dass hat sein Anwalt!! über die Autonummer
rausbekommen.

Dazu benötigt man keinen Anwalt!

Jeder Betroffene kann beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen -
Telefon-Nr. 0800-2502600

Den Rest habe ich dir schon beantwortet.

Frage einfach bei deinem Versicherungsvermittler nach.

Gruß Merger

Denke auch dass man da keinen Anwalt braucht! Aber einen Anwalt fragen kostet auch nicht immer was. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht beantwortet Dir Deine Frage.