Unfall - Verursacher nicht versichert

Hallo,

ein Fahrzeug rammt einen parkenden PKW.

Der Unfallverursacher hat keinen Führerschein, das Auto ein falsches Kennzeichen, also nicht versichert, zudem war der Verursacher entweder betrunken oder unter Drogen.
Der Verursacher ist aus Rußland vermutlich ca 10 Jahre in Deutschland, keine Arbeit.

Welche Möglichkeiten gibt es für den Geschädigten den Schaden ersetzt zu bekommen?

Gibt es irgendwelche staatlichen Fonds oder ähnliches die dort einspringen?

Danke schon mal
Kati

Hallo!

Vollkasko-Versicherung oder

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfond…

MfG
duck313

Hallo,

Vollkasko-Versicherung oder

da wird ja der Geschädigte oft sehr hart hochgestuft.

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfond…

Ein super Tipp! Vielen Dank!

Grüße und schönes Wochenende
Kati

Hallo,

zu früh gejubelt (auch wenn der Hinweis prinzipiell für viele richtig ist), da ein reiner Sachschaden nicht ersetzt werden wird.

Zitat aus dem Link: „Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich.“

Bei einem „Parkrempler“ wird wohl kaum ein Personenschaden entstanden sein. Nicht umsonst spricht man von der sog. „Vollkaskomentalität“, wenn hier der Umstand, dass die VK hochstuft bemängelt und nach staatlichen (also die Allgemeinheit belastenden) Entschädigungsfonds Ausschau gehalten wird.

vdmaster

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Hallo,

zu früh gejubelt (auch wenn der Hinweis prinzipiell für viele
richtig ist), da ein reiner Sachschaden nicht ersetzt werden
wird.

Ohoh da hab ich wohl zu schnell den Artikel überflogen.

Zitat aus dem Link: „Der Gesetzesgeber ist in diesem
Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder
Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere
Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz
vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss
einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei
Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu
zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich.“

Soweit ok, aber eine Vollkasko schließt man doch eigentlich ab, damit Schäden die man selbst verursacht gedeckt sind, nicht Schäden die andere verursachen.

Bei einem „Parkrempler“ wird wohl kaum ein Personenschaden
entstanden sein. Nicht umsonst spricht man von der sog.
„Vollkaskomentalität“, wenn hier der Umstand, dass die VK
hochstuft bemängelt und nach staatlichen (also die
Allgemeinheit belastenden) Entschädigungsfonds Ausschau
gehalten wird.

Siehe oben Vollkasko soll doch den eigenen Schaden regulieren, nicht Fremdschaden.

Ich hoffe der Mod haut mich nicht, die Betroffenen sind beide Rentner. Keine Ahnung ob das zweckdienlich ist, am Montag wird eh erst mal alles Rechtsschutz evtl Anwalt etc befragt was möglich ist, was eben nicht.

Danke für deine Antwort
Kati

Nachtrag
In den sogenannten „Fahrerfluchtfällen“

gelten diese Einschränkungen

In den anderen beiden Fallgruppen „nicht versichertes Fahrzeug“ und „Vorsatz“ gelten die Einschränkungen nicht.

Ich hoffe weiter
Kati

Hallo,

Soweit ok, aber eine Vollkasko schließt man doch eigentlich
ab, damit Schäden die man selbst verursacht gedeckt sind,
nicht Schäden die andere verursachen.

Eine VK zahlt auch, falls (Listung ist unvollständig)
a. Vandalismustaten vorliegen
b. Fahrerflucht des Schädigers vorliegt und man seiner nicht habhaft wird
c. Schäden von nicht Privat- oder Kfz.-Haftpflichtversicherten verursacht werden
(bspw. der Radfahrer, dem man ausweichen musste, um sein Leben zu schonen, aber dafür in eine Hauswand oder Mauer reinfuhr)
d. Schäden durch Tiere, deren Halter nicht ermittelt werden kann, die aber nicht in den Bereich Wildschaden aus der Teilkasko fallen.

Nun kommt der Punkt C mit den nicht versicherten Pkw-Fahrern eben so selten vor, dass er beim Abschluss einer VK selten ins Auge fällt.

Bei einem „Parkrempler“ wird wohl kaum ein Personenschaden
entstanden sein. Nicht umsonst spricht man von der sog.
„Vollkaskomentalität“, wenn hier der Umstand, dass die VK
hochstuft bemängelt und nach staatlichen (also die
Allgemeinheit belastenden) Entschädigungsfonds Ausschau
gehalten wird.

Siehe oben Vollkasko soll doch den eigenen Schaden regulieren,
nicht Fremdschaden.

Richtig, aber ich hatte auch nichts gegenteiliges behauptet.

Ich hoffe der Mod haut mich nicht, die Betroffenen sind beide
Rentner. Keine Ahnung ob das zweckdienlich ist, am Montag wird
eh erst mal alles Rechtsschutz evtl Anwalt etc befragt was
möglich ist, was eben nicht.

Das ist sicher ein richtiger Schritt. Zur Beruhigung: Die Mods bei w-w-w sind nicht gewaltgeneigt :wink:.

Gruß
vdmaster

Hallo,

mein Fehler. Aber…

http://www.gdv.de/2010/04/unversichert-geisterfahrte…

Zitat: „Bei den Leistungen der Verkehrsopferhilfe geht es ausschließlich darum, existenzielle Härten zu vermeiden. Die Verkehrsopferhilfe leistet z. B. keinen Ersatz, wenn Unfallopfer von anderer Seite, etwa der eigenen Kasko- oder Krankenversicherung, Entschädigung erhalten können.

Zitat: „Soweit Sachschäden erstattet werden, wird ein Selbstbehalt in Höhe von 500 Euro abgezogen.“ Wobei ich bei diesem Zitat davon ausgehe, dass es sich nur um die Fälle mit Fahrerflucht handelt.

Gruß
vdmaster