Schönen Abend
Folgendes Ende August hatte ich einen kleinen Unfall, jemand rückwärts auf mein Auto drauf nur ne kleine Beule, Kratzer ect.
Mit Unfallverursacher auf Wunsch direkt zum Gutachter, dieser hat ein Gutachten erstellt und an die Versicherung des Unfallverursacher geschickt und an mich.
Dieser Konnte keinen Restwert ermitteln.
Weshalb dies die Versicherung gemacht hat.
Folgende Rechnung:
Wiederbeschaffungswert: 2200€
Reparaturkosten 1362
Restwert von der Versicherung eines Händlers 188 €
Jetzt kam der Brief mit diesem Restwert heute morgen da steht nur drin der Restwert und der Händler… meine Frage ist jetzt da ich mich null damit auskenne… muss ich jetzt mein Auto verkaufen was ich nicht möchte da ich es jeden Tag benutze und es noch Fahrtüchtig ist ect nur diese kleine Beule hat…
Muss ich dss Auto Verkaufen?? Die können mich ja nicht dazu zwingen oder? Bekomme ich wenn ich nicht verkaufe kein Geld? In dem Brief steht auch sonst nix drinnen wie restwert der Händler und ich ma bei diesem melden soll…? Versteh das nicht…will es auf keinen Fall verkaufen und mache dies auch nicht…wie geht es weiter kann einer helfen was ich machen muss… kann es privat reparieren lassen geht dies auch? Lg
Thema verschoben von unkategorisiert nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD: Pierre