Hi Merger,
Motorrad mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 KM/H
angerauscht,
obwohl in dem Neubaugebiet nur 30 KM/H erlaubt ist.
der Fahrer des Motorrades bekam eine Schuld von 100 %
nun, wenn das nachgewiesen werden konnte …
Stellen wir uns hier nun die Strasse mit der Privatausfahrt als T vor
Strassenbreite 6-7m, 30km/h Zone
X kommt von unten
Y kommt von links
X steht buendig mit der Strasse
Y steht links (ca. 8m von X entfernt) vor einem Zebrastreifen, auf
dem sich von unten betrachtet Fussgaenger befinden:
F1 auf 40%, F2 auf 50% und F3 auf 95%, alle marschieren von oben nach unten.
X denkt sich, er kann ebenfalls bis zum Zebrastreifen vorfahren,
guckt kurz nach rechts, kein Verkehr, tritt die Kupplung und loest die
Bremse, der Wagen rollt aufgrund der Ortsgegebenheiten etwas los,
will dann losfahren, sieht aus dem Augenwinkel Y von links, bremst
voll ab und steht dann ca. 20cm in der Fahrbahn. Unmittelbar
daraufhin „rasiert“ Y das Fahrzeug von X.
Potentielle Zeugen, insbesondere die Fussgaenger, haben sich entfernt.
X hat die Vermutung, dass der Fahrer von Y mit grosser Beschleunigung
zwischen F2 und F3 durch gefahren ist, anderenfalls waeren noch mehrere
Sekunden Zeit gewesen.
Frage war deshalb: bekommt der Fahrer des Y eine Mitschuld, insbesondere, weil hier dann ja Aussage gegen Aussage stehen wuerde (ueber die Hauptschuld des X brauchen wir nicht zu philosophieren).
Gruss
n.