Unfall von Privatgrund kommend

Hallo allerseits,

mal eine generelle Frage: Wird, sofern Herr X die Vorfahrt „missachtend“ und von einem Privatgrund kommend mit einem anderen Fahrzeug Y auf einer öffentlichen Strasse kollidiert, generell angenommen, dass er den Unfall alleine zu vertreten hat (also 100%/0%)? Oder wird dem Fahrer des Y initial eine Mitschuld zugewiesen (also z.B. 70%/30%)?

Gruss
n.

@Mod: dies ist nicht nur eine Versicherungsfrage

Hallo,

es wird immer auf den Einzelfall ankommen:

Beispiel - was tatsächlich pasiert ist:

PKW will vom Grundstück runter fahren und von links kommt ein Motorrad mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 KM/H angerauscht,
obwohl in dem Neubaugebiet nur 30 KM/H erlaubt ist.

der Fahrer des Motorrades bekam eine Schuld von 100 %

Gruß Merger

Hi Merger,

Motorrad mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 KM/H
angerauscht,
obwohl in dem Neubaugebiet nur 30 KM/H erlaubt ist.
der Fahrer des Motorrades bekam eine Schuld von 100 %

nun, wenn das nachgewiesen werden konnte …

Stellen wir uns hier nun die Strasse mit der Privatausfahrt als T vor

Strassenbreite 6-7m, 30km/h Zone
X kommt von unten
Y kommt von links
X steht buendig mit der Strasse
Y steht links (ca. 8m von X entfernt) vor einem Zebrastreifen, auf
dem sich von unten betrachtet Fussgaenger befinden:
F1 auf 40%, F2 auf 50% und F3 auf 95%, alle marschieren von oben nach unten.

X denkt sich, er kann ebenfalls bis zum Zebrastreifen vorfahren,
guckt kurz nach rechts, kein Verkehr, tritt die Kupplung und loest die
Bremse, der Wagen rollt aufgrund der Ortsgegebenheiten etwas los,
will dann losfahren, sieht aus dem Augenwinkel Y von links, bremst
voll ab und steht dann ca. 20cm in der Fahrbahn. Unmittelbar
daraufhin „rasiert“ Y das Fahrzeug von X.

Potentielle Zeugen, insbesondere die Fussgaenger, haben sich entfernt.
X hat die Vermutung, dass der Fahrer von Y mit grosser Beschleunigung
zwischen F2 und F3 durch gefahren ist, anderenfalls waeren noch mehrere
Sekunden Zeit gewesen.

Frage war deshalb: bekommt der Fahrer des Y eine Mitschuld, insbesondere, weil hier dann ja Aussage gegen Aussage stehen wuerde (ueber die Hauptschuld des X brauchen wir nicht zu philosophieren).

Gruss
n.

anmerkung

nun, wenn das nachgewiesen werden konnte …

du verwechselst rechtslage mit beweislage. weiter unten übrigens auch.

Der fließende Verkehr muss nicht mit der hypothetischen Möglichkeit einer
Vrofahrtsverletzung von einem privaten Grundstück rechnen.
Von daher ist trägt der Verursacher auch die vollen Kosten.

Hallo norsemanna,

Hi Merger,

Motorrad mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 KM/H
angerauscht,
obwohl in dem Neubaugebiet nur 30 KM/H erlaubt ist.
der Fahrer des Motorrades bekam eine Schuld von 100 %

nun, wenn das nachgewiesen werden konnte …

Dies konnte auf Grund der Bremsspuren und dem Aufprallschaden an dem Fahrzeug nachgewiesen werden.

Gruß Merger

Der fließende Verkehr muss nicht mit der hypothetischen
Möglichkeit einer
Vrofahrtsverletzung von einem privaten Grundstück rechnen.
Von daher ist trägt der Verursacher auch die vollen Kosten.

das ist in dieser absolutheit genau eins: kompletter unsinn.
lies mal das posting eins tiefer, du experte.

Der fließende Verkehr muss nicht mit der hypothetischen
Möglichkeit einer
Vrofahrtsverletzung von einem privaten Grundstück rechnen.

Korrekt. Man darf sich als korrekter Verkehrsteilnehmer zwar darauf verlassen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sich ebenfalls an die Verkehrsregeln halten. Was man lediglich nicht darf, ist, sein Recht durchzusetzen, wenn man erkennt, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer sich falsch verhält.

Von daher ist trägt der Verursacher auch die vollen Kosten.

Das tut er nur, sofern sich der Geschädigte nicht seinerseits verkehrswidrig verhalten hat, z. B. zu schnell gefahren ist, und damit der Unfall für ihn nicht mehr unvermeidlich war, sondern sein Verhalten vielmehr dazu beigetragen hat: Niemand braucht beim Ausfahren aus einem Grundstück in einer Tempo-30-Zone damit zu rechnen, dass Raumschiff Enterprise mit Warp 9 angezischt kommt.

Gruß
smalbop