Als Beamter bekommt man bei einem Wegeunfall mit anschließendem Dauerschaden (z.B. GdS 50) einen Unfallausgleich.
Außerdem kann man u.U. auch einen Haushaltsführungsschaden geltend machen. Da man dann nur noch ein deutlich niedriges Unfallruhegehalt bekommt, als das Gehalt zuvor, stellt sich die Frage, wird der Unfallausgleich oder der gezahlte Haushaltsführungsschaden auf das Unfallruhegehalt angerechnet, wenn man den Verdienstausfall geltend machen möchte? Da unser Rechtsystem ziemich komplieziert ist, habe ich dazu leider nur widersprüchliche Antworten gefunden.
Einmal hieß es:
„Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts bezweckt der pauschal gewährte Unfallausgleich nicht den Ausgleich möglicher Erwerbsschäden, sondern dient der Deckung vermehrter Bedürfnisse.“
und ein andermal:
„Wird ein Beamter durch rechtskräftige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt, so ist der dem Beamten nach § 35 BeamtVG gezahlte Unfallausgleich auf den zivilrechtlichen Erwerbsschaden anzurechnen, denn der Unfallausgleich gem. § 35 BeamtVG soll die Erwerbsnachteile ausgleichen, die dem Beamten infolge des Unfalls entstehen.“
Ja, was denn nun sprach Zeus.
Für eine Fundstelle oder eine Erläuterung wäre ich dankbar, denn von den Leuten, die man dazu normalerweise befragen würde, habe ich leider auch keine zufriedenstellende, bzw. rechtsicheren Antworten bekommen.
Hier wäre ich schon zufrieden, wenn mir jemand weiterhelfen könnte - natürlich ohne jeglich Haftung, nur nach bestem Wissen und Gewissen.
Vielen Dank für die Bemühungen bleiben Sie unfallfrei, der der Spruch - Wer den Schaden hat . . . - trifft leider voll zu.