Unfall, Versicherer verweigert Zahlung

Hallo,
angenommen, ein Mensch kauft einen Gebrauchtwagen. Im Kaufvertrag wird auf den durch den Verkäufer, eine Markenwerkstatt, sach- und fachgerecht instand gesetzten Schaden hingewiesen. (Frontschaden durch Auffahrunfall).

Bei einem späteren unverschuldeten Unfall würde das Fahrzeug des Anspruchstellers erheblich beschädigt. (Anstoß schräg vorn) Gutachter stellt keine Vorschäden fest und stuft den Schaden als reparaturwürdig ein. Schaden: 5.600.- € / Wiederbeschaffungswert: 6.700.- €

Der Versicherer des Verursachers erfährt von dem Vorschaden und verweigert jegliche Zahlung, da der Anspruchsteller nicht auf den Vorschaden hingewiesen hat (schlicht vergessen) und unterstellt einen versuchten Versicherungsbetrug. Welches weitere Vorgehen ist zu empfehlen?

Gruß Keki

Hi,

„vergessen“ ist bei Versicherungen natürlich immer ganz doof! Im ersten Schritt sollte man die Versicherung kontaktieren und den Fall aufklären. Evtl. mit Belegen (Kaufvertrag des Autos in dem der Schaden vermerkt war) und ganz lieb „bitte bitte“ sagen. Wenn das nichts bringt dann hilft wohl nur der Weg zum Anwalt.

Gruss
K

hi,

Der Versicherer des Verursachers erfährt von dem Vorschaden
und verweigert jegliche Zahlung, da der Anspruchsteller nicht
auf den Vorschaden hingewiesen hat (schlicht vergessen) und
unterstellt einen versuchten Versicherungsbetrug.

ist das die nette Umschreibung für ‚falsche Angaben gemacht‘ oder wurde niemals danach gefragt und war auch die falsche Beurteilung des Gutachters nicht bekannt?

grüße
lipi

Hi,

ist das die nette Umschreibung für ‚falsche Angaben gemacht‘

Nein, natürlich nicht.

oder wurde niemals danach gefragt

So ist es. Die Dame hat in ihrer Unbedarftheit den Schaden formlos gemeldet und als Wertnachweis Kopie ihres Kaufvertrages beigelegt. Dort war der (reparierte) Vorschaden vermerkt.

…und war auch die falsche Beurteilung des Gutachters nicht bekannt?

Das GA ging direkt an den Versicherer, Kopie an Anspruchstellerin, sie hat es weiter nicht angeschaut.

Gruß Keki

Hi,

„vergessen“ ist bei Versicherungen natürlich immer ganz doof!

Dem ist nichts hinzuzufügen :wink:

Im ersten Schritt sollte man die Versicherung kontaktieren und
den Fall aufklären. Evtl. mit Belegen (Kaufvertrag des Autos
in dem der Schaden vermerkt war)

Der KV liegt dort schon vor, sonst hätte der Versicherer das gar nicht bemerkt.

…und ganz lieb „bitte bitte“ sagen.

Und das hilft? Gerade bei einem Direktversicher? :wink:

Wenn das nichts bringt dann hilft wohl nur der Weg zum Anwalt.

Das ist auch meine Meinung. Werde ich so weitergeben.

Gruß Keki

Hallo Keki,

einen versuchten Versicherungsbetrug kann ich hier nicht erkennen.
Warum sollte ein Geschädigter überhaupt auf einen früheren Unfallschaden hinweisen.

Allenfalls könnte man dem Kfz-Sachverständigten vorwerfen, seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt zu haben. Denn diesem hätte der Vorschaden auffallen müssen.

Welches weitere Vorgehen ist zu empfehlen?

Kontaktaufnahme zum Gutachter mit Hinweis auf die Antwort vom Versicherer.

Bzw. Fachanwalt Verkehrsrecht einbeziehen.

Gruß Merger

Bei einem späteren unverschuldeten Unfall

warum genau hat man eigentlich keinen anwalt? den der gegner komplett bezahlen müsste? der alles für den geschädigten regelt?

tja…

tja…

Hi,
der ist jetzt mandatiert und wird sich kümmern.

Gruß Keki

1 Like

der ist jetzt mandatiert und wird sich kümmern.

die einzig richtige entscheidung!

einen versuchten Versicherungsbetrug kann ich hier nicht
erkennen.

Hi Norbert,
leider gibt es ja die Aldi-Reparaturen mit anschließend provozierten Unfällen. Mancher Versicherer reagiert da nervös…

Warum sollte ein Geschädigter überhaupt auf einen früheren
Unfallschaden hinweisen.

Seh ich auch so.

Allenfalls könnte man dem Kfz-Sachverständigten vorwerfen,
seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt zu haben. Denn
diesem hätte der Vorschaden auffallen müssen.

Na ja, nicht unbedingt.

Bzw. Fachanwalt Verkehrsrecht einbeziehen.

Ist inzwischen erfolgt.

Gruß Keki