Hallo,
zu früh gejubelt (auch wenn der Hinweis prinzipiell für viele
richtig ist), da ein reiner Sachschaden nicht ersetzt werden
wird.
Ohoh da hab ich wohl zu schnell den Artikel überflogen.
Zitat aus dem Link: „Der Gesetzesgeber ist in diesem
Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder
Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere
Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz
vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss
einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei
Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu
zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich.“
Soweit ok, aber eine Vollkasko schließt man doch eigentlich ab, damit Schäden die man selbst verursacht gedeckt sind, nicht Schäden die andere verursachen.
Bei einem „Parkrempler“ wird wohl kaum ein Personenschaden
entstanden sein. Nicht umsonst spricht man von der sog.
„Vollkaskomentalität“, wenn hier der Umstand, dass die VK
hochstuft bemängelt und nach staatlichen (also die
Allgemeinheit belastenden) Entschädigungsfonds Ausschau
gehalten wird.
Siehe oben Vollkasko soll doch den eigenen Schaden regulieren, nicht Fremdschaden.
Ich hoffe der Mod haut mich nicht, die Betroffenen sind beide Rentner. Keine Ahnung ob das zweckdienlich ist, am Montag wird eh erst mal alles Rechtsschutz evtl Anwalt etc befragt was möglich ist, was eben nicht.
Danke für deine Antwort
Kati