Unfallfragebogen

Hallo hatte vor kurzem ein Wegeunfall nach Hause weiss aber nicht wie der Passiert ist dadurch eine Gedächtnis Lücke durch Alkohol Einfluss habe,nun hab ich ein unfallfragebogen erhalten was kann man das machen ? War ja kein Unfall sondern eigenverschulden,kann mir jemand helfen?Danke Sprungbein ist gebrochen und ich war im Krankenhaus

Hallo,

von wem stammt der Unfallfragebogen ?

&Tschüß
Wolfgang

Wenn der Unfall tatsächlich als Wegeunfall anerkannt wird, hast du wohl mehr Glück als Verstand.
Beantworte die Fragen einfach so weit, wie du kannst.
Erkläre die Nichtbeantwortung von Fragen ggf. auf einem separten begefügten Schreiben mit der (ggf. ärtztlich bestätigten) Amnäsie.

Mehr zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Wegeunfall steht hier: click

Ups !?
Also, dieser Fragebogen dürfte von der Berufsgenossenschaft sein, über die der Arbeitnehmer auf dem Weg ZUr un von der Arbeit versichert ist. Aber! es handelt sich um einen direkten Weg zwischen der Wohnung und Arbeitsstelle - Kneipenbesuche sind da nicht wirklich eingeplant und auch nicht geduldet. Hier erlischt der Versicherungsschutz. Bei der Versicherungsfall-Abwicklung werden ohnehin ärztliche Befunde nachgefordert, bei festgestellte Promillizahl ist ein Problem vorhanden.
Massives Problen. Sollte ein Wirtshausbesuch nicht gegeben sein, wird davon ausgegangen, daß der Alkoholkonsum während der Arbeitszeit stattfand. Eine Meldung an den Arbeitgeber hat widerum fatale Folgen. Der wird sich automatisch gegen den Vorwurf wehren, Alkoholkonsum zu tollerieren
(und dadurch für die Folgen haftbar sein), zumindest eine Abmahnung ist da fällig.
Im schlimmsten Falle…

Sicher?
Möglicherweise greift auch hier die 2-Stunden-Regel.

Meinst Du? Bei Alko-Filmriss???

Ich kenne da zumindest keine grundsätzliche Ausschlussregel.

Du?

http://www.vbg.de/DE/2_Versicherungsschutz_und_Leistungen/2_Was_ist_versichert/1_Arbeits-_und_Wegeunfaelle/arbeit

Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn Alkoholeinfluss den Unfall AUSGELÖST hat.
Diese Beurteilung steht aus und ist hier nicht auflösbar.

Ob die Amnesie duch Akohol oder Unfallschock hervorgerufen wurde ist auch noch so eine Frage. Habe selbst nen unfallbedingten Aussetzer. Da war weder Alk noch sonst was im Spiel

Schon bemerkenswert, wie viele z. T. völlig falsche „Urban legends“ zur gesetzlichen Unfallversicherung Du hier in einem Post repetierst.
Mit Ahnung hat das nichts zu tun.
Nur mal so ab Beispiel empfehle ich zB mal die aufmerksame Lektüre von § 7 Abs. 2 SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html
und die dazu ergangene Rechtsprechung.

Und aufgrund der dürren Angaben im UP - ohne Antwort auf die Nachfrage - einseitig gleich auf einen BG-Fragebogen zu schließen, ist auch ziemlich mutig.

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Du hast also eine Unfallversicherung!

Dann rufe deinen Versicherungsvermittler an und bitte ihn, dir beim Ausfüllen des Antrages zu helfen.