Unfallbericht

Wer und wohin muß man einen schweren Arbeitsunfall melden,und einen Unfallbericht erstellen,wenn der Arbeitnehmer schwer verletzt oder bewusstlos ist?

112 gewählt? Erste Hilfe geleistet? Rezent?

Hallo,
die Frage steht unter „Berufsgenossenschaft“, demzufolge handelt es inhaltlich um einen Arbeitsunfall - die Berufsgenossenschaft erhält meines Wissens nach den sog. D-Arzt-Bericht
und kann Einsichtnahme in die Polizeiakte nehmen.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

bei einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber gem. § 193 Abs. 1 SGB VII
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html
verpflichtet, der zuständigen BG den Unfall unaufgefordert zu melden, wenn der Unfall zu mehr als 3 Tagen AU führt.

@Guenter_Czauderna. In der Notfallversorgung ist keineswegs sicher, daß ein Verletzter an einen D-Arzt gerät und die anderen Ärzte sind gem. § 202 SGB VII nur verpflichtet, Berufskrankheiten, nicht aber Arbeitsunfälle zu melden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__202.html

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,
ja, das ist richtig - ich kenne es in solchen Fällen so, dass dann die BG ggf. die Vorstellung beim D-Arzt gefordert hat. Wir als Kasse haben es spätestens dann herausgefunden, wenn wir die Aufnahmeanzeige des Krankenhauses bekamen, mit der Unfalldiagnose und dann entsprechend nachgefragt haben.
Gruss
Czauderna

Hallo,
also ich kenne das so: Arbeitsunfall passiert, die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses versorgt dich notdürftig und schickt dich dann gleich in die nächste BG-Klinik. Der ganze schreibkram macht dann das Büro deines Arbeitgebers.
Gruß

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