Unfall ohne anderer Beteiligung

Ein Freund fährt mit meinem Auto wo gegen,
ich bin aber nur als Fahrer eingetragen.
Kann man das dann noch der Privathaftpflicht melden?

Kann man,nur die zahlt nicht !
Weder die eigene noch die des Fahrers,der den Unfall hatte.

Ein Freund fährt mit meinem Auto wo gegen,
ich bin aber nur als Fahrer eingetragen.
Kann man das dann noch der Privathaftpflicht melden?

Was hat die Privathaftpflicht damit zu tun.

Schadensmeldung an deine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Dann bekommst Du zwar eine Beitragsnachforderung wegen dem nichtberechtigten Fahrer,
aber der Fremdschaden wird erstattet.

Für mich stellt sich die Frage, ob nicht der Freund den Unfall über seine Haftpflicht abwickeln kann?

Für mich stellt sich die Frage, ob nicht der Freund den Unfall
über seine Haftpflicht abwickeln kann?

oh je… verrate uns bitte noch welche Haftpflicht du meinst und bitte dazu auch noch
den Auszug aus den Versicherungsbedingungen oder die Rechtsquelle auf die Du dich beziehst.

Bitte die Antwort von inbaamfluss ignorieren - ist völliger Unsinn!

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du sollst…
…dir hier nicht selbst Fragen stellen, sondern einigermassen kompetente Ratschläge geben…oder einfach gar nix schreiben…zefix

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manche Versicherungen verlangen nur den zusätzlichen Beitrag nach (für den weiteren Fahrer), viele übernehmen den Haftpflichtschaden jedoch nur mit einer „quasi“ Selbstbeteiligung von 5000.- Euro und einige erheben zusätzlich eine Vertragsstrafe von bis zu 3 Jahresprämien…

Eine Meldung an die Privathaftpflicht bringt nichts.
Bei  berechtigtem Fahren kann es der Unfallversicherung ( Insassen - oder Einzelunfall) gemeldet werden.
Verglasungsschäden der Teilkasko-Versicherung melden.
Die Kraftfzg-Haftpflichtversicherung wird den Fremdschaden übernehmen.
Beitragsnachzahlung dürfte vermutlich  auch erfolgen und evtl. Höherstufung des Beitragsatzes.

Für mich stellt sich die Frage, ob nicht der Freund den Unfall
über seine Haftpflicht abwickeln kann?

oh je… verrate uns bitte noch welche Haftpflicht du meinst

Hi,
vielleicht hat der Freund eine K-Handel-Handwerkspolice, dann könnt es passen :wink:
…duck und wech.

Bitte die Antwort von inbaamfluss ignorieren - ist völliger
Unsinn! *

Hallo ohne rechtliches verbindliches zu sagen könnte es so sein:

  • deine Versicherung übernimmt den Schaden am fremden Objekt (Unfallgegner)

  • du wirst hochgestuft und fängst Dir noch eine Nachzahlung ein

  • dein eigener Schaden am Auto wird nicht bezahlt (es sei denn Du hast Vollkasko ??)

Je nach Schadenfreiheitsrabatt Deiner Versicherung kann es günstiger sein, wenn du den Schaden des Gegners selbst zahlst, es findet keine Hochstufung statt, es findet keine Nachzahlung statt, naja und Dein Schaden musst Du so oder so bezahlen.

Wäre natürlcih Klasse, wenn sich dann Dein freund noch ein bischen finanziell beteiligen würde

  • dein eigener Schaden am Auto wird nicht bezahlt (es sei denn
    Du hast Vollkasko ??)

genau da machen viele Versicherungen Zicken bei nicht eingetragenem Fahrer und zahlen eben nicht…sind sozusagen von der Leistungspflicht frei…

Hallo,

Wäre natürlcih Klasse, wenn sich dann Dein freund noch ein
bischen finanziell beteiligen würde

wobei wir wieder bei einer kürzlich schon angerissenen Frage wären, nämlich ob der Freund nicht zum Schadensersatz sogar verpflichtet ist!

Gruß
tycoon

Moin,

Schäden an geliehenen Fahrzeugen sind in der Regel in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Es gibt meines Wissens allerdings zwei Privathaftpflichttarife, welche dir aber zumindest einen Rabattausgleich in Deinem Fall zahlen würden, sofern eine Vollkaskoversicherung besteht. Insofern wird Dein Freund leider den Schaden bezahlen müssen, wenn du darauf bestehst. Einen Privatrechtlichen Anspruch auf eine Reparatur ist gegeben.
Wenn du mir sagst, bei welcher Gesellschaft und in Welchem Tarif Dein Freund versichert ist kann ich Dir sagen, ob da etwas für Dich herausspringen kann.

Ich hoffe ich konnte Dir/Euch helfen.

Hallo,

wobei wir wieder bei einer kürzlich schon angerissenen Frage
wären, nämlich ob der Freund nicht zum Schadensersatz sogar
verpflichtet ist!

Genau. Unter der Annahme, dass der Freund den Schaden schuldhaft verursacht hat, sehe ich auch keinen Grund, warum er NICHT zum Schadenersatz verpflichtet sein könnte (außer vielleicht, wenn die Grundlagen für einen stillschweigenden Haftungsausschluss gegeben wären).

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

melden kann man viel, aber eine PHV wird nicht zahlen.

Gruss

Barmer