Unfall nach Auszahlung des Neubeschaffungswertes

Hey Leutz,
ich hatte Anfang des Jahres einen Unfall. Ein Kleintransporter ist auf mein 11 Jahre alten PKW aufgefahren. Da es ein wirtschaftlicher Totalschaden war hab ich mir den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts von 500€ auszahlen lassen und mit dem Geld alles soweit repariert, dass man es weiter nutzen kann.

Letzte Woche ist mir ein PKW vorn ins Auto gefahren und hat die Stoßstange beschädigt. Kostenvoranschlag der Versicherung beläuft sich auf 1400 Euro.

Hab ich Anspruch den Schaden regulieren zu lassen?

Ja,

genau wie beim letzten Mal wird aber wieder der aktuelle Wiederbeschaffungswert berücksichtigt, welcher nun niedriger sein wird.
„Kostenvoranschlag der Versicherung“ - das gibt es eigentlich nicht.
War es ein Gutachten? Dann steht dort Wiederbeschaffungswert, Restwert,… drin.
War es ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt? Dann wird der wohl nicht ausreichend sein, da die nötigen Daten fehlen.