Hallo,
kann man bei Selbstanzeige bei der Polizei wegen Unfallflucht belangt werden wenn der Geschägte keine Anzeige erstattet?
Gruß
Otto
Hallo,
kann man bei Selbstanzeige bei der Polizei wegen Unfallflucht belangt werden wenn der Geschägte keine Anzeige erstattet?
Gruß
Otto
Hallo.
Ja. Denn u. Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt. Wikipedia schreibt jedenfalls, daß es sich bei ihm um eins handelt (ich hoffe also, ich lehne mich hier nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich so tue, als wäre immer anzunehmen, daß Wikipedia Recht hat).
Wiki hat recht.
Straffreiheit kommt sowieso nur bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit nicht bedeutendem Schaden in Frage.
Gruß Crack