Unfallflucht!?

Hallo zusammen,

mir ist gestern anscheinend beim Ausparken ein Mißgeschick passiert und zwar muss ich an einen Pfosten gekommen sein so dass dieser nur etwas verbogen ist.

Ich habe selber an meinem Auto nichts bemerkt, erst als ich wieder zu Hause war ist mir aufgefallen, dass das Rücklicht leicht beschädigt ist, habe mir dabei allerdings nicht viel gedacht.

Dann steht heute morgen auf einmal die Polizei vor meinem Haus und sagt ich hätte gestern einen Pfosten angefahren und wollten mein Auto sehen und tatsächlich ich war das wohl, aber ich habe es wirklich nicht bemerkt!

Mit was für einer Strafe muss ich nun rechnen?

Viele Grüße
Oliver

Hallo Oliver,

das kann ganz, ganz übel ausgehen, ich kann Dir nur wärmstens empfehlen, Dich sofort an einen Rechtsanwalt zu wenden, denn Fahrerflucht ist kein Spass und die Folgen können verheerend sein, je nach dem, was Du eben beruflich machst. 1 Jahr FS-Entzug, MPU, Vorstrafe u.s.w. ist alles drin. Auch wenn man sich nun fragt „wegen eines Pfostens…???“, überlasse nichts dem Zufall und wehre Dich, so gut Du kannst.

Grüße und viel Glück,

Mathias

mir ist gestern anscheinend beim Ausparken ein Mißgeschick
passiert und zwar muss ich an einen Pfosten gekommen sein so
dass dieser nur etwas verbogen ist.

Ich habe selber an meinem Auto nichts bemerkt, erst als ich
wieder zu Hause war ist mir aufgefallen, dass das Rücklicht
leicht beschädigt ist, habe mir dabei allerdings nicht viel
gedacht.

Dann steht heute morgen auf einmal die Polizei vor meinem Haus
und sagt ich hätte gestern einen Pfosten angefahren und
wollten mein Auto sehen und tatsächlich ich war das wohl, aber
ich habe es wirklich nicht bemerkt!

Mit was für einer Strafe muss ich nun rechnen?

Viele Grüße
Oliver

Zuerst einmal musst du den Schaden deiner Versicherung melden. Bei der hast du nämlich einen Vertrag unterschrieben, dass du jedes schädigende Ereignis, welches im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und dem versicherten Fahrzeug steht, unverzüglich (man geht von 3 Werktagen aus)der Versicherung melden muss.
Das bedeutet nicht, dass sie auch den Schaden trägt. Das kannst du dir von deinem Versicherungsvertreter ausrechnen lassen,ob es günstiger ist, wenn du den entstandenen Schaden selbst begleichst.
Sollt der Schaden dann aber höher ausfallen als erwartet, zahlt auf jeden Fall die Versicherung.
Solltest du deiner Mitteilungspflicht nicht nachkommen, muss sie das nämlich nicht.
Dann mal halblang (zu dem Bericht unten) mit der zu erwartenen Strafe.
Bei einer Verkehrsunfallflucht nach § 142 StGB müssen nämlich bedeutende Sachwerte gefährdet/geschädigt werden.
Und das liegt hier eindeutig nicht vor.
Selbst wenn 3 Arbeiter der Stadt 5 Stunden brauchen, um ein neues Hindernis einzusetzen, kommen keine 900 Euro Fremdschaden zusammen. So hoch muss nämlich nach Gerichtsurteilen der Schaden mindestens sein, damit eine Unfallflucht vorliegt.
Selbstverständlich ist es wenig glaubhaft, dass man einen solchen Anstoß nicht bemerkt.
Die Erschütterung ist in dem Fahrzeug auf jeden Fall spürbar.
Eine Ausnahme ist denkbar:
Wenn ein wenig geübter Fahrer einen Bremsvorgang während des rangierens durchführt und gleichzeitig der Anstoß erfolgt.
Dann kann dieser Fahrer den Eindruck gewinnen, dass die spürbare Erschütterung im Zusammenhang mit dem Bremsvorgang steht.
Dies könnte auch eine denkbare Einlassung bei der Vernehmung bei der Polizei sein.
Was an Strafe bleibt, ist ein Fehler beim Rückwärtsfahren.
Man findet eine entsprechende Vorschrift in der StVO, die das Rückwärtsfahren regelt. Und da werden besondere Sorgfaltspflichten erwähnt. Die sind ausser acht gelassen worden, sonst wäre der Schadensfall nicht eingetreten.
Dafür gibt es einen Bußgeldkatalog.
Der weist zum Glück nicht nur Fehler beim Rückwärtsfahren auf( das wäre ein Bußgeld von 100 Euro)
sondern auch den Rangierunfall. Und da werden 20 Euro fällig.
Es ist überhaupt nicht lustig, wenn jemand einen Schaden verursacht und dann weg fährt. Zahlreiche Beulen an Autos sprechen eine eindeutige Sprache. Mal eben beim Einparken ein anderes Auto angefahren. Nur eine kleine Beule entdeckt und an die steigende Versicherungprämie gedacht, ein Blick über die Schulter, ob es niemand gesehen hat und dann schnell weg.
Es wäre schön, wenn das ensprechend bestraft würde, ist aber leider nicht so.
Das mit dem Verlust des Führerscheines, wie weiter unten beschreiben, ist quatsch. Es wäre schön, wenn es so wäre. Aber leider nur Fantasie.
Dies ist alles natürlich nur meine persönliche Meinung. Rechtsberatung ist nur durch einen Rechtsanwalt erlaubt und schon gar nicht in einem Forum. Es kann nie Schaden, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und um Rat zu fragen. Die Jungs und Mädels sind gar nicht so teuer wie man denkt und die helfen einem tatsächlich auch weiter.
Vor allem, wenn einem so was wie der geschilderte Sachverhalt passiert ist.
Da ist zwar kein Rechtsanwalt vorgeschrieben, aber man kann hin gehen.

Hallo,

ich danke dir erst einmal herzlich für deine schnelle Antwort.

Der Schaden wurde schon der Versicherung gemeldet und auch dem Pfostenbesitzer wurde meine Versicherungsnummer

Selbstverständlich ist es wenig glaubhaft, dass man einen
solchen Anstoß nicht bemerkt.
Die Erschütterung ist in dem Fahrzeug auf jeden Fall spürbar.

Ich habe von dem Anstoß wirklich nichts bemerkt! Auch beim Rückwärtsfahren schaltet sich bei mir automatisch ein Abstandsmessgerät ein dass anfängt zu pfeifen (und zwar ziemlich laut) wenn ich auf ein Hindernis zufahre! Und auch dort hat nichts gepiept!

Eine Ausnahme ist denkbar:
Wenn ein wenig geübter Fahrer einen Bremsvorgang während des
rangierens durchführt und gleichzeitig der Anstoß erfolgt.
Dann kann dieser Fahrer den Eindruck gewinnen, dass die
spürbare Erschütterung im Zusammenhang mit dem Bremsvorgang
steht.

ich habe zwar erst 4 Jahre meinen Führerschein, aber mit durchschnittlich 50-60000 KM pro Jahr würde ich mich nicht als Fahranfänger bzw. wenig geübten Fahrer bezeichnen.

Und da werden 20 Euro fällig.

damit könnte ich gut leben!

Es ist überhaupt nicht lustig, wenn jemand einen Schaden
verursacht und dann weg fährt. Zahlreiche Beulen an Autos
sprechen eine eindeutige Sprache. Mal eben beim Einparken ein
anderes Auto angefahren. Nur eine kleine Beule entdeckt und an
die steigende Versicherungprämie gedacht, ein Blick über die
Schulter, ob es niemand gesehen hat und dann schnell weg.
Es wäre schön, wenn das ensprechend bestraft würde, ist aber
leider nicht so.

Da muss ich dir absolut recht geben, ist mir auch schon passiert…aber wenn ich nichts davon merke dass ich etwas getan habe!

Das mit dem Verlust des Führerscheines, wie weiter unten
beschreiben, ist quatsch.

na dann will ich mal das beste hoffen!

Viele Grüße,
Oliver

Bei der Anspielung auf den ungeübten Fahrer, wollte ich dir nicht auf die Füsse treten.
Es gibt aber schlauere Momente zu betonen, dass man einen PKW sicher führt, als bei der Vernehmung bei der Polizei bezüglich einer Unfallflucht.
Mehr wollte ich nicht damit sagen.
Ich dachte, das wäre dir bei meiner Bemerkung zu der Rechtsberatung klar geworden.
Und es hat sich in dem vorliegenden Sachverhalt auf jeden Fall gelohnt, das du diese Piepserei beim Rükwärts fahren hast. Ein super Argument. Du musstest ja davon ausgehen, dass hinter dir kein schädigendes Ereignis eingetreten ist.
Natürlich verlässt du dich nicht auf das Piepen. Du schaust dich immer sorgasam um und bist auch sonst ein sehr vorsichtiger Fahrer.
Und les auch mal zwischen den Zeilen.
Rechtsberatung ist nur durch einen Rechtsanwalt zulässig.
Die sind gut und in jedem Fall zu empfehlen.
Ich wünsche dir auch viel Glück. In deinem Fall wirst du aber nicht allzu viel davon verbrauchen.
Gruß
Grasdehopper

Das wichtigste ist falsch dargestellt
Die Frage war:

Mit was für einer Strafe muss ich nun rechnen?

Deine Antwort:

Dann mal halblang (zu dem Bericht unten) mit der zu erwartenen
Strafe.
Bei einer Verkehrsunfallflucht nach § 142 StGB müssen nämlich
bedeutende Sachwerte gefährdet/geschädigt werden.
Und das liegt hier eindeutig nicht vor.
Selbst wenn 3 Arbeiter der Stadt 5 Stunden brauchen, um ein
neues Hindernis einzusetzen, kommen keine 900 Euro
Fremdschaden zusammen. So hoch muss nämlich nach
Gerichtsurteilen der Schaden mindestens sein, damit eine
Unfallflucht vorliegt.

Das ist falsch.
Der § 142 StGB spricht nicht von bedeutendem Fremdschaden:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im
Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die
    Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner
    Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er
    an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne
    daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du hast das mit der Rechtslage zum § 69 StGB, also zur Entziehung der Fahrerlaubnis verwechselt, oder mit der Tatsache, dass gemäß § 142 Abs. 4 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) milder bestraft werden soll oder sogar von Strafe abgesehen werden kann, wenn der Unfallbeteiligte nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, mit ausschließlich nicht bedeutendem Fremdschaden, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig nachträglich die Feststellung ermöglicht.
Letzteres war ja hier nicht der Fall.

Die Schadensgrenze der Unfallflucht liegt bei 20 - 25 Euro.

Selbstverständlich ist es wenig glaubhaft, dass man einen
solchen Anstoß nicht bemerkt.
Die Erschütterung ist in dem Fahrzeug auf jeden Fall spürbar.
Eine Ausnahme ist denkbar:
Wenn ein wenig geübter Fahrer einen Bremsvorgang während des
rangierens durchführt und gleichzeitig der Anstoß erfolgt.
Dann kann dieser Fahrer den Eindruck gewinnen, dass die
spürbare Erschütterung im Zusammenhang mit dem Bremsvorgang
steht.
Dies könnte auch eine denkbare Einlassung bei der Vernehmung
bei der Polizei sein.

Er sollte sich lieber einen Anwalt nehmen, bevor er eine solch fadenscheinige Einlassung von sich gibt.

Das mit dem Verlust des Führerscheines, wie weiter unten
beschreiben, ist quatsch. Es wäre schön, wenn es so wäre. Aber
leider nur Fantasie.

Keine Ahnung, was ein Poller oder soetwas zusammen mit den Arbeitsstunden kostet… aber wenn es mehr als 900 Euro sein sollten, kann die Fahrerlaubnis nach 69 StGB entzogen werden.

Auf jeden Fall kann man mit einer Geldstrafe von einigen Tagessätzen, evtl. auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, also lieber zum Anwalt…

M.

Vielen Dank für deine Antwort,

Auf jeden Fall kann man mit einer Geldstrafe von einigen
Tagessätzen, evtl. auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis
rechnen, also lieber zum Anwalt…

ich werde mich morgen mal von dem Vertragsanwalt des ADAC beraten lassen.

Viele Grüße,
Oliver