Unfall unter Alkoholeinfluss

Guten Tag liebe Community,

ich war mit ein paar Freunden letzte Nacht feiern und hab dann „außerhalb“ die Nacht verbracht, worauf ich einem Freund mein Autoschlüssel gegeben habe und zu ihm gesagt hab: „Hier hast du mein Schlüssel, holst mich morgen im laufe des Tages ab.“ - Wir hatten alle Alkohol getrunken und es war zu dem Zeitpunkt keiner mehr Fahrtüchtig. Ich hab dann die Party verlassen und ein andere Kumpel, der nix getrunken hat, hat die zwei dann heimgefahren. Erst sie und auf dem weg zu ihm sagt er: „Ne dreh um.“ Worauf sie dann wieder zu ihr gefahren sind, wo auch mein Auto stand. Jedenfalls hat er sich dann mein Auto genommen und wollte heimfahren, woraufhin er einen Unfall baute (kein Personenschaden).
Die Polizei kam dann und vollführte das übliche Prozedere. Sein Atemalkohol betrug 0,8 Promille und sein Führerschein wurde sofort eingezogen.

Frage ist jetzt für mich, mit wieviel Geld kann ich von ihm, sei es aus eigener Tasche oder Versicherung, rechnen und welche Wege sollte ich jetzt gehen um am Ende nicht auf meinem Geld sitzen zu bleiben?

Vielen dank im vorraus.

lg

Ihre Frage fällt nicht in mein Fachgebiet. Fragen Sie einen Anwalt - und meine Rat: Machen Sie genauere Angaben mit Ihren pauschalen Angaben kann auch der Anwalt nicht viel anfangen. Welcher Schaden ist entstanden etc.

mfg

Walter Dettinger

Hallo, Die Schuld liegt beim angetrunkenen Fahrer. Den Schaden muss er übernehmen. In der Regel hat er dafür aber keine Versicherung die bei Alkohol zahlt. Falls Dein Auto vollkaskoversichert ist kannst Du den Schaden dort erst einmal melden. Aber auch hier kann bei Alkohol abgelehnt, aber zumindest gekürzt gezählt werden. Wieviel das ist kann aber so nicht gesagt werden. Im schlimmsten Fall sollest Du einen Rechtsanwalt einschalten. Viel Erfolg bei der Klärung. Beste Grüße, Roland

Hallo chkmie,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Da die Sachlage in Ihrem geschilderten Fall äußerst komplex ist, fällt ein Fernurteil schwer. Kontaktieren Sie dazu am besten die Profis von meinUNFALLnotruf und erläutern Sie den Anwälten die Sachlage. Zum Beispiel wäre wichtig zu klären, ob Ihr Fahrzeug auch dann versichert ist, wenn fremde Dritte damit fahren. In der Regel ist immer das Fahrzeug versichert, so dass für die daran entstandenen Schäden die Vollkasko-Versicherung aufkommt. Inwieweit eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer geltend gemacht werden können, können Sie bei dieser Gelegenheit ebenfalls klären.

Mit besten Grüßen
proConcept AG