Hallo,
wir sind Geschädigte eines KFZ- Unfalls. In der Dunkelheit auf der linken Spur der Autobahn sind wir über ein verlorenes Möbelstück gefahren. Der Verursacher war am Ort, Polizei hat alles vernommen. Weitere Zeugen gab es auch.
Wir haben das am nächsten Tag der gegnerischen Versicherung gemeldet, ein Gutachten erstellen lassen und zur Reparatur in die Werkstatt gegeben.
Nun nach 3 Wochen meldet sich die gegnerische Versicherung und kürzt 450€ Wertminderung auf 200€. Daneben steht -250€ nicht zu erstatten. Wir werden uns die Begründung der Versicherung einholen. Die Frage ist nur kann das die Versicherung machen, obwohl es im Gutachten steht.
Unser Auto wird im Dezember erst 4 Jahre alt, ist 41000 Kilometer gelaufen.
Wir sind richtig enttäuscht das man als Geschädigter, leider keine Rechtsschutzversicherung, hinterher laufen muss. Der Betrag der Wertminderung ist meiner Meinung nach überhaupt kein Ausgleich.
Hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen.
Lg