Hallo, chef überlässt A einen firmenbus mit dem A zur arbeit fahren kann und auch wieder nach hause!A ist vor kurzem auf dem weg zur arbeit mit dem bus und fährt jemanden den aussenspiegel ab der unfall wurde nicht polizeilich aufgenommen!weil es ja klar war wer der verursacher war!frage ist jetzt welche versicherung zahlt den schaden am gegnerischen fahrzeug!chef von A meint er mussees nicht melden weil es keine betriebliche fahrt gewesen sei!im arbeitsvertrag ist auch nicht geregelt wie der umgang mit firmenfahrzeugen ist
Hallo Atenza,
chef von A meint er mussees nicht melden weil es keine betriebliche fahrt gewesen sei
Zuständig für die Schadensregulierung wäre die KFZ Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Allerdings wäre der Chef tatsächlich nicht verpflichtet den Schaden von der Versicherung regulieren zu lassen. Dann müsste er als Halter aber den Schaden selber regulieren.
Ob der Chef sich die Kosten von dem Fahrer ersetzen lassen kann, weil dies auf einer Privatfahrt geschehen ist, kann ich nicht beurteilen. Aber selbst wenn der Schaden während einer Dienstfahrt aufgetreten wäre, könnte es unter Umständen (z.B . grobe Fahrlässigkeit) sein dass der Fahrer dem Chef den Schaden ersetzen müsste. Das selbe wäre auch der Fall wenn der Chef den Schaden von der Versicherung regulieren lassen würde, und die Versicherung den Beitrag (Schadensfreiheitsrabatt) höher stuft.
Allerdings von der juristischen Sachlage ganz abgesehen, ist es fraglich ob es klug vom Fahrer wäre wenn er sich quer stellt. Bei einem relativ geringen Schaden (wenn es „nur“ um einen Spiegel geht) könnte man sich überlegen ob es sich lohnt die negativen Konsequenzen zu tragen, nur um eine relativ geringe Summe zu sparen.
Unter Umständen leidet das sonst vielleicht gute oder zumindest neutrale Arbeitsverhältnis darunter, und ob der Chef dem Fahrer dann das Fahrzeug weiterhin für Privatfahrten zur Verfügung stellt ist zumindest fraglich. Der Fahrer wäre also gut beraten, wenn er sich überlegt ob er in den sauren Apfel beißt und den von ihm verursachten Schaden selber bezahlt, oder ob er es auf einen Rechtsstreit mit dem Chef ankommen lässt.
Gruß
N.N
Ubernimmt sowas eine privathaftpflicht?
Hallo!
Nein, da ist Schaden aus Benutzung von Kraftfahrzeugen ausdrücklich ausgenommen.
Warum ? Weil jedes Kfz eine Zwangsversicherung hat, die Schäden übernehmen muss.
Übrigens, der Geschädigte wendet sich einfach an die Kfz-Haftpflicht, da muss der Chef nichts melden oder veranlassen.
MfG
duck313
Aber er gibt seine versicherungsnummer nicht raus !und meint das ist nicht sein problem!
Dann darf ich also den schaden selber bezahlen
Hallo Atenza,
Dann darf ich also den schaden selber bezahlen
Wenn du der fiktive Fahrer (FAQ1129) wärst, dann dürftest du selber zahlen. Aber ob der Fahrer selber zahlen müsste , kann ich nicht beantworten, das kommt auf die Umstände an. Das hatte ich in meiner ersten Antwort auch schon geschrieben. Dort hatte ich aber auch schon geschrieben dass ganz unabhängig davon ob der Fahrer zum Schadenersatz verpflichtet wäre, der Fahrer eventuell besser gestellt wäre wenn er den Schaden „freiwillig“ zahlt.
Aber er gibt seine versicherungsnummer nicht raus !und meint das ist nicht sein problem!
Wenn dem Fahrer (Unfallverursacher) die möglichen Konsequenzen bekannt und gleichgültig sind, dann braucht er nichts mehr unternehmen. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs hat die Möglichkeit über den „Zentralruf der Autoversicherer“ anhand des KFZ Zeichen des Unfallverursachers die zuständige KFZ Versicherung vom Chef zu erfahren.
Bei dieser Versicherung meldet der geschädigte Halter seine Ansprüche an. Die Versicherung setzt sich dann mit dem Chef des Unfallverursachers in Verbindung. Dann klärt die Versicherung ob der Chef den Schaden selber zahlt (um den Schadensfreiheitsrabatt zu behalten) oder ob die Versicherung zahlen soll. Ob (und wie) der Chef den Schaden von seinem angestellten Fahrer ersetzt bekommt, steht dann auf einem anderen Blatt.
Ubernimmt sowas eine privathaftpflicht?
Diese Frage wurde schon von „duck313“ beantwortet. Aber trotzdem noch mal klar und deutlich. Nein die Private Haftpflichtversicherung übernimmt solche Schäden nicht.
Deswegen noch mal mein Hinweis aus meiner ersten Antwort:
Unter Abwägung der Risiken und Nebenwirkungen (angespanntes Arbeitsverhältnis, weitere Privatnutzung des Firmenwagens, eventueller Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber usw.) sollte der Unfall verursachende Fahrer ganz genau überlegen ob er den Schaden „freiwillig“ zahlt, oder lieber bereit ist die Konsequenzen einer Weigerung zu tragen.
Gruß
N.N
Der Halter des Firmenbusses (= Chef) muß zahlen bzw. seine Haftpflichtversicherung. Aber der Chef kann 50% des Schadens vom Fahrer zurückverlangen bis zur Hälfte der Selbstbeteiligung einer Vollkaskoversicherung (also max. 300 Euro).
Wurde der Schaden allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, so zahlt der Fahrer den ganzen Schaden.
Google mal, darüber gibt es genügend Urteile!