Unfallflucht

angenommen ein autofahrer verursacht einen unfall mit sachschaden - flüchtet aber ohne sich um das geschehen zu kümmern - der geschädigte hat die anschrift aber das kennzeichen nicht - der unfallverursacher lebt ca. 700 km entfernt - und bestreitet die tat bei der polizei obwohl zeugenaussagen existieren - er gibt auch bei der polizei das kennzeichen nicht preis - die polizei gibt die sache an die staatsanwaltschaft weiter - das verfahren zieht sich also in die länge - wie oder wo kann man das kennzeichen erfahren wenn man nur den namen, die anschrift und den fahrzeugtyp weiss - das wäre sehr hilfreich da man dann den schaden bei der gegnerichen versicherung geltend machen kann - … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Dafür gibts
a) den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de)
b) Ermittlungsbehörden
c) Rechtsanwälte

Hallo!

Das ist eine eher seltene Konstellation.

Ich denke, wenn der Schädiger rechtskräftig der Fahrerflucht o.ä. verurteilt wird, kann man das Kennzeichen sicher aus der Akte der Staatsanwaltschaft bekommen.

Sollte es noch nicht so weit sein oder nicht so weit kommen, sehe ich schwarz. Aus Datenschutzgründen wird die Zulassungsbehörde o.ä. sicher nicht ohne Weiteres das Kennzeichen herausgeben. Alternative wäre dann wohl nur ein Privatdetektiv, der wieder erstmal Geld kostet.

Schönen Gruß

Das lässt meiner Ansicht nach nicht rausfinden, außer über die Staatsanwaltschaft. Aber die können im Zweifel auch nur herausfinden, ob auf den Schädiger ein Auto zugelassen ist. Das beweißt ja noch lange nicht, dass der Unfall mit diesem Wagen passiert ist. Er könnte ja auch ein Fahrzeug ausgeliehen haben.
Im Übrigen würde die gegnerische Versicherung ohnehin nicht einfach zahlen, solange die Schuldfrage nicht eindeutig bewiesen ist. Zusätzlich wird ein Schädiger bei Unfallflucht in Regress genommen, weil durch die Unfallflucht eine nachvollziehbare Auklärung des Schadenablaufes verwirkt wird und dadurch wird der Versicherer leistungsfrei.
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Niedermeier

Wenn man das Kennzeichen hat kann man über das Zentralregister der Versicherungen an die Daten kommen
In diesem fall geht es wohl nur über das Strassenverkehrsamt oder einen befreundeten Polizisten.

Da stellt sich mir die Frage, woher der Geschädigte Name und Anschrift des vermeintlichen Unfallverursachers kennt, nicht aber das Kennzeichen. Die zuständige Zulassungsstelle kennt natürlich Kennzeichen und auch die Versicherung. Diese Daten bekommt man aber nicht. Möglicherweise bringt die Staatsanwaltschaft die Daten in Erfahrung und leitet Sie an den Geschädigten weiter.

Sorry,
da habe ich überhaupt keine Ahnung von…
Viel Erfolg bei dieser ärgerlichen Sache.
Gruß
Claus

Hallo,

für Fälle wie z.B. Unfallflucht gibt es den Zentralruf der Versicherer (0800) 25 026 00 , diese Stelle ist für die Geltendmachung von Schäden zuständig wenn man nur das Kennzeichen des Verursachers hat aber nicht den Versicherer. Aber vielleicht können Sie auch über die Ihnen vorliegenden Angaben dort etwas erreichen.

VG Niels