Unfallfragebogen der Krankenkasse - Rippenbruch

Unfallfragebogen der Krankenkasse - Rippenbruch

Hallo zusammen, bitte um Hilfe, hier ein Fallbeispiel:

„alter“ 80j. Mann stürzt daheim die Treppe runter, bedingt durch Altersschwäche, 12 verschiedenen Tabletten, fünf verschiedenen Krankheiten, Chemotherapie… Ergebnis: Rippe gebrochen.

  1. Muß man den Unfallfragebogen ausfüllen?

  2. Welche Fallen können einem dabei gestellt werden?

  3. Es gibt auf dem Fragebogen recht fragwürdige Punkte zum Ankreuzen wie:

a) Häuslicher Unfall, der Unfall wurde selbst verursacht

b) Unfall auf einer Treppe, ohne Mängel, eigene Unachtsamkeit

Solche Floskeln wie "selbst verursacht " bzw. „eigene Unachtsamkeit“ sind irreführend, da der 80Jährige durch Schwerkrankheit und einer Vielzahl an lebensnotwendigen Tabletten buchstäblich auf ein Minimum seiner Körperfunktionen reduziert wurde… und in jenem Moment einfach zu schwach war, um sein Gleichgewicht auf der Treppe zu halten…
Danke im Voraus für Eure Beiträge!

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Hallo!

was vermutet man denn hinter dem harmlosen Fragenbogen für eine Ausforschung oder Schandtat ?

es geht bei allen Unfällen (egal wo) um Haftungsfragen, also wer für die Heilkosten zahlen muss.
Klar zahlt alles die Kasse, nur die möchte vom Schuldigen ggf. auch Geld sehen. wenn es einen gibt.

Und das könnte z.B. ein Putzteufel im Treppenhaus gewesen sein, der zu nass gewischt hat und kein Warnschild aufgestellt hatte !
Oder der frisch gebohnert hatte ohne Hinweis auf Glätte.

Oder Treppenunfall, Geländer lose- da will man an den Zuständigen ran, der für die Sicherheit im Haus verantwortlich wäre (dessen Versicherung ),Vermieter oder Verwalter z.B.

Ist das so befremdlich ?

Und wenn es keinen „Schuldigen“ gibt, dann gibt’s auch keinen und die Krankenkasse muss halt alles allein bezahlen.
Macht sie auch ohne zu Murren !

Sie ist nur vom Gesetz her verpflichtet bei Unfällen die Haftungsfrage anderer Kostenträger zu prüfen.
Mehr ist das nicht.

MfG
duck313

@ duck die schroffe Ente :wink: Danke!!

Recht „harte“ aber sehr logische Antwort, die einem auch etwas die Angst
nimmt … ja… ja vor bürokratischen Folgeschäden… :wink:

Nochmals besten Dank!

Ist es, wenn man den Hintergrund nicht kennt. Wie oft liest man denn in den Medien dass „die Kasse nicht zahlt“. Aber hast es ja so erklärt dass es jeder versteht :wink:

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Hallo,

die Krankenkasse zahlt die Behandlungskosten. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen:

  • Arbeitsunfall -> dann zahlt die gesetzliche Unfallversichrerung

  • die Verletzung wurde bewusst und gezielt herbeigeführt (zum z.B. Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen).

  • die Verletzung erfolgte bei einer Straftat (z.B. beim Banküberfall).

Grundlagen: § 11 Absatz 4 SGB V und § 52 SGB V

Diese Ausnahmen treffen hier alle nicht zu. Somit zahlt die Krankenkasse die Behandlung.

Gruß
RHW