Hallo Experten.
Eine Freundin hatte einen Unfall im Haushalt. Sie ist von der Leiter gestürzt und hat sich das Bein gebrochen. Sie war jetzt einen Monat in der Klinik. Kaum ist sie zu Hause, erhält sie einen Unfallfragebogen ihrer Krankenkasse (ist gesetzl. versichert). Aus dem Anschreiben entnehme ich, dass die Krankenkasse nicht zahlen und den Verursacher ermitteln muss. Dessen Versicherung dann für die gesamten Kosten aufkommen muss. Deshalb wird wohl auch nach dessen Haftpflichversicherung gefragt.
Die tritt aber doch bei eigenen Schäden gar nicht ein. Sondern mehr eine Unfallversicherung. In dem Fall wohl die private (sofern eben existiert), weil es ja zu Hause passiert und sie das selbst Schuld ist.
Kenne diese Fragebögen von Betriebsunfällen. Da geht’s an die BG und weiß auch, was ich bei uns im Betrieb da ausfüllen muss (deshalb ist sie mit dem Fragebogen zu mir). Danach macht das die Krankenkasse mit der BG alleine, ich habe damit dann weiter nichts zu tun.
Ansonsten geht es auf dem Fragebogen mehr um Verkehrsunfälle und Gewaltdelikte (Polizeistation, Gericht und Aktenzeichen). Hätte jetzt dort irgendwo erwartet, dass Angaben zur eigenen Unfallversicherung verlangt werden. Aber da gibt’s nix…
Kennt jemand den Ablauf?
Muss sie damit zur priv. Unfallversicherung? Und die regelt das ähnlich wie die BG?
Oder bekommt sie jetzt die ganze Rechnung für KH-Behandlung und evlt. Reha nachher. Muss sie das dann vorstrecken? Und sich das dann von der priv. Unfallversicherung zurückholen? Ich denke, 4 Wochen Klinik werden nicht gerade billig sein. Der Normalverdiener hat wohl keinen 6-stelligen Betrag auf dem Konto …
Liebe Grüße
Marion
Hallo,
zunächst mal kann ich Sie beruhigen. Die Kasse übernimmt die Kosten.
Die Unfallfragebögen dienen nur dazu einen evtl. Schädiger zu ermitteln den man in Regress nehmen kann.
Einfach im Fragebogen häuslicher Unfall ohne Fremdverschulden angeben und die Sache ist erledigt
MfG
Thomas
Hallo, keine Panik ist ein ganz normaler Vorgang, wie Thomas schon erläutert hat.
Es hätte sein können, dass jemand gegen die Leiter gekommen wäre, dann würde die Haftpflicht desjenigen greifen.
In diesem Fall ist es ein häuslicher Unfall ohne einen möglichen Verursacher.
Guten Rutsch Gaby
Hallo Thomas,
Danke erstmal für die Beruhigung. Klar, die KK hat die Rechnung der Klinik wohl auch bezahlt.
Hallo,
zunächst mal kann ich Sie beruhigen. Die Kasse übernimmt die
Kosten.Die Unfallfragebögen dienen nur dazu einen evtl. Schädiger zu
ermitteln den man in Regress nehmen kann.
Das ist mir klar. Schädiger ist in dem Fall ja sie selbst, also wird sie selbst auch in Regress genommen. Bzw. kann das wohl ihrer priv. Unfallversicherung melden. Aus dem Anschreiben geht jedenfalls das jedenfalls hervor:
„Ihre Erkrankung vom XXX schließt auf einen Unfall. Um den Verantwortlichen des Unfalls und den zuständigen Kostenträger zu ermitteln benötigen wir ihre Mithilfe. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet!“
Auf einem Merkblatt dazu steht noch: „Unfälle sind nicht über die gesetzl. Krankenversicherung versichert. Daher ist ein andere Kostenträger für diese Leistungen zuständig. Der Fragebogen dient dazu, diesen zu ermitteln.“
Einfach im Fragebogen häuslicher Unfall ohne Fremdverschulden
angeben und die Sache ist erledigt
Klar. Nur wo gebe ich die Unfallversicherung an? Oder muss sie die priv. Unfallversicherung separat benachrichtigen mit der Krankenversicherungsnummer und machen das mit der KK?
MfG
Thomas
Sorry, wenn ich noch mal nachfragen muss. Bei Betriebs- und Verkehrsunfällen ist das ganze irgendwie einfacher … hatte das noch nie mit einem Privatunfall
Liebe Grüße
Marion
Hallo,
ergänzend zu Thomas, es geht dabei nicht ausschliesslich um einen evtl.„Schädiger“, Beteiligter reicht schon aus. Wenn also ein Dritter am Unfallgergang beteiligt ist und eine Haftpflichtversicherung hat, dann ist die Schuldfrage erst ein mal unerheblich, sondern hier greift das sog. Teilungsabkommen welches dann der Krankenkasse ggf. eine Pauschale zahlt,. natürlich ohne, dass diese einen Einfluss auf die künftige Prämienhöhe des Versicherten hätte. So habe ich es jedenfalls mal gelernt. Bei häuslichen Unfällen scheidet so etwas in der Regel aus, kann aber trotzdem greifen - z.B. wenn die Leiter einen technischen Defekt hätte und sie sog. Produkthaftung greifen würde.
Der Bogen der Kasse greift alle. denkbaren Fälle auf - konztenriere dich bei der Ausfüllung auf das wesentliche - ich kenne es auch so, dass der Kunde bei uns anruft und wire gemeinsam den Bogen ausfüllen - gerade bei Bagatellfällen.
Gruss
Czauderna
Hallo, Marion,
du bist versichert und die Krankenkasse zahlt. Einfach im Formular angeben wie der Unfall passiert ist, dass kein Fremdverschulden vorliegt und dann zur Post damit.
Falls eine private Unfallversicherung besteht bitte diese über den Unfall informieren. Es kann sein, dass Restschäden durch den Unfall zurückbleiben, die dann der Priv. Unfallversicherung gemeldet werden können.
Alles Gute- Schaddie
Hallo Schraddie,
haben wir jetzt gemacht. Ohne Angabe der priv. Unfallversicherung (mangels Feld dafür…). Nur aus dem Anschreiben und dem Merkblatt geht jedoch eindeutig hervor, dass private Unfälle eben nicht durch die KK gedeckt sind. Und eben eine andere Versicherung das tragen muss. Die haben wir jetzt auch noch separat angeschrieben mit dem Hinweis auf die Bearbeitungsnummer bei der KK (Agentur hat scheinbar heute noch „weihnachtsfrei“, da kriegen wohl erst Do. jemanden)
Hatte sowas bislang auch noch nie. Ich war bislang auch immer direkt bei einer KK versichert. Meine Freundin ist aber wegen der Kinder noch zu Hause und bei ihrem Mann mitversichert und selbst keine Beiträge leistet. Darauf wird im Schreiben auch noch explizit hingewiesen. Gibt es dann weniger Leistungen, wenn man „nur ein Mitversicherter“ ist? Kann es deshalb sein, dass eben Unfälle nicht mit abgedeckt sind? (Sorry, hatte das bislang nicht erwähnt, wusste aber nicht, dass das evtl. wichtig ist)
Liebe Grüße
Hallo, die Krankenkasse ist grundsätzlich für alle Behandlungen von Unfall-Verletzungen zuständig, es sei denn, ein anderer gesetzlicher Leistungsträger, wie z.B. die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) bei einem Arbeitsunfall ist vorrangig leistungspflichtig.
Auch wenn eine private Versicherung (Unfall- oder Haftpflichtversicherung) sich beteiligen muss, so erfolgt der Anspruch der gesetzlichen Krankenkasse dieser beteiligten Versicherung im Regressverfahren bzw. durch das o.g. Teiluingsabkommen und betrifft natürlich auch nur die gesetzlichen Leistungen, also z.B. nicht Schmerzensgeld oder Unfallrente. Einen Leistungsausschluss der GKV-Kasse bei einem häuslichen Unfall, den gibt es nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo,
keine Angst.
Die Krankenkasse wird zunächst für alle Kosten aufkommen. Der Fragebogen dient dazu, um zu klären, ob bei einem Verursacher Regress genommen werden kann.
Ws Sie geschrieben haben über den Unfall und dass niemand beteiligt war, weiß die Kasse ja noch nicht, wenn der Fragebogen noch nicht abegeben wurde. Und außerdem hat die Kasse ja nicht für jeden einen individuellen Fragebogen, sodass immer viele Fragen dabei sind, die nicht passen.
Die private Unfallversicherung wird vermutich nichts damit zu tun haben, in der Regel werden Tod und Invalidität versichert, seltener Heilkosten.
Viel Glück
Barmer
Es gibt aber auch bei der privaten Unfallversicherung oft noch ein Unfall-Krankenhaustage- oder ein Genesungsgeld. Falls das versichert wurde, würde sie schon noch was bekommen.
Weitergeleitet wird das von der gesetzlichen KV natürlich nicht. Das muss man schon selbst dort beantragen.
Grüße, Bernhard … mehr auf http://w-w-w.ms/a4fa7c