Hallo, wenn ich z.B. ein Unfall mit Totalschaden habe, ohne Unfallgegner. Auch das Gericht hat, in diesem Beispiel, durch die Strafverfolgung keine Schuld feststellen können.
Die KFZ Versicherung ist natürlich informiert worden. Diese hat im Rahmen der Teilkasko ein Gutachter beauftragt zu schauen, ob etwas ersetzt werden muss. Resultat, keine Erstattung, weil lohnt nicht.
Auf jeden Fall wurde die Versicherung gewechselt und die neue schreibt jetz, dass sie die SFJ wegen dem von der Vorversicherung gemeldeten Schadenfall anpasst muss. Ich bin jetzt von SFJ 23 auf SFJ 12 gerutscht.
Ist dass so rechtens, oder sollte bei soetwas Einspruch eingelegt werden?
Der Unfall entstand aufgrund der Witterungsverhältnisse ohne einem schuldhaften Fehlverhalten in einer leichten Kurve wegen „Schmieriger Fahrbahn“
Vielen Dank für die Antworten
Martina