Hallo, es gab einen kleinen Unfall an einer Tankstelle.
MÜLLER mußte nach dem Tankvorgang wenden, weil die Ausfahrt der Tankstelle durch wartende PKW blockiert wurde.
Beim wenden führ SCHULZE zügig an die freie Zapfsäule damit wartende PKW die Säule nicht nutzen.
Ich bin nicht beteiligt aber musste dann zusammen mit der Polizei die aufgebrachten Hühner, die sich gegenseitig die Schuld in die Schohe schoben beruhigen. jetzt interessiert mich natürlich die Schulfrage. Ich höre immer wieder über eine „besonden Aufmerksamkeitspflicht“ wenn man rückwärts fährt… aber dann könnten man ja jedem Rückwärtsfahrendem einfach so in die Karre fahren. Ich erinnere mich an einen Fragebogen in dem stand…" wer rückwärst einparkt hat Vorfahrt!"
Ich würde sagen 50/50 und IHR!?
http://www.flickr.com/photos/ixtremeolli/8747414466/…
Hi,
das 1. Sternchen ist von mir, für das Foto. Super!
LG
Sabine
Ich erinnere mich an einen Fragebogen in
dem stand…" wer rückwärst einparkt hat Vorfahrt!"
Nein, das stimmt nicht.
§ 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Hier liegt also erst einmal grundsätzlich die Schuld beim Rückwärtsfahrenden.
Ich würde sagen 50/50 und IHR!?
Möglich, aber:
Die Schuld des Unfallverursachers wird dann gemildert wenn man dem anderen Unfallbeteiligten ein Fehlverhalten nachweisen kann. Das kann hier der Fall sein weil das Wendemanöver klar erkennbar war. Ob es aber für eine Schuldteilung von 50:50 ausreicht glaube ich nicht, sondern höchstens 70:30.
Gruß Crack