Das wichtigste ist falsch dargestellt
Die Frage war:
Mit was für einer Strafe muss ich nun rechnen?
Deine Antwort:
Dann mal halblang (zu dem Bericht unten) mit der zu erwartenen
Strafe.
Bei einer Verkehrsunfallflucht nach § 142 StGB müssen nämlich
bedeutende Sachwerte gefährdet/geschädigt werden.
Und das liegt hier eindeutig nicht vor.
Selbst wenn 3 Arbeiter der Stadt 5 Stunden brauchen, um ein
neues Hindernis einzusetzen, kommen keine 900 Euro
Fremdschaden zusammen. So hoch muss nämlich nach
Gerichtsurteilen der Schaden mindestens sein, damit eine
Unfallflucht vorliegt.
Das ist falsch.
Der § 142 StGB spricht nicht von bedeutendem Fremdschaden:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im
Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die
Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner
Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er
an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne
daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du hast das mit der Rechtslage zum § 69 StGB, also zur Entziehung der Fahrerlaubnis verwechselt, oder mit der Tatsache, dass gemäß § 142 Abs. 4 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) milder bestraft werden soll oder sogar von Strafe abgesehen werden kann, wenn der Unfallbeteiligte nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, mit ausschließlich nicht bedeutendem Fremdschaden, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig nachträglich die Feststellung ermöglicht.
Letzteres war ja hier nicht der Fall.
Die Schadensgrenze der Unfallflucht liegt bei 20 - 25 Euro.
Selbstverständlich ist es wenig glaubhaft, dass man einen
solchen Anstoß nicht bemerkt.
Die Erschütterung ist in dem Fahrzeug auf jeden Fall spürbar.
Eine Ausnahme ist denkbar:
Wenn ein wenig geübter Fahrer einen Bremsvorgang während des
rangierens durchführt und gleichzeitig der Anstoß erfolgt.
Dann kann dieser Fahrer den Eindruck gewinnen, dass die
spürbare Erschütterung im Zusammenhang mit dem Bremsvorgang
steht.
Dies könnte auch eine denkbare Einlassung bei der Vernehmung
bei der Polizei sein.
Er sollte sich lieber einen Anwalt nehmen, bevor er eine solch fadenscheinige Einlassung von sich gibt.
Das mit dem Verlust des Führerscheines, wie weiter unten
beschreiben, ist quatsch. Es wäre schön, wenn es so wäre. Aber
leider nur Fantasie.
Keine Ahnung, was ein Poller oder soetwas zusammen mit den Arbeitsstunden kostet… aber wenn es mehr als 900 Euro sein sollten, kann die Fahrerlaubnis nach 69 StGB entzogen werden.
Auf jeden Fall kann man mit einer Geldstrafe von einigen Tagessätzen, evtl. auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, also lieber zum Anwalt…
M.