Unfall ohne Fehlverhalten in einer leichten Kurve wegen "Schmieriger Fahrbahn". Keine Unfallgegner Ist eine Rücksufungder SFJ gerechtfertigt?

Hallo, wenn ich z.B. ein Unfall mit Totalschaden habe, ohne Unfallgegner. Auch das Gericht hat, in diesem Beispiel, durch die Strafverfolgung keine Schuld feststellen können.
Die KFZ Versicherung ist natürlich informiert worden. Diese hat im Rahmen der Teilkasko ein Gutachter beauftragt zu schauen, ob etwas ersetzt werden muss. Resultat, keine Erstattung, weil lohnt nicht.
Auf jeden Fall wurde die Versicherung gewechselt und die neue schreibt jetz, dass sie die SFJ wegen dem von der Vorversicherung gemeldeten Schadenfall anpasst muss. Ich bin jetzt von SFJ 23 auf SFJ 12 gerutscht.
Ist dass so rechtens, oder sollte bei soetwas Einspruch eingelegt werden?
Der Unfall entstand aufgrund der Witterungsverhältnisse ohne einem schuldhaften Fehlverhalten in einer leichten Kurve wegen „Schmieriger Fahrbahn“

Vielen Dank für die Antworten
Martina

Hi.

Sorry, aber ist da nicht ein Widerspruch in der Aussage?

Inwiefern?

Inwiefern jetzt die Hochstufung von 23 auf 12 rechtens ist, sollen Versicherungsexperten beurteilen.

Ich gehe mal darauf ein:

Ein schuldhaftes Fehlverhalten war allein schon dadurch gegeben, weil man sich nicht an §3 der StVO gehalten hat,

Dort heißt es:
„(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Unschuldig ist der Fahrer hier also keinesfalls, die Versicherung handelt also durchaus korrekt.
Alles was man tun kann ist, die Höhe der Hochstufung nachzufragen.

Insofern das man sich den Witterungsverhältnissen anzupassen hat. Das ist ganz offensichtlich nicht passiert. Also liegt auch ein Fehlverhalten vor.

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Eben.
Morgen ist da spiegelglattes Glatteis und man ist ohne Ketten unterwegs, Unfallursahe Eis? Nein, schon eher Unfallursache Fahren an der Stelle.

Das ist ein häufiges Missverständnis, befeuert durch Schlagzeilen wie „10 Unfälle wegen Schneefall“ oder Berichterstattung a la „wegen der tiefstehenden Sonne“ oder so ähnlich.

In den Medien fehlt eigentlich immer der Hinweis, dass Wetter und Straßenverhältnisse nicht schuld an einem Unfall sein können, es ist bis auf sehr wenige Ausnahmen die unangepasste Fahrweise.

Bufo

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Hallo!

Da stimmt was nicht !

Wenn die alte Versicherung gar nicht haftet, weil es kein Kasko-Schaden war, dann gibt es auch keine Schadensmeldung an die neue Versicherung.
und keine Rückstufung.

es wird doch nicht die Zahl der Unfälle notiert sondern die Zahl der Haftungsfälle der Versicherung !

Mal am Rande, Du hättest Vollkasko gebraucht , die versichert auch Eigenschäden. Und Teilkasko (typ. Diebstahl, Feuer, Glasbruch) hat gar keine Rückstufung in der SF (weil das immer fremdverursachte Schäden sind).

MfG
duck313

Servus,

ist ja erstmal völlig in Ordnung.

Bei Glatteis ist etwas vom Ungünstigsten, was man tun kann, dass man Schneeketten aufzieht (die beiläufig deswegen auch nicht Eisketten heißen).

Schöne Grüße

MM

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Sicher, dass du nicht die Haftpflicht meinst?

Doch, weil es durch aus KFZ Versicherungen gibt die Teilkasko auch mit SF Rabatt anbieten, ich weiss zumindest von der:
https://www.europa-go.de/documents/37101/1176433/Leitfaden_2018_EUgo.pdf/91757f8f-1613-442c-a47d-b3e505d0c2f8 ramses90

Die dürfen Dich garnicht hochstufen weil Du die Kasko nicht in Anspruch genommen hast. Wo kommen wir hin, wenn die Versicherungen, trotz der gerichtlich festgestellten Unschuld, Strfamaßnahnmen einleiten darf!
Leg mit Fristsetzung dagegen Einspruch ein. Wenn die uneinsichtig bleiben wende Dich in dieser Reihenfolge, an den Versicherungs Ombudsmann: https://www.versicherungsombudsmann.de/. Das dauert! Wenn das auch nichts nützt wende Dich an die BaFin in Bonn Referat: VBS4, 5302 Bonn, PF 1253.
Hab das gerade hinter mir, wegen einer ungerechtfertigten Kündigung seitens der Vers., hat durch beide Instanzen ca. 3 Mon. gedauert und die Vers. hat ordentlich eine „aufs Maul bekommen“ seitens der BaFin. ramses90

Hallo,

wenn man einen Unfall ohne Fremdschaden hatte und selber keine Erstattungsansprüche hat, weil man keine Vollkasko hat, warum hat man denn dann der Versicherung überhaupt Bescheid gegeben? Warum kam ein Gutachter?

Offenbar hat die Versicherung doch Kosten gehabt. Vermutlich hätte man seinen Rabatt behalten können, wenn man das zurückbezahlt hätte.

Du wirst übrigens auch zurückgestuft, wenn dir ein Bremsschlauch platzt.

Was soll man sich darunter vorstellen?

Und was hat das eigentlich mit der Teilkasko zu tun? Die kaputten Fenster?

Die Adresse scheint aber ein wenig veraltet, oder?

Gruß T

Einspruch. Bei Eisregen kann das das einzige Mittel sein, mit dem man von a nach b gelangt. Sehr langsam (< 20 kmh) und keine allzu weitem Strecken und mit dem Wissen, dass das denn Reifen schadet.

Fehlt ´ne =
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/kontakt_artikel.html ramses90

Richtig wäre: 53002 Bonn = Postfachadresse:
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/kontakt_artikel.html ramses90

Was ist denn das für ein Rechtsverständnis!
Und selbst wenn der Fahrer schuldig wäre, was vom Gericht ja gegenteilig beschieden wurde, berechtigt das keine Versicherung ohne deren Inanspruchnahme seitens des Versicherungsnehmers, hier eine Herabstufung vorzunehmen! ramses90

Erfahrung: SpikesSpiderSport „kratzen“ hervorragend in dickes glattes Eis - SwissMade. Bei Schneekettenpflicht hier kurz hinterm Ortsschild sind Ketten ab und zu Pflicht. Man darf sich bei widriger Witterung einfach so dafuer entscheiden, ohne das Pflicht-Schild StVO Zeichen 268.
Moeglicherweise kennst Du nur schlechtere Schneeketten auf Eis.
Gruss Helmut