Unfallopfer, kann die gegnerische Versicherung die Wertminderung aus dem Gutachten kürzen?

Hallo,
wir sind Geschädigte eines KFZ- Unfalls. In der Dunkelheit auf der linken Spur der Autobahn sind wir über ein verlorenes Möbelstück gefahren. Der Verursacher war am Ort, Polizei hat alles vernommen. Weitere Zeugen gab es auch.

Wir haben das am nächsten Tag der gegnerischen Versicherung gemeldet, ein Gutachten erstellen lassen und zur Reparatur in die Werkstatt gegeben.

Nun nach 3 Wochen meldet sich die gegnerische Versicherung und kürzt 450€ Wertminderung auf 200€. Daneben steht -250€ nicht zu erstatten. Wir werden uns die Begründung der Versicherung einholen. Die Frage ist nur kann das die Versicherung machen, obwohl es im Gutachten steht.

Unser Auto wird im Dezember erst 4 Jahre alt, ist 41000 Kilometer gelaufen.
Wir sind richtig enttäuscht das man als Geschädigter, leider keine Rechtsschutzversicherung, hinterher laufen muss. Der Betrag der Wertminderung ist meiner Meinung nach überhaupt kein Ausgleich.

Hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen.
Lg

und?
den eigenen anwalt zahlt die gegnerische versicherung. also: selber schuld, wenn man keinen nimmt.

selbstverständlich kann die gegnerische versicherung kürzen. sie können sogar gar nichts zahlen. sie könnten auch einen eigenen gutachter beauftragen. ein gutachter ist schließlich kein richter.
und wenn man was dagegen hat, muss man einen brief schreiben oder ggf. klagen. genau dafür hat man dann einen anwalt als geschädigter.

Hallo!

Welche Wertminderungs- Methode hat der Gutachter angewandt ?

es gibt verschiedene, die sich leicht unterscheiden.

Faustformel wäre bei dem Alter und Laufleistung ca. 10% der Reparaturkosten als Wertminderung. Eigentlich nur der wesentlichen Kosten.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/WMModelle.php

Und wie immer, man muss die Kürzung nicht hinnehmen, wenn es dafür keinen einsichtigen Grund gäbe, etwa wenn sich Gutachter vertan hat.
Widerspruch und ggf. muss man klagen.

MfG
duck313

Ja, die Versicherung kann kürzen. Man muss dies allerdings nicht akzeptieren.
Vor Gericht akzeptierte Minderwert-Rechenmodelle gibt es auf minderwert.de

[Werbelink unklickbar gemacht vom www Team]

Hallo,

etwas geht aus der Schilderung nicht hervor: wurden die Reparaturkosten erstattet UND es sollte zusätzlich eine Wertminderung geben, oder nur die Wertminderung?
Ansonsten kann ich sagen, dass ich auch vor Jahren einen Auffahrunfall hatte (ich war vorne), Reparaturkosten etwas um die 2000 Euro, und ich habe, mit Anwalt, auch nur 200 oder 250 Euro Wertminderung bekommen, aber es gab da auch überhaupt kein Gutachten dazu, das hat einfach der Anwalt von der Versicherung gefordert. Das Gutachten gab’s nur wegen der Reparaturkosten.

Gruß
Christa

Im Gutachten was ein unabhäniger Sachverständiger erstellt hat,
Ist folgendes einzeln aufgeführt:
Reparaturkosten 4.412,28€
Abzug für Wertverbesserung 0,00€
Reparaturkosten nach Abzug 4.412,28€
Reparaturdauer 3 Arbeitstage
Wiederbeschaffungsdauer 12 K.Tage
Wertminderung (mehrwertsteuerneutral) 450€

Es steht kein Nutzungsausfall pro Tag da. Können dies nicht erfragen, da der Gutachter erst in der nächsten Woche wieder da ist.

Wir gehen davon aus, dass man die Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet bekommt.

Hallo!

Klar gibt es auch Nutzungsausfall, wenn man keinen Leihwagen während der Werkstatttage genommen hat.
Die Tagessätze richten sich nach der Fahrzeugklasse.

Das hat nichts mit Wertverlust zu tun.

Und aus den Daten des Falls, kommt für mich die vom Gutachter angesetzten 450 € aber sehr gut hin.

4.400 € x 2/3 = relevante Kosten 2.933 davon 15% ( 4 j. 60.000 km) macht ziemlich exakt 450 €

MfG
duck313

MfG
duck313

lohnt es sich jetzt noch für uns einen Anwalt einzuschalten?

Wir haben ein Brief an die gegenerische Versicherung geschickt, mit der Bitte uns schriftlich mitzuteilen, warum die Wertminderung gekürzt wurde. Weiterhin haben wir in dem Schreiben die Auszahlung der Nutzungsausfallentschädigung gefordert.

Ein anderer Gutachter von Tüv Hessen, meinte, dass es pro Tag bei uns 50€ wären. Er fragte nur nach den PS des Autos um sich schlau zu machen. Ich glaube aber, dass man noch mehr Informationen über das Fahrzeug brauch, um den genauen Nutzungsausfallbetrag pro Tag zu berechnen. Kann das sein?

Vielen Dank
MfG

Ich möchte gern noch anführen, dass obiger Link www.verkehrslexikon.de minderwert.de als Quelle aufführt.