Hallo,
angenommen, ein Mensch kauft einen Gebrauchtwagen. Im Kaufvertrag wird auf den durch den Verkäufer, eine Markenwerkstatt, sach- und fachgerecht instand gesetzten Schaden hingewiesen. (Frontschaden durch Auffahrunfall).
Bei einem späteren unverschuldeten Unfall würde das Fahrzeug des Anspruchstellers erheblich beschädigt. (Anstoß schräg vorn) Gutachter stellt keine Vorschäden fest und stuft den Schaden als reparaturwürdig ein. Schaden: 5.600.- € / Wiederbeschaffungswert: 6.700.- €
Der Versicherer des Verursachers erfährt von dem Vorschaden und verweigert jegliche Zahlung, da der Anspruchsteller nicht auf den Vorschaden hingewiesen hat (schlicht vergessen) und unterstellt einen versuchten Versicherungsbetrug. Welches weitere Vorgehen ist zu empfehlen?
Gruß Keki