Unfall und Gutachten

Guten Tag ich hatte einen Verkehrsunfall, ich war nicht Schuld.
Habe einen Gutachen machen lassen

Reperaturkosten ohne MWST 19 352,06 EURO
Mehrwertsteuer 19% 3 676,89 EURO
Reperaturkosten incl. MWST 23 028,95 EURO
Wiederbeschaffungswert incl Besteuerung 16 425
Restwert 1 700,00 EURO
Schadenssumme incl. Besteuerung 14 725,00 EURO

Gegnerische Versicherung:

Die versichrung hat einen höheren Restwert ermittelt 3300,- EURO

Anhang:
Wiederbeschaffungswert netto 13 802,52 EURO
Restwert 3 300,00 EURO
Fahrzeugschaden 10 502,52 EURO
Sachverständigergebühren 1 308,76 EURO
Kostenpauschale 25,00 EURO
Abtretung Sachverständigergeb. 1 308,76 EURO
Rechtsanwaltskosten 837,52 EURO

Auszahlbetrag 1 11 365,04 EURO
Auszahlbetrag 2 837,52 EURO

Warum sind die Beträge so unterschiedlich,
im schreiben der gegnerischen Versicherung
steht Fahrzeugschaden 10 502,52 Euro und im Gutachten 14 725,00 EURO, selbst wenn ich da 19% MWST abziehe komme ich nicht auf 10 502,52 EURO.
Im Gutachten sind ja keine Kosten für Anwalt zu sehen und Gutachter auch nicht, Warum wird das vom Schaden abgezogen, das hat doch nichts mit dem Wert des Fahrzeuges zu tun.

Es steht dir frei, selbst ein Gutachten erstellen zu lassen, was in dem Fall wohl auch sinnvoll ist. Gutachterkosten muss die gegnerische Versicherung tragen, nicht du. Auf jeden Fall mit Anwalt gegen das Gutachten der Versicherung gehen. Hatte das selbe Problem und bei 100% Schuldfrage innerhalb von 2 Wochen mein Geld. Anwaltskosten trägt, bei geklärter Schuldfrage natürlich auch die versicherung. Würde auch nie wieder einen Unfall ohne Anwalt abwickeln. Zu viel schlechte Erfahrungen…

Dazu kann ich keine Auskunft geben. Ich bin kein Versicherungsfachmann.

Hallo !

Der Restwert des Fahrzeugs ist der Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall. Der Zeitwert( entsprechend dem alter des Fahrzeugs und Laufleistung) ist der Wert des Fahrzeugs ohne Unfall. Leider ist der Schaden höher als der Zeitwert. Somit sprechen wir von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Sie haben Anspruch auf den Zeitwert, Gutachterkosten und Rechtsanwaltkosten.
Diese Fragen sollte aber Ihr Anwalt beantworten.

Gruß

Das liegt wohl daran, dass Sie bisher nicht Ihr Recht in Anspruch nahmen, einen Anwalt mit der Abwicklung des doch schon erheblichen Schadens zu beauftragen. Den Anwalt müsste nämlich die gegnerische Versicherung bezahlen. Nun ist die Versicherung sicher der Meinung, dass wer so großzügig auf seine Rechte verzichtet, ist ggf. auch bereit auf Geld zu verzichten. Nach dem Motto, man probiert es halt mal. Allerdings ist es jetzt viel schwieriger, auch für einen Anwalt, die Versicherung davon zu überzeugen, dass ihre Berechnung nicht korrekt ist.

Meine Empfehlung - selbst keinerlei Kontakt mehr mit den Heinis von der Versicherung - sofort einen Verkehrsanwalt beauftragen. Anders sehen Sie den Ihnen zustehenden Schadenersatz NIE.

mfg

W.Dettinger

Wie diese unterschiedlichen Werte zustande kommen, kann wohl nur ein Gutachter erklären.

Wie im gegnerischen Gutachten der Auszahlbetrag 1 zustande kommt, erschließt sich mir nicht. Die Sachverständigergebühren tauchen zweimal auf, einmal als „Sachverständigergebühren“ und einmal als „Abtretung Sachverständigergebühren“ - ich nehme an, einmal als plus und einmal als minus. Das läuft also auf +/- 0 Euro hinaus. Die Rechtsanwaltkosten scheinen Ihre zu sein, sie tauchen als Auszahlbetrag 2 auf - das bekommen Sie also erstattet.

Die Posten tauchen auf, weil die gegnerische Versicherung nicht nur den Sachschaden am Auto begleichen muss, sondern auch die Ihnen entstehenden „Nebenkosten“.

Es ehrt mich ja, dass ich diese Frage beantworten soll. Ich hatte aber schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass ich keineswegs Rechtsanwalt bin.

Hier drängt sich doch auf, einen Anwalt zu nehmen, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Die Versicherung des Unfallverursachers muss doch auch die Anwaltskosten bezahlen, wenn man schuldlos ist.

Kostenlos beraten lassen kann man sich auch beim ADAC, wenn man dort Mitglied ist. Meine eigene Haftpflichtversicherung, die ja hier garnicht eintreten muss, würde mich übrigens auch beraten. Deine somit vermutlich auch ? Frag´doch mal nach.

Also: Ich würde einen Anwalt nehmen.

Mit freundlichen Grüßen !

Versicherungrecht ist nicht unbedingt mein Gebiet. Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die Versicherungen erst einmal versuchen, die Kosten zu drücken. D.H. die machen dir ein „Angebot“, was sie freiwillig zahlen wollen. Ich würde nicht darauf eingehen und denen mitteilen dass Sie ihre (hoffentlich vorhandene) Verkehrsrechtschutzversicherung in Anspruch nehmen werden und einen Anwalt mit der Schadensabwicklung betrauen werden. Zu deutsch: entweder der gegnerischen Versicherung einen Rabatt von rund 20 % schenken oder lange Zeit auf Geld warten.

Hallo alexweidner18041980,

zunächst erst mal: ich bin kein Experte für Versicherungsrecht! Aber dennoch hier meine Meinung dazu:

Der Wiederbeschaffungswert, den die Versicherung angesetzt hat, entspricht haargenau dem des Gutachters, nur ohne Mwst!.
Inwieweit bei der Ermittlung des Zahlbetrages ohne Mwst. gerechnet werden kann, kann ich leider nicht sagen. Ich glaube, man muss gleich wieder in ein Fahrzeug mit gleichem oder höherem Wert investieren und nicht nur das Geld „einsacken“!
Der Unterschied liegt demnach in der Ermittlung des Restwertes. Für die Versicherung ist ein höherer Restwert natürlich günstiger, bleibt doch dann mehr bei der Versicherung!
Die Restwertermittlung durch einen anerkannten Gutachter ist an bestimmte Regeln gebunden. Wenn er die einhält, kann normalerweise auch die Versicherung nicht daran vorbei. Sie versuchen es aber sehr oft!
Die Rechnung der Versicherung verstehe ich aber auch nicht!
Vielleicht solltest Du von der Versicherung mal einen Nachweis verlangen, wie sie den Restwert ermittelt haben.

Gruß Wolfgang

Guten Tag,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da es sich zwar ursächlich um ein Verkehrsrechtsgeschehen handelt, Ihre Frage sich jedoch auf eine zivilrechtliche Angelegenheit (Schadensregulierung) bezieht. Bitte suchen Sie nach einem Experten aus dem Bereich Zivilrecht (BGB).


Warum sind die Beträge so unterschiedlich,
im schreiben der gegnerischen Versicherung
steht Fahrzeugschaden 10 502,52 Euro und im Gutachten 14
725,00 EURO, selbst wenn ich da 19% MWST abziehe komme ich
nicht auf 10 502,52 EURO.
Im Gutachten sind ja keine Kosten für Anwalt zu sehen und
Gutachter auch nicht, Warum wird das vom Schaden abgezogen,
das hat doch nichts mit dem Wert des Fahrzeuges zu tun.

Guten Tag,
bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem so hohen Schaden ist es immer besser, wenn ein Anwalt die Interessen des Geschädigten übernimmt. Aus welchem Grund die gegnerische Versicherung zu andereren Beträgen kommt, ist mir auch schleierhaft. Es ist aber auch nicht unüblich, dass Versicherungen sich von der Bezahlung des gegnerischen Schadens möglichst herumdrücken wollen. Aber hiervon lassen sich versierte Anwälte nicht beeindrucken.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, dass auch ich einen Anwalt bei einem Schaden einschalten musste und der Schadensbetrag dadurch nur erhöht wurde. Nicht immer arbeiten die Versicherungsmitarbeiter zum Nutzen der Versicherung. Aber sie können ja das SAchadensaufkommen auf die Versicherungsbeiträge und somit auf die Versicherungsnehmer durch Erhöhung der Beiträge abwälzen.
MfG

Hallo Herr Weidner,

die Abrechnung kann Ihnen am besten Ihr Rechtsanwalt erklären. Soweit das hier erkennbar ist hat die Versicherung folgendes abgerechnet: Wiederbeschaffungswert (16425 brutto - 19 wSt = 13802,52 netto) abzüglich eines höher ermittelten Restwertes in Höhe von 3300 (statt 1700). So kommt der Abrechnungsbetrag von 10502,52 zustande.
Wie sich der erste Auszahlungsbetrag zusammensetzt ist hier nicht ganz eindeutig erkennbar. Es wird aber der Fahrzeugschaden plus SV-Gebühren und Kostenpauschale enthalten. Auszahlungsbetrag 2 sind die RA-Gebühren.
Ich hoffe das hilft weiter.
Beste Grüße,
Roland

Guten Tag ich hatte einen Verkehrsunfall, ich war nicht
Schuld.
Habe einen Gutachen machen lassen

Reperaturkosten ohne MWST 19 352,06 EURO
Mehrwertsteuer 19 3 676,89 EURO
Reperaturkosten incl. MWST 23 028,95 EURO
Wiederbeschaffungswert incl Besteuerung 16 425
Restwert 1 700,00 EURO
Schadenssumme incl. Besteuerung 14 725,00 EURO

Gegnerische Versicherung:

Die versichrung hat einen höheren Restwert ermittelt 3300,-
EURO

Anhang:
Wiederbeschaffungswert netto 13 802,52 EURO
Restwert 3 300,00 EURO
Fahrzeugschaden 10 502,52 EURO
Sachverständigergebühren 1 308,76 EURO
Kostenpauschale 25,00 EURO
Abtretung Sachverständigergeb. 1 308,76 EURO
Rechtsanwaltskosten 837,52 EURO

Auszahlbetrag 1 11 365,04 EURO
Auszahlbetrag 2 837,52 EURO

Warum sind die Beträge so unterschiedlich,
im schreiben der gegnerischen Versicherung
steht Fahrzeugschaden 10 502,52 Euro und im Gutachten 14
725,00 EURO, selbst wenn ich da 19 WST abziehe komme ich
nicht auf 10 502,52 EURO.
Im Gutachten sind ja keine Kosten für Anwalt zu sehen und
Gutachter auch nicht, Warum wird das vom Schaden abgezogen,
das hat doch nichts mit dem Wert des Fahrzeuges zu tun.

Hallo,
diese Fragen solltest Du besser der Versicherung stellen und bei unterschiedlicher Auffassung einen Anwalt einschalten!
Gruß
webcruiser